Bundesgesetz über die Landessprachen

Details

ID
20040429
Title
Bundesgesetz über die Landessprachen
Description
InitialSituation
<p>Am 12. November 2004 gab die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) einstimmig der pa. iv. 04.429 "Bundesgesetz über die Landessprachen" (Levrat) Folge. Diese verlangt, dass der Entwurf des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG), so wie er am 23. Oktober 2001 vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt worden war, den eidgenössischen Räten vorgelegt wird. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat diesen Entscheid mit Beschluss vom 3. Februar 2005 bestätigt. Die parlamentarische Initiative wurde notwendig, weil der Bundesrat am 28. April 2004 Botschaft und Entwurf zu einem Sprachengesetz abgelehnt hatte. Die Kommission stützte sich für ihre Arbeit nicht, wie in der Initiative verlangt, auf den Entwurf vom Oktober 2001, sondern auf die bereinigte Fassung der Verwaltung vom April 2004. Damit konnte die Kommission der geleisteten Vorarbeit umfassend Rechnung tragen, die auch die Durchführung der Vernehmlassung einschliesst. </p><p>Für die WBK-N ist das Sprachengesetz eine Notwendigkeit und ein klarer Verfassungsauftrag gemäss Artikel 70 BV. Sie bringt weiter mit diesem Entwurf ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen ist, für die Erhaltung und Förderung, aber auch für eine optimale Nutzung des sprachlichen Reichtums in unserem Lande zu sorgen sowie auf neue sprachpolitische Herausforderungen zu reagieren. Solche Herausforderungen sind die Probleme der Minderheitensprachen, die verständigungspolitische Bedeutung der Sprachenpolitik für die mehrsprachige Schweiz, die wachsende Beliebtheit des Englischen als Arbeits- und Freizeitsprache sowie die starke Präsenz der Sprachen der Migrantinnen und Migranten. Sie ist der Auffassung, die Grundphilosophie dieses Gesetzes müsse sein, dass der Bund dort, wo er aus einer übergeordneten kulturellen Verantwortung heraus die Sprachen fördern könne, dies tun solle. </p><p>Die Besonderheit der Schweiz als mehrsprachiges Land beruht darauf, dass mehrere Sprachen offiziell anerkannt sind. Dies macht die Mehrsprachigkeit zu einem Teil unseres Selbstverständnisses und zu einem Wesensmerkmal unseres Staates. Die Bundesverfassung bringt dies mit dem umfassenden sprachpolitischen Auftrag an Bund und Kantone klar zum Ausdruck. Mit dem Verfassungsauftrag von Artikel 70 BV soll die Viersprachigkeit des Landes erhalten sowie die Verständigung und der Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften gefördert werden. </p><p>Eine Reihe parlamentarischer Vorstösse fordern, gestützt auf den Verfassungsauftrag, spezifische sprach- und verständigungspolitische Massnahmen. </p><p>Mit dem vorliegenden Erlass wird dem gesamten sprachpolitischen Auftrag in angemessener Weise Rechnung getragen. Der Entwurf regelt den Amtssprachengebrauch innerhalb der Bundesbehörden sowie im Verkehr zwischen diesen und den Bürgerinnen und Bürgern (Art. 70 Abs. 1 BV). Die Gleichwertigkeit der Amtssprachen wird dabei explizit verankert und der Status sowie die Verwendung des Rätoromanischen als Teilamtssprache des Bundes festgelegt. Der Entwurf konkretisiert den verständigungspolitischen Auftrag im sprachpolitischen Kontext (Art. 70 Abs. 3 BV) mit einer Reihe konkreter Massnahmen zur Förderung der individuellen und gesellschaftlichen Mehrsprachigkeit Das Gesetz regelt ferner die Unterstützung der mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben (Art. 70 Abs. 4 BV). Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Finanzhilfen für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur werden in den 5. Abschnitt des Sprachengesetzes integriert (Art. 70 Abs. 5 BV).</p><p>Der Strategiebeschluss der EDK vom 25. März 2004 zum Sprachunterricht in der obligatorischen Schule hat landesweit eine kontroverse Debatte zur Frage der Einstiegsfremdsprache (eine Landessprache oder Englisch) sowie zur Position der zweiten Landessprache im obligatorischen Unterricht ausgelöst. Die Mehrheit der WBK-N will diese Frage zugunsten der Landessprachen beantworten. Diese Haltung wurde bereits durch die vom Parlament 2001 eingegangene Verpflichtung im Zusammenhang mit der pa. iv. Berberat (00.425) vorgezeichnet. Die vom Volk am 21. Mai 2006 mit 85,6 Prozent angenommene Bildungsverfassung ermöglicht es dem Bund (Art. 62 Abs. 4 B), bei gescheiterten Koordinationsbemühungen der Kantone Vorschriften zu erlassen. Die Kommission ist sich bewusst, dass die Kompetenz für die Regelung dieser Frage in erster Linie bei den Kantonen liegt. Sie hat diesbezüglich wiederholt die EDK angehört, deren Haltung im vorliegenden Bericht wiedergegeben wird. Die Mehrheit der WBK-N hält jedoch daran fest, dass staats- und verständigungspolitische Gründe hier klare Vorgaben zugunsten der Landessprachen erfordern.</p><p>Die Kommission hat der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 6 Stimmen zugestimmt. Eine Minderheit der WBK-N will aus finanz- und bildungspolitischen Erwägungen, auf die Vorlage nicht eintreten. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    12.11.2004 0 Folge geben (Erstrat)
