Zolltarifarische Massnahmen 2004/2. Bericht
Details
- ID
-
20050024
- Title
-
Zolltarifarische Massnahmen 2004/2. Bericht
- Description
-
Bericht vom 16. Februar 2005 über zolltarifarische Massnahmen im 2. Halbjahr 2004
- InitialSituation
-
<p>Auf Grund des Zolltarifgesetzes und des Zollpräferenzenbeschlusses unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten den 30. Halbjahresbericht über zolltarifarische Massnahmen.</p><p>Die Bundesversammlung hat zu entscheiden, ob diese Massnahmen in Kraft bleiben oder ob sie ergänzt oder geändert werden sollen.</p><p>Im vergangenen Halbjahr hat der Bundesrat die nachstehenden Massnahmen in Kraft gesetzt:</p><p>Auf das Zolltarifgesetz gestützte Massnahmen</p><p>Am 1. Oktober 2004 wurde im Rahmen einer Reorganisation der Pflichtlagerbewirtschaftung der Garantiefondsbeitrag für Zucker um 2 Franken je 100 kg reduziert. </p><p>Zur Weiterführung des bisherigen Grenzschutzes wurde diese Reduktion durch eine entsprechende Erhöhung der Einfuhrzölle auf Zucker kompensiert. </p><p>Starker Virusbefall bei Kartoffeln verminderte die Menge an anerkanntem Vermehrungssaatgut. </p><p>Um die Produktion des Jahres 2005 sicherzustellen, musste das Teilzollkontingent für Kartoffeln (inkl. Saatkartoffeln) vorübergehend um 700 Tonnen erhöht werden.</p><p>Im Rahmen der Osterweiterung sind acht mittel- und osteuropäische Staaten am</p><p>1. Mai 2004 der EU beigetreten. Aus diesem Anlass haben diese Staaten ihre bilateralen Freihandelsabkommen mit der EFTA und die dazugehörigen bilateralen Agrarbriefwechsel mit der Schweiz gekündigt. Sie wenden nun die gemeinsame Aussenhandelspolitik der EU an, einschliesslich des bilateralen Freihandelsabkommens und des Agrarabkommens mit der Schweiz. Bei einigen Produkten wurden dadurch bisherige Zollpräferenzen im Handel mit der Schweiz hinfällig. Anlässlich des Gipfeltreffens Schweiz-EU vom 19. Mai 2004 haben sich die Schweiz und die EU darauf geeinigt, die Substanz der bisherigen Zollpräferenzen weiterzuführen und auf Ausgleichsansprüche im Rahmen der WTO zu verzichten. Die vereinbarten Zollkonzessionen für diese Agrarprodukte wurden vom Bundesrat rückwirkend auf den 1. Mai 2004 in Kraft gesetzt. Die Konzessionen für Agrarprodukte sollen ins Agrarabkommen mit der EU aufgenommen werden; diejenigen betreffend landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte sind bereits im Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen enthalten, das im Rahmen der bilateralen Abkommen II neu ausgehandelt wurde.</p><p>Die Zuteilung der Zollkontingentsanteile erfolgt in der Regel nach der Reihenfolge der Einfuhrverzollungen ("Windhund an der Grenze"). Ausnahmen von diesem Prinzip gelten in agrarpolitisch sensiblen Bereichen, bei denen der Bundesrat andere Verteilmethoden bestimmt hat.</p><p>Auf den Zollpräferenzenbeschluss gestützte Massnahmen</p><p>Nachdem das Freihandelsabkommen mit der Republik Chile am 1. Dezember 2004 in Kraft getreten ist, wurde dieses Land aus der Liste der Entwicklungsländer in der Zollpräferenzenverordnung gestrichen.</p><p>Veröffentlichung der Zuteilung der Zollkontingente</p><p>Die Zuteilung der Zollkontingente und deren Ausnützung werden angesichts des Umfangs der Daten wie üblich in einem Separatdruck des Bundesamts für Bauten und Logistik veröffentlicht. Gleichzeitig werden die Angaben im Internet erscheinen. Inskünftig ist aus verwaltungsökonomischen Gründen beabsichtigt, auf die Veröffentlichung der Zuteilung der Zollkontingente in gedruckter Form zu verzichten.</p>
- Objectives
-
-
- Number
-
0
- Text
-
Bericht vom 16. Februar 2005 über zolltarifarische Massnahmen im 2. Halbjahr 2004
- Resolutions
-
| Date |
Council |
Text |
| 02.06.2005 |
2 |
Kenntnisnahme |
| 09.06.2005 |
1 |
Kenntnisnahme |
-
- Number
-
1
- Text
-
Bundesbeschluss über die Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen
- Resolutions
-
| Date |
Council |
Text |
| 02.06.2005 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 09.06.2005 |
1 |
Zustimmung |
- Proceedings
-
- Updated
-
14.11.2025 07:40
Back to List