Gewässerschutzgesetz. Änderung

Details

ID
20040086
Title
Gewässerschutzgesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 22. Dezember 2004 über die Änderung des Gewässerschutzgesetzes
InitialSituation
<p>Dem BUWAL wurden im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 für den Bundeshaushalt spezifische Kürzungen im Personalbereich auferlegt. Der grösste Teil des Personalabbaus wird durch organisatorische Massnahmen realisiert. Es müssen aber zur Realisierung des Personalabbaus auch Aufgaben abgebaut oder minimiert werden. Eine solche Aufgabenminimierung soll im Bereich der Tankanlagen vorgenommen werden. Dies bedingt eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes. Der Bundesrat will die Vorschriften über die Anlagen mit Wasser gefährdenden Flüssigkeiten vereinfachen. Die Bewilligung der Revisionsunternehmen durch die kantonalen Behörden wird gestrichen. Die Eigenverantwortung der Anlageninhaber wird verstärkt. Wichtige allgemeine Grundsätze wie Stand der Technik, Qualitätssicherung und Meldepflicht werden auf Gesetzesstufe festgehalten. Die Verordnung über den Schutz der Gewässer vor Wasser gefährdenden Flüssigkeiten mit ihren detaillierten Vorschriften wird aufgehoben. Diese Deregulierung kann mit Blick auf den heute erreichten Qualitätsstandard und die verbleibende geringe Gefährdung der Gewässer in diesem Bereich verantwortet werden. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 22. Dezember 2004 über die Änderung des Gewässerschutzgesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG)
    Resolutions
    Date Council Text
    04.10.2005 2 Beschluss gemäss Entwurf
    06.03.2006 1 Abweichung
    16.03.2006 2 Abweichung
    22.03.2006 1 Zustimmung
    24.03.2006 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    24.03.2006 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Ständerat</b> nahm die Vorlage einstimmig an. Im <b>Nationalrat </b>beantragte Anne-Catherine Menétrey-Savary (G, VD) im Namen der Minderheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) Nichteintreten auf die Vorlage. Die Minderheit wehrte sich dagegen, ein gut und verlässlich funktionierendes Kontrollsystem aufzugeben. Die Einsparungen wären relativ gering. Das Plenum beschloss jedoch mit 113 zu 62 Stimmen Eintreten auf die Vorlage. Der Nationalrat wollte aber im Gegensatz zum Ständerat die Aufsicht über die Tankanlagen nicht so stark lockern. Er folgte bei Artikel 22 Absatz 1 mit 94 zu 86 Stimmen dem Antrag einer links-grünen Kommissionsminderheit Danach sind Lageranlagen alle 10 Jahre nach den Regeln der Technik warten zu lassen. Auch eine Kontrolle der Leckanzeigesysteme hat zu erfolgen. Bei den anderen Bestimmungen schloss sich die Grosse Kammer dem Vorschlag des Bundesrates und dem Ständerat an. Der <b>Ständerat </b>folgte bei Artikel 22 Absatz 1 dem Nationalrat nicht und formulierte ihn neu. Demnach müssen periodische Kontrollen mindestens alle 10 Jahre nur bei bewilligungspflichtigen Lageranlagen (gemäss Art. 19 Abs. 2 GschG) erfolgen, das heisst bei Anlagen, welche in besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen liegen. Je nach Gefährdung der Gewässer soll der Bundesrat Kontrollintervalle für weitere Anlagen festlegen können. Der <b>Nationalrat</b> schloss sich dieser Formulierung an. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Ständerat einstimmig, im Nationalrat mit 118 zu 73 Stimmen angenommen. Grüne und Sozialdemokraten votierten im Nationalrat geschlossen gegen diese Änderung des Gewässerschutzgesetzes.</p>
Updated
09.04.2025 00:32

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