Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohung aus der Luft. Abkommen mit Frankreich

Details

ID
20040075
Title
Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohung aus der Luft. Abkommen mit Frankreich
Description
Botschaft vom 17. November 2004 zum Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohung aus der Luft
InitialSituation
<p>Angesichts der durch die Anschläge vom 11. September 2001 veranschaulichten Bedrohung erweist sich eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen mehr denn je als notwendig. Vor diesem Hintergrund und um von den Erfahrungen des G8-Gipfels profitieren zu können, haben, initiiert durch eine Anfrage Frankreichs, Michèle Alliot-Marie, Verteidigungsministerin der Französischen Republik, und Bundesrat Samuel Schmid, Chef des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), am 10. März 2004 eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Darin verpflichteten sich beide Staaten, Verhandlungen in die Wege zu leiten und einen rechtlichen Rahmen für eine ständige Zusammenarbeit im Bereich grenzüberschreitender Luftpolizeieinsätze zu schaffen. Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Frankreich im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen. Diese Kooperation bezweckt die Erleichterung des gegenseitigen systematischen Informationsaustausches über die allgemeine Luftlage sowie die Verbesserung der Interventionsmöglichkeiten beider Parteien beim Vorliegen einer konkreten Bedrohung. Unter dem Kommando des Gastlandes sind grenzüberschreitende Luftpolizeieinsätze bis hin zum Warnschuss mit Hilfe von Infrarotlockzielen möglich. Ausgenommen bleiben dagegen der Warnschuss mit scharfer Munition sowie der Zerstörungsschuss. </p><p>Auf die Souveränität der beiden Staaten wie auch auf geltende bilaterale Abkommen wird Rücksicht genommen.</p><p>Die Zusammenarbeit ist mit keinerlei finanziellen Verpflichtungen für die Eidgenossenschaft verbunden. So müssen weder Frankreich noch die Schweiz für Luftpolizeieinsätze entschädigt werden. Hingegen muss die Einrichtung technischer Systeme zum Informationsaustausch finanziert werden. Diese Kosten werden mit Mitteln aus dem ordentlichen Budget des VBS bestritten.</p><p>Gemäss Artikel 54 Absatz 1 Bundesverfassung (BV) fallen auswärtige Angelegenheiten in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Da der Abschluss eines Staatsvertrages über die militärische Einsatzzusammenarbeit nicht im Kompetenzbereich des Bundesrates liegt, muss ein solcher gemäss Artikel 166 Absatz 2 (BV) der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden.</p><p>Das Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, es ist aber jederzeit kündbar. Es sieht keinen Beitritt zu einer internationalen Organisation vor, enthält keine wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen im Sinne von Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d (BV) und kann ohne den Erlass zusätzlicher Bundesgesetze umgesetzt werden. Somit ist es nicht dem fakultativen Referendum gemäss Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d BV unterstellt. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 17. November 2004 zum Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohung aus der Luft
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über das Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohung aus der Luft
    Resolutions
    Date Council Text
    07.03.2005 1 Beschluss gemäss Entwurf
    08.06.2005 2 Zustimmung
    05.07.2005 1
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> hatte nur die Grüne Fraktion das Abkommen abgelehnt. Sie war der Ansicht, die Bedrohung für die Schweiz sei nicht derart gross, dass eine Zusammenarbeit mit Frankreich nötig wäre. Mit 129 zu 12 Stimmen wurde das Abkommen in der Gesamtabstimmung angenommen. </p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte dem Abkommen einstimmig zu.</p>
Updated
09.04.2025 00:16

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