Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung

Details

ID
20050025
Title
Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung
Description
Botschaft vom 16. Februar 2005 zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung
InitialSituation
<p>Mit dem Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG), welches am 1. Januar 1996 in Kraft getreten ist, hat der Bereich der Pflege wesentliche sozialpolitisch erforderliche Erweiterungen erfahren: Im Gegensatz zu den oftmals geringen Pflegebeiträgen des alten Rechts vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Pflegemassnahmen, die ambulant, bei Hausbesuchen, stationär, teilstationär oder in einem Pflegeheim durchgeführt werden. Damit ist auch der Kreis der Leistungserbringer geöffnet worden: Waren es unter dem alten Recht lediglich auf eigene Rechnung tätige Krankenschwestern und -pfleger, so sind nun auch Pflegeheime und Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause als Leistungserbringer anerkannt.</p><p>Die vor Erlass des KVG geschätzten Mehrkosten für diese Leistungsausweitung wurden im Jahre 1999 erstmals überschritten und die Kosten steigen tendenziell weiter, auch wenn eine Abflachung des Kostenanstiegs und eine Annäherung an die durchschnittliche Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung festzustellen ist. Für einen zunehmenden Anstieg der Pflegekosten spricht auch die demografische, medizinische und gesellschaftliche Entwicklung, die einen wachsenden Bedarf an Pflegeleistungen erwarten lässt.</p><p>Um diese finanzielle Entwicklung im Pflegebereich besser in den Griff zu bekommen, wurden im Jahre 1998 auf Verordnungsebene Rahmentarife eingeführt. Die Rahmentarife sind als zeitlich befristete Massnahme eingeführt worden und können keine mittel- bis langfristig taugliche Lösung darstellen. Die geltende Rahmentarifordnung ist daher durch eine Neugestaltung der Pflegefinanzierung - unter Einbezug der verschiedenen Sozialversicherungen und der weiteren Finanzierungsträger - zu ersetzen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 25. Februar 2004 im Rahmen seiner Reformplanung zur Krankenversicherung denn auch entschieden, bis Ende 2004 eine Botschaft zur Neuordnung der Pflegefinanzierung an das Parlament zu verabschieden.</p><p>Eine Neuordnung der Pflegefinanzierung hat sich dabei an zwei Reformzielen zu orientieren: Zum einen soll die sozialpolitisch schwierige Situation bestimmter Gruppen pflegebedürftiger Personen entschärft werden, zum anderen geht es darum, die Krankenversicherung, welche im geltenden System zunehmend altersbedingte Pflegeleistungen übernimmt, finanziell nicht zusätzlich zu belasten. Mag im Pflegealltag die Unterscheidung zwischen krankheits- und altersbedingter Pflege kaum zu treffen sein, so ist dennoch nicht zu verkennen, dass das Alter das Pflegerisiko eindeutig erhöht. Im historisch gewachsenen, kausal, d.h. nach Risiken strukturierten schweizerischen Sozialversicherungssystem sollte diese altersbedingte Mehrbelastung nicht unbegrenzt von der Krankenversicherung getragen werden. Die Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung greift diese Reformziele auf und schlägt ein Modell zur Finanzierung der Pflegeleistungen in Abstimmung mit den verschiedenen Sozialversicherungen vor. Das vorgesehene Modell baut in der Krankenversicherung auf den bereits heute rechtlich verankerten Begriffen der Behandlungs- und Grundpflege auf. Grundidee des Modells ist, dass die Krankenversicherung die Kosten für jene medizinischen Massnahmen voll vergütet, welche ein therapeutisches oder palliatives Ziel zur Behandlung einer Krankheit verfolgen (Behandlungspflege), während an die auf die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse ausgerichtete Grundpflege ein Beitrag entrichtet wird. Das vorgeschlagene Modell findet auf alle Versicherten bei Pflege zu Hause und im Heim Anwendung, nicht aber bei der stationären Pflege im Spital. Es ist davon auszugehen, dass der Beitrag an die Grundpflege so festgelegt werden wird, dass die heutige Belastung der Krankenversicherung gemäss Rahmentarifordnung in etwa unverändert bleibt. Kurzfristig werden sich die Auswirkungen auf die pflegebedürftigen Personen daher in Grenzen halten, mittel- bis längerfristig ist aber bei einem unveränderten Grundpflegebeitrag zu erwarten, dass die Haushalte finanziell stärker belastet werden. Als zumindest teilweiser Ausgleich für die stärkere finanzielle Belastung der privaten Haushalte sind zwei begleitende sozialpolitische Massnahmen vorgesehen: Zum einen wird für Personen zu Hause eine Hilflosenentschädigung zur AHV für Hilflosigkeit leichten Grades eingeführt. Diese Entschädigung, die Mehrkosten von 20 Millionen Franken auslöst, soll - zusammen mit dem Beitrag der Krankenversicherung an die Grundpflege - für die Dritthilfe bei den täglichen Lebensverrichtungen verwendet werden. Zum anderen wird für Pflegebedürftige im Heim der heute geltende jährliche Höchstbetrag für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen, welcher derzeit auf rund 30 000 Franken festgesetzt ist, aufgehoben. Diese Massnahme führt zu Mehraufwendungen von 236 Millionen Franken für den gesamten Ergänzungsleistungsbereich (158 Millionen Franken für die Ergänzungsleistungen zur AHV, 78 Millionen Franken für die Ergänzungsleistungen zur IV).