Parlamentsressourcengesetz (PRG) und Verordnung zum PRG. Anpassung betreffend Teuerung und Vorsorgeregelung

Details

ID
20040400
Title
Parlamentsressourcengesetz (PRG) und Verordnung zum PRG. Anpassung betreffend Teuerung und Vorsorgeregelung
Description
Bericht des Büros des Ständerates vom 1. März 2004
InitialSituation
<p>Das Parlamentsressourcengesetz (PRG) schreibt in Artikel 14 Absatz 2 vor, dass die Einkommen, Entschädigungen und Beiträge gemäss diesem Gesetz zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates angemessen an die Teuerung angepasst werden. Verschiedene Entschädigungen und Beiträge wurden während mehrerer Jahre nicht an die Teuerung angepasst.</p><p>Das Büro des Ständerates schlägt unter anderem die folgenden Erhöhungen vor:</p><p>Die Mahlzeitenentschädigung soll von von 85 auf 110 Franken erhöht werden, die Übernachtungsentschädigung von 160 auf 170 Franken. Die Fraktionsbeiträge sollen von 90 000 auf 92 000 Franken erhöht werden, die Beiträge pro Fraktionsmitglied von 16 500 auf 17 000 Franken. </p><p>Der vorgeschlagene Teuerungsausgleich für die Entschädigungen und Beiträge an die Ratsmitglieder und Fraktionen führt zu jährlichen Mehrausgaben von 900 000 Franken.</p><p>Aufgrund von Erkenntnissen im Rahmen der konkreten Umsetzung ist es notwendig, das PRG und die Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG) in den Bereichen Altersvorsorge und Leistungsumfang bei Krankheit und Unfall im Ausland zu präzisieren. Bei den Änderungen handelt es sich um formelle und nicht materielle Anpassungen, die zur gesetzgeberischen Klarheit und praktikablen Umsetzung sinnvoll sind. Die Anpassungen betreffend Vorsorge sowie Krankheit und Unfall im Ausland haben keine personellen und finanziellen Auswirkungen.</p><p></p><p>Der Bundesrat nahm wie folgt Stellung: "Auch wenn der vorgesehene Teuerungsausgleich zu einer jährlichen Mehrbelastung von 900 000 Franken führt, auferlegt sich der Bundesrat Zurückhaltung, weil es sich um eine Vorlage handelt, die nur für den Bereich der Bundesversammlung zur Anwendung kommt. Es wird daher auf eine Stellungnahme verzichtet. Fraglich ist indessen, ob es sich bei den Anpassungen im Bereich der Altersvorsorge sowie beim Leistungsumfang bezüglich Krankheit und Unfall im Ausland nur um eine redaktionelle Anpassung handelt, wie das Büro des Ständerates in seinem Bericht darlegt. Das Büro wird daher eingeladen, seinen Bericht in diesem Punkt zu überprüfen."</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Bericht des Büros des Ständerates vom 1. März 2004
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Bezüge und Infrastruktur der Mitglieder der eidgenössischen Räte und über die Beiträge an die Fraktionen (Parlamentsressourcengesetz, PRG)
    Resolutions
    Date Council Text
    17.03.2004 2 Beschluss gemäss Entwurf des Büros.
    09.06.2004 1 Abweichung
    15.06.2004 2 Abweichung
    17.06.2004 1 Abweichung
    20.09.2004 2 Abweichung
    27.09.2004 1 Zustimmung
    08.10.2004 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    08.10.2004 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG)
    Resolutions
    Date Council Text
    17.03.2004 2 Beschluss gemäss Entwurf des Büros.
    09.06.2004 1 Zustimmung
    08.10.2004 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    08.10.2004 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.10.2004 1 Diese Verordnung wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald die Koordinationskonferenz der Bundesversammlung das Inkrafttreten bestimmt hat.
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Ständerat</b> nahm die beiden Entwürfe ohne Diskussion und ohne Opposition an, mit 30 zu 0 beziehungsweise 31 zu 0 Stimmen.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>wurde ein Antrag von Marianne Huguenin (-, VD) mit 76 zu 68 Stimmen angenommen. Dieser im Namen von "A gauche toute!" gestellte Antrag sollte die Stellung der fraktionslosen Ratsmitglieder verbessern, indem er ermöglichen würde, diesen Ratsmitgliedern Entschädigungen für die Vorbereitung der Sessionen zu bezahlen. Er hatte den folgenden Wortlaut: "Für jeden Arbeitstag, an dem ein Ratsmitglied an Sitzungen seines Rates, einer Kommission oder Delegation, seiner Fraktion oder deren Vorstand teilnimmt, einer Sitzung zur Vorbereitung der Session, sowie für jeden Arbeitstag, an dem es im Auftrag des Ratspräsidenten oder einer Kommission eine besondere Aufgabe erfüllt, wird ihm als Einkommen ein Taggeld von 400 Franken ausbezahlt."</p><p>Nachdem das so modifizierte Parlamentsressourcengesetz mit 109 zu 49 Stimmen angenommen worden war, hatte sich der Rat bei der zugehörigen Verordnung mit den von Otto Laubacher (V, LU) begründeten Minderheitsanträgen zu befassen, die keine Erhöhung der Entschädigungen vornehmen wollten. Diese Anträge wurden mit 92 zu 68, 90 zu 74 und 101 zu 65 Stimmen verworfen.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde der Verordnungsentwurf mit 104 zu 60 Stimmen gutgeheissen.</p><p>Im <b>Ständerat</b> stand nur noch eine Differenz zur Diskussion. Der Rat lehnte die Ergänzung, die durch die Annahme des Antrages Huguenin ins Gesetz eingefügt worden war, mit 33 zu 3 Stimmen ab.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> unterbreitete das Büro infolgedessen einen neuen, klareren Vorschlag, wonach nun die fraktionslosen Mitglieder "zur Vorbereitung jeder Session ein Taggeld" bekommen sollen. Der Rat nahm diesen Vorschlag an.</p><p>Der <b>Ständerat</b> hielt ohne Diskussion und ohne Gegenstimmen an seinem Beschluss fest. Es gehe um grundsätzliche Überlegungen, sagte Rolf Büttiker (RL, SO) als Sprecher des Büros des Ständerates. Fraktionsmitglieder, die nicht an einer Fraktionssitzung teilnehmen, erhielten auch keine weitere Entschädigung. Und zudem sei die Entschädigung für die individuelle Vorbereitung der Ratsarbeit vor kurzem erhöht worden.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>stimmte dem Beschluss der kleinen Kammer mit 65 zu 55 Stimmen zu.</p>
Updated
09.04.2025 00:30

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