    12.11.2004 0 Folge geben (Erstrat)
    03.02.2005 0 Zustimmung
    03.02.2005 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG)
    Resolutions
    Date Council Text
    21.06.2007 1 Beschluss abweichend von Entwurf der Kommission.
    25.09.2007 2 Abweichung
    26.09.2007 1 Abweichung
    02.10.2007 2 Abweichung
    03.10.2007 1 Zustimmung
    05.10.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    05.10.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> trat - gegen den Widerstand von Bundesrat und SVP-Fraktion - mit 113 zu 59 Stimmen auf die Vorlage ein. Die Befürworter argumentierten hauptsächlich mit der Förderung des nationalen Zusammenhalts und der vier Landessprachen. Die Gegner und Bundesrat Pascal Couchepin sprachen sich vergeblich gegen dieses ihrer Ansicht nach nutzlose Gesetz aus. Die grosse Kammer folgte ihrer Kommission bei der Detailberatung in fast allen Punkten der Vorlage. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, welche Priorität dem Fremdsprachenunterricht in der obligatorischen Schule einzuräumen sei. Eine von der freisinnig-demokratischen Fraktion angeführte Minderheit unterstützte den Kompromiss der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), in der obligatorischen Schule zwei Fremdsprachen zu unterrichten, ohne die Prioritäten festzulegen. Die Mehrheit hingegen hielt am Vorrang einer Landessprache vor dem Englischen fest. Der Antrag der Mehrheit wurde mit 112 zu 56 Stimmen angenommen. Hingegen folgte der Nationalrat dem Antrag seiner Kommission nicht, wonach der Bund Finanzhilfen für die Übersetzung und Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten zur Mehrsprachigkeit sowie zur Sprachenpolitik gewähren kann. Artikel 18 wurde somit mit 82 zu 79 Stimmen abgelehnt. Die grosse Kammer nahm jedoch die Artikel an, die auf Massnahmen zur Verbesserung der Kenntnisse des Bundespersonals in den Landessprachen und auf eine angemessene Vertretung der verschiedenen Sprachgemeinschaften hinzielen. Ebenfalls angenommen wurden Massnahmen zur Förderung des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften. Bei der Gesamtabstimmung passierte das Gesetz mit 87 zu 68 Stimmen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> trat ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. Alle Redner sprachen sich für ein Gesetz aus, das als wichtig für den nationalen Zusammenhalt, für den Respekt gegenüber den sprachlichen Minderheiten des Landes und für die Umsetzung des vom Volk im Jahr 1996 angenommenen Artikels 70 der Bundesverfassung erachtet wird. Meinungsverschiedenheiten gab es einzig zum Thema Sprachunterricht. Anita Fetz (S, BS) setzte sich im Namen der Kommissionsmehrheit für den Kompromiss der Kantone ein, die Reihenfolge der zu unterrichtenden Fremdsprachen selbst bestimmen zu können. Ausserdem wies sie darauf hin, dass gemäss einem Gutachten die vom Nationalrat beschlossene Regelung verfassungswidrig sei. Gisèle Ory (S, NE) und Filippo Lombardi (C, TI) machten sich vergeblich dafür stark, dass der nationale Zusammenhalt durch das Erlernen von Landessprachen gefördert werden müsse. Der Antrag der Mehrheit wurde mit 26 zu 8 Stimmen angenommen. Bei der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 29 Stimmen ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung angenommen.</p><p>In der Differenzbereinigung nahm der <b>Nationalrat</b> den Kompromiss der Kommissionsmehrheit an, wonach Bund und Kantone sich dafür einzusetzen haben, dass während der obligatorischen Schulzeit Grundkenntnisse in zwei Fremdsprachen erlernt werden, davon mindestens eine Landessprache. Der Antrag der Minderheit II, an der ursprünglichen Vorlage des Nationalrates festhalten, wurde mit 71 zu 68 Stimmen abgelehnt, und der Antrag der Minderheit I, dem Beschluss des Ständerates zu folgen, wurde mit 80 zu 67 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Die restlichen Differenzen wurden diskussionslos bereinigt.</p><p>Der <b>Ständerat</b> nahm diesen durch seine Kommission leicht abgeänderten Kompromiss diskussionslos an. Der <b>Nationalrat</b> folgte ebenfalls diskussionslos. </p>
Updated
09.04.2025 00:29

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