</p><p>Die Vorlage schlägt nicht nur Massnahmen auf der Finanzierungs-, sondern auch auf der Kostenseite vor (Prävention der Pflegebedürftigkeit, Verstärkung kostensteuernder Instrumente). Nicht zu verkennen ist allerdings, dass das Rationalisierungspotenzial im Pflegebereich geringer ist als in anderen Bereichen der sozialen Krankenversicherung. (Quelle: Botschaft des Bundesrates.) </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 16. Februar 2005 zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung
    Resolutions
    Date Council Text
    19.09.2006 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    21.06.2007 1 Abweichung
    25.09.2007 2 Abweichung
    04.12.2007 1 Abweichung
    04.03.2008 2 Abweichung
    28.05.2008 1 Abweichung
    05.06.2008 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    11.06.2008 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    13.06.2008 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    13.06.2008 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Ständerat</b> stand bei den Beratungen über die neue Pflegefinanzierung die Frage im Zentrum, wie viel Krankenkassen, Kantone und Versicherte künftig für die Pflege zu Hause und im Heim bezahlen müssen. Gemäss Kommissionssprecherin Erika Forster (RL, SG) soll mit der Vorlage die sozialpolitisch schwierige Situation bestimmter Gruppen pflegebedürftiger Personen entschärft werden, zum anderen soll die Krankenversicherung finanziell nicht zusätzlich belastet werden. Diese übernimmt via Prämien heute etwa 60 Prozent der Pflegekosten. Nach dem Vorschlag der Kommission wird der Bundesrat die Pflegeleistungen bezeichnen und die Beiträge der obligatorischen Krankenversicherung im bisherigen Rahmen festlegen. Wie der Rest der Kosten zu decken ist, haben die Kantone zu entscheiden. Die Kommission lehnte den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates, der zwischen Grundpflege und Behandlungspflege unterscheiden wollte, ab. Dies würde zu Unklarheiten und Streitereien führen, welche Leistungen von den Krankenkassen und welche von den Betroffenen zu zahlen seien, lautete die Begründung. Einverstanden war der Ständerat mit dem Vorschlag des Bundesrates, wonach Altersrentner auch bei leichter Hilflosigkeit eine Hilflosenentschädigung erhalten sollen. Weiter wird für Pflegebedürftige im Heim oder Spital die Obergrenze der jährlichen Ergänzungsleistungen aufgehoben. Eine Kommissionsmehrheit wollte zusätzlich die Freibeträge bei Einkommen und Liegenschaftswert für den Bezug von Ergänzungsleistungen erhöhen. Die EL-Bezüger sollen ihr Vermögen nicht derart verzehren müssen, dass sie im Extremfall zu Sozialhilfebezügern werden und auch ihr Haus verkaufen müssen, argumentierte die Kommissionssprecherin. Trix Heberlein (RL, ZH) votierte im Namen einer Kommissionsminderheit erfolgreich für ein Verbleiben bei den bisherigen Ansätzen, mit Rücksicht auf die Globalbilanz der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA). Der Rat stimmte mit 24 zu 19 Stimmen der Minderheit zu. Bei der Durchführung von Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung beantragte Hansheiri Inderkum (C, UR), dass nicht nur Ärzte sondern auch Chiropraktoren Drittpersonen beauftragen können, solche Leistungen zu erbringen. Das bringe keine Mehrkosten, im Gegenteil. So müsse für die Verschreibung von Physiotherapie nicht noch ein Spezialarzt aufgesucht werden. Gegen den Willen der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates obsiegte der Antrag mit 24 zu 14 Stimmen. Theo Maissen (C, GR) thematisierte die Frage, ob der Aufenthalt in einer teilstationären Einrichtung, zum Beispiel zur zeitweisen Entlastung des pflegenden Ehepartners nicht doch von der Krankenversicherung übernommen werden sollte. Kommissionssprecherin Erika Forster (RL, SG) gab zu, dass diesem Aspekt in der Kommission wohl zuwenig Beachtung geschenkt wurde und bat den Nationalrat, diese Frage noch einmal zu diskutieren. Ernst Leuenberger (S, SO) verlangte namens einer Kommissionsminderheit, dass die obligatorische Krankenversicherung bei einer akuten Krankheit einmal pro Kalenderjahr die Pflegeleistungen übernimmt, die ambulant durchgeführt werden. Dadurch sei mit Mehrkosten von 50 Millionen Franken zu rechnen. Spitex müsse jedoch erschwinglich bleiben, das sei auch die Forderung der kantonalen Gesundheitsdirektoren. Die Kommissionsmehrheit ging in ihrer Schätzung von bis zu 300 Millionen Franken Mehrkosten aus und beantragte Ablehnung. Der Rat folgte mit 28 zu 14 Stimmen der Kommissionsmehrheit und lehnte diese zusätzliche Leistