Arbeitsgesetz. Änderung

Details

ID
20040073
Title
Arbeitsgesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 17. November 2004 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz)
InitialSituation
<p>Das Schutzalter ist heute im Arbeitsgesetz (ArG) für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf 19 Jahre und für Lehrlinge auf 20 Jahre festgelegt. Anlässlich des Vernehmlassungsverfahrens zum Entwurf der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5, Jugendarbeitsschutzverordnung) haben die Mehrheit der Kantone und zahlreiche Stellungnehmende die Herabsetzung des Schutzalters auf 18 Jahre für Lehrlinge sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausserhalb einer beruflichen Ausbildung gefordert. Eine solche Herabsetzung des Schutzalters bedarf einer Änderung des ArG, weshalb der Bundesrat eine Vernehmlassung zu dieser Frage eröffnet hat.</p><p>Die Herabsetzung des Schutzalters auf 18 Jahre bringt mehrere Vorteile mit sich:</p><p>Erstens stimmt es mit der zivilrechtlichen Volljährigkeit überein und entspricht dem Schutzalter im europäischen und internationalen Recht. Ausserdem würde ein auf 18 Jahre festgelegtes Schutzalter erlauben, die Schutzmassnahmen für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezielter und strenger zu gestalten, da diese Massnahmen auf einen engeren Personenkreis anwendbar wären. Letzlich könnten junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie Erwachsene eingesetzt werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 17. November 2004 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz)
    Resolutions
    Date Council Text
    15.03.2005 2 Beschluss gemäss Entwurf
    15.06.2006 1 Zustimmung
    23.06.2006 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    23.06.2006 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Ständerat </b>trat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein. Eine Kommissionsminderheit sprach sich zwar nicht grundsätzlich gegen eine Herabsetzung des Schutzalters für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus, hätte aber gerne für Jugendliche im Besitz eines Lehrvertrages Sonderbestimmungen vorgesehen. Bundesrat Joseph Deiss sicherte zu, dass Bestimmungen zur Nacht- und Sonntagsarbeit auch noch erlassen werden könnten, wenn sich die allgemein geltenden Massnahmen als unzureichend herausstellen sollten. Der von den Sozialdemokraten und den Christdemokraten unterstützte Minderheitsantrag wurde mit 27 zu 11 Stimmen abgelehnt.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>stellte sich das links-grüne Lager vergeblich gegen diese Änderung des Arbeitsgesetzes. Mit 99 zu 64 Stimmen lehnte der Rat einen Nichteintretensantrag der Kommissionsminderheit Jean-Claude Rennwald (S, JU) ab. Einen Kompromissantrag der Ratslinken und der EVP/EDU-Fraktion, wonach das Schutzalter nur für Lehrlinge bei 20 Jahren belassen wird, lehnte der Nationalrat mit 91 zu 79 Stimmen ebenfalls ab. In der Gesamtabstimmung passierte die Gesetzesänderung mit 100 zu 72 Stimmen.</p>
Updated
09.04.2025 00:19

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