Bekämpfung des Terrorismus. Europäisches Übereinkommen

Details

ID
20050022
Title
Bekämpfung des Terrorismus. Europäisches Übereinkommen
Description
Botschaft vom 2. Februar 2005 zum Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus
InitialSituation
<p>Die Schweiz setzt sich seit jeher mit Nachdruck für die Prävention und Bekämpfung des Terrorismus ein. In diesem Zusammenhang hat sie im Rahmen des Europarats das Europäische Übereinkommen vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus (SEV Nr. 090; SR 0.353.3) ratifiziert. Sie ist auch Vertragsstaat aller Übereinkommen gegen den Terrorismus, die innerhalb der Vereinten Nationen geschlossen wurden. Diese Übereinkommen ermöglichen eine solide internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus.</p><p>Nach der Welle von Terroranschlägen der letzten Jahre, namentlich nach den Anschlägen von New York im Jahr 2001, muss die internationale Strafrechtszusammenarbeit verstärkt werden. Die Schweiz beabsichtigt deshalb, dem Protokoll vom 15. Mai 2003 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus (SEV Nr. 190), welches sie an diesem Datum unterzeichnet hat, beizutreten. Dieses neue Instrument beruht hauptsächlich auf den Resolutionen des Europarats und dessen Rechtsvorschriften zum Rechtsstaat und zu den Menschenrechten. Das Protokoll aktualisiert das Übereinkommen von 1977, welches den heutigen Anforderungen an die Bekämpfung terroristischer Kriminalität nicht mehr genügt.</p><p>Die Vorteile des Protokolls lassen sich wie folgt zusammenfassen:</p><p>- Der Geltungsbereich für strafbare Handlungen im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus wird erweitert;</p><p>- Die Menschenrechte werden berücksichtigt (keine Verpflichtung zur Auslieferung, insbesondere wenn das Risiko von Folter oder Todesstrafe besteht);</p><p>- Es wird eine neue Vorbehalteregelung errichtet, welche vorsieht, dass Vorbehalte aufgehoben werden, wenn sie nicht ausdrücklich erneuert werden;</p><p>- Einem Dachgremium des Europarats (CDPC) und einem Gremium der Vertragsstaaten (COSTER) wird die allgemeine Kompetenz zur Überwachung der Anwendung des neuen Instruments übertragen;</p><p>- Dem neuen Instrument können auch Staaten beitreten, die nicht Mitglied des Europarats sind.</p><p>Bei der Ratifizierung des Übereinkommens im Jahr 1983 behielt sich die Schweiz das Recht vor, die Auslieferung abzulehnen, wenn eine Straftat vorliegt, die als politische Straftat einzustufen ist. In der Praxis wurde dieser Vorbehalt nie geltend gemacht. Er soll nun zurückgezogen werden, weil terroristische Akte zu den schwersten strafbaren Handlungen gehören, namentlich weil sie oft unbeteiligte Zivilpersonen zu Opfern machen. Die "Entpolitisierung" bestimmter terroristischer Straftaten ist für die Schweiz nicht neu. Sie hat nämlich bereits bei der Ratifizierung der Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Terrorismusfinanzierung und Bombenterrorismus eine solche "Entpolitisierung" eingeführt. Das innerstaatliche Recht der Schweiz sieht ebenfalls die Unzulässigkeit der Einrede des politischen Charakters von strafbaren Handlungen vor, wenn die betreffende Straftat besonders verwerflich erscheint, weil der Täter zur Erpressung oder Nötigung Freiheit, Leib oder Leben von Menschen in Gefahr brachte. Das Protokoll erfordert keine Änderung des innerstaatlichen Rechts der Schweiz. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 2. Februar 2005 zum Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls zur Änderung des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus
    Resolutions
    Date Council Text
    06.10.2005 1 Beschluss gemäss Entwurf
    22.03.2006 2 Zustimmung
    24.03.2006 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    24.03.2006 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> wurde das Eintreten von einer Minderheit Daniel Vischer (G, ZH) bestritten. Begründet wurde der Antrag damit, dass der Vorbehalt der Schweiz - eine Auslieferung abzulehnen, wenn es sich um eine politische Straftat handelt - mit dem Protokoll nicht mehr erneuert wurde. Bundesrat Christoph Blocher wies darauf hin, dass sich das Parlament in einer Gewissensfrage entscheiden muss. Es gehe nicht darum, den Begriff "Terrorismus" zu entpolitisieren, denn Terrorismus sei eine Kampfform und nicht etwas das von vornherein politisch oder nicht politisch ist; es komme auf das Motiv an. Mit 137 zu 17 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten und mit 117 zu 16 Stimmen wurde der Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung angenommen.</p><p>Im <b>Ständerat</b> war die Vorlage unbestritten und wurde einstimmig angenommen.</p>
Updated
09.04.2025 00:21

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