Bundesbeschluss über die Kontrolle von Transplantaten. Verlängerung

Details

ID
20040071
Title
Bundesbeschluss über die Kontrolle von Transplantaten. Verlängerung
Description
Botschaft vom 10. November 2004 zum Bundesgesetz über die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die Kontrolle von Transplantaten
InitialSituation
<p>Der Bundesbeschluss vom 22. März 1996 über die Kontrolle von Transplantaten ist bis zum Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes, längstens aber bis zum 31. Dezember 2005 befristet.</p><p>Der Bundesbeschluss regelte in seiner ursprünglichen Fassung - neben den Transplantaten - auch den Umgang mit Blut und Blutprodukten und sollte bis zum Inkrafttreten eines Heilmittelgesetzes gelten. Da das Heilmittelgesetz vom 15. Dezember 2000, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, unter anderem auch den Umgang mit Blut und Blutprodukten regelt, wurde der Geltungsbereich des Bundesbeschlusses auf die Kontrolle von Transplantaten eingeschränkt. Ausserdem wurde der zeitliche Geltungsbereich des Bundesbeschlusses geändert; dieser soll bis zum Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes gelten, längstens bis Ende 2005.</p><p>Die Beratung des am 12. September 2001 vom Bundesrat verabschiedeten Entwurfs zum Transplantationsgesetz wurde vom Parlament im Juli 2003 an die Hand genommen. Das Gesetz wurde am 8. Oktober 2004 von beiden Räten verabschiedet. Da es nicht möglich sein wird, das erforderliche Verordnungsrecht bis Ende 2005 zu erarbeiten, die notwendigen Konsultationen durchzuführen und den Vollzug vorzubereiten, kann das neue Gesetz erst nach dem 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt werden. Aus diesem Grund muss die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses über die Kontrolle von Transplantaten ohne inhaltliche Änderung bis zum Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes, maximal aber um fünf Jahre (d.h. bis Ende 2010) verlängert werden. Nach der neuen Bundesverfassung ist dafür ein Bundesgesetz zu erlassen.</p><p>Ohne Verlängerung des Bundesbeschlusses fehlen dem Bund die nötigen Aufsichts- und Bewilligungskompetenzen in Bezug auf die Sicherheit und den Schutz von spendenden und empfangenden Personen bei Transplantationen, und es würde vom 1. Januar 2006 bis zum Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes eine für alle Betroffenen gefährliche Regelungslücke bestehen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 10. November 2004 zum Bundesgesetz über die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die Kontrolle von Transplantaten
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die Kontrolle von Transplantaten
    Resolutions
    Date Council Text
    16.03.2005 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    30.05.2005 1 Zustimmung
    17.06.2005 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.06.2005 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Ständerat</b> war unbestritten, dass eine Verlängerung des Bundesbeschlusses nötig ist. Dem Rat ist es wichtig, dass das vom Parlament im Herbst 2004 verabschiedete Transplantationsgesetz rasch in Kraft gesetzt wird. Er begrenzte deshalb die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses, der durch das Gesetz abgelöst werden wird, auf Ende 2007, statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen auf Ende 2010. Ohne Diskussion verabschiedete der Ständerat die Vorlage mit 28 zu 1 Stimmen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> unterstützte diese Überlegungen und folgte auf Antrag seiner Kommission dem Ständerat mit 120 zu 0 Stimmen.</p>
Updated
09.04.2025 00:32

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