Bundesgesetz über den Binnenmarkt. Änderung

Details

ID
20040078
Title
Bundesgesetz über den Binnenmarkt. Änderung
Description
Botschaft vom 24. November 2004 über die Änderung des Binnenmarktgesetzes
InitialSituation
<p>Das Binnenmarktgesetz vom 6. Oktober 1995 richtet sich gegen öffentlich-rechtliche Marktzugangsbeschränkungen der Kantone und Gemeinden. Die in das BGBM gesetzten Erwartungen sind jedoch nicht erfüllt worden, weshalb sich eine Revision aufdrängt. Mit der Änderung des BGBM werden nun folgende Hauptziele verfolgt:</p><p>- Gesamtwirtschaftlich soll die Funktionsfähigkeit des Marktes durch Abbau kantonaler und kommunaler Marktzutrittsschranken verbessert werden. Zu diesem Zweck sieht die Revision vor, die heutige Ausnahmebestimmung in Art. 3 BGBM restriktiver zu fassen und den Grundsatz des freien Marktzugangs auch auf die gewerbliche Niederlassung auszudehnen.</p><p>- Individualrechtlich soll die Berufsausübungsfreiheit gestärkt und die mögliche Schlechterstellung von Schweizer Bürgern gegenüber EU-Bürgern - verursacht durch das im Juni 2002 in Kraft getretene Abkommen über die Personenfreizügigkeit - verhindert werden. In der Revisionsvorlage wird vorgeschlagen, die interkantonale Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Berufe, die unter das Freizügigkeitsabkommen fallen, künftig am EU-Anerkennungsverfahren auszurichten.</p><p>- Institutionell soll schliesslich die Aufsichtsfunktion der Wettbewerbskommission gestärkt werden. Nach dem geltenden Gesetz kann die Wettbewerbskommission den kantonalen und kommunalen Behörden einzig (unverbindliche) Empfehlungen abgeben. Neu soll sie ein Beschwerderecht erhalten, mit dem sie gesetzeswidrige Verwaltungsentscheide anfechten kann.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 24. November 2004 über die Änderung des Binnenmarktgesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den Binnenmarkt (Binnenmarktgesetz, BGBM)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.06.2005 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    27.09.2005 2 Abweichung
    01.12.2005 1 Abweichung
    07.12.2005 2 Abweichung
    08.12.2005 1 Zustimmung
    16.12.2005 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.12.2005 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> stimmte der vom Bundesrat beantragten und von der Kommissionsmehrheit unterstützten Änderung des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt in der Gesamtabstimmung mit 134 zu 6 Stimmen zu. Verschiedentlich wurden Befürchtungen laut, dass mit dem neuen Absatz 4 von Artikel 2 und der Verschärfung von Artikel 3 eine Nivellierung der beruflichen Anforderungen auf der tiefsten kantonalen Stufe erfolgen könnte. Trotz der nach den Worten von Fulvio Pelli (RL, TI) besonders starken Lobbytätigkeit der Gastgewerbebranche lehnte der Nationalrat sämtliche Anträge ab, welche Mindeststandards oder Bescheinigungen verlangten. Er anerkannte allerdings, dass es Probleme in Bezug auf die kantonalen Unterschiede beim Vollzug von Bundesgesetzen gibt und sprach sich deshalb mit 167 zu 2 Stimmen für eine von Didier Burkhalter (RL, NE) beantragte Ergänzung zu Artikel 2 Absatz 5 aus, mit der verhindert werden soll, dass die Kantone den freien Warenverkehr durch unterschiedliche Auslegungen der Bundesgesetzgebung blockieren. Zu Artikel 9 nahm er mit 94 zu 65 Stimmen die einzige von der Kommissionsmehrheit beantragte Änderung an, welche die WeKo (Wettbewerbskommission) berechtigt, beim Bundesgericht ausserordentliche Beschwerde zu erheben. Den Nichteintretensantrag von Josef Zysiadis (-, VD) lehnte der Rat mit 166 zu 3 Stimmen und den Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat von Roger Nordmann (S, VD) mit 150 zu 19 Stimmen deutlich ab. </p><p>Der <b>Ständerat </b>trat ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. Er schuf auf Antrag seiner Kommission verschiedene Differenzen zum Nationalrat, die allerdings eher formeller als inhaltlicher Natur sind (Art. 1 Abs. 3, Art. 2 Abs. 5 und 5bis). Betreffend das Beschwerderecht der WeKo hielt der Ständerat sich an die Regelung des Bundesrates. In einem Punkt hingegen wich er wesentlich von der Grossen Kammer und von der Bundesratsvorlage ab: Obschon sich Bundesrat Joseph Deiss vehement dagegen gewehrt hatte, weil er darin einen grundlegenden Verstoss gegen das Prinzip der Marktliberalisierung sah, sprach der Rat sich mit 19 zu 17 Stimmen für eine Änderung des Lebensmittelgesetzes aus. Gemäss diesem Antrag der Kommission soll der Bundesrat befugt sein, durch Verordnung Ausbildungsanforderungen für das Gastgewerbe vorzusehen. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz einhellig mit 37 Stimmen angenommen.</p><p>Der<b> Nationalrat</b> bekräftigte mit 95 zu 63 Stimmen seinen früheren Beschluss hinsichtlich des Beschwerderechts der Wettbewerbskommission beim Bundesgericht. Zu eingehenden Diskussionen Anlass gab die Frage, ob Ausbildungsanforderungen für das Gastgewerbe vorzusehen sind. Obwohl sich Bundesrat Joseph Deiss vehement gegen solche Anforderungen wehrte und sich auch die Kommissionsmehrheit dagegen ausgesprochen hatte, folgte die Grosse Kammer mit einer sehr deutlichen Mehrheit von 140 zu 19 Stimmen dem Beschluss des Ständerates.</p><p>Nachdem der <b>Ständerat </b>seinerseits an seinem Beschluss bezüglich Beschwerderecht der WeKo festgehalten hatte, stimmte der <b>Nationalrat </b>diesem Beschluss schliesslich diskussionslos zu.</p>
Updated
14.11.2025 07:08

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