Humanitäre Hilfsaktionen des UNHCR in Indonesien. Entsendung von Lufttransportmitteln der Armee

Details

ID
20050018
Title
Humanitäre Hilfsaktionen des UNHCR in Indonesien. Entsendung von Lufttransportmitteln der Armee
Description
Botschaft vom 2. Februar 2005 zum Bundesbeschluss über die Entsendung von Lufttransportmitteln der Armee zur Unterstützung der humanitären Hilfeleistungen des UNHCR in Indonesien
InitialSituation
<p>Die Flutkatastrophe vom 26. Dezember 2004 im Indischen Ozean hat weit über 200 000 Menschen in den Tod gerissen.</p><p>Der Bundesrat hat am 30. Dezember 2004 für die humanitären Leistungen der Schweiz einen Zusatzkredit in der Höhe von 25 Millionen Schweizer Franken für die Opfer der Flutkatastrophe bewilligt. Seit dem 26. Dezember 2004 leistet die Schweiz unter der Leitung des Delegierten für Humanitäre Hilfe vor Ort Nothilfe. Knapp drei Stunden nach Eintreffen der Meldung über das Seebeben fand die erste Sitzung des EDA-Krisenstabs statt. Wenig später wurde vom EDA eine Hotline aufgeschaltet. Im Auftrag des EDA-Krisenstabs flogen am 30. Dezember 2004 24 Spezialisten des Disaster Victims Identification Teams des EJPD nach Thailand und unterstützen dort die lokalen Behörden bei der Identifizierung der Leichen. Das VBS unterstützt die DEZA seit dem 1. Januar 2005 mit personellen Ressourcen. Weiter wurde Armeematerial (Hilfsgüter für das tägliche Leben und Überleben) im Umfang von 1,3 Millionen Schweizer Franken zur Verfügung gestellt. Am 6. Januar 2005 richtete das Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) im Nachgang zum Seebeben und Tsunami vom 26. Dezember 2004 im Indischen Ozean ein Hilfegesuch an die Schweiz zur Unterstützung der UNHCR-Mission zugunsten der lokalen Bevölkerung in Indonesien mit Lufttransportmitteln des VBS. Insbesondere geht es darum, Hilfsgüter zu transportieren, die Mobilität des Personals des UNHCR im Katastrophengebiet sicherzustellen und je nach Bedarf medizinische Evakuationen (MEDEVAC) zu leisten. Der Bundesrat beschloss an einer Telefonkonferenz vom 7. Januar 2005, die humanitären Hilfeleistungen des UNHCR mit drei Transporthelikoptern der Schweizer Armee für maximal drei Monate und mit maximal 50 Personen zu unterstützen. Der Einsatz erfolgt als Assistenzdiensteinsatz im Ausland zugunsten des UNHCR. Da der Einsatz voraussichtlich länger als drei Wochen dauert, muss er gemäss Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes von der Bundesversammlung genehmigt werden. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 2. Februar 2005 zum Bundesbeschluss über die Entsendung von Lufttransportmitteln der Armee zur Unterstützung der humanitären Hilfeleistungen des UNHCR in Indonesien
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Entsendung von Lufttransportmitteln der Armee zur Unterstützung der humanitären Hilfsaktionen des UNHCR in Indonesien
    Resolutions
    Date Council Text
    07.03.2005 1 Beschluss gemäss Entwurf
    14.03.2005 2 Zustimmung
Proceedings
<p></p><p>Beide Räte stimmten dem Bundesbeschluss diskussionslos zu.</p>
Updated
09.04.2025 00:38

Back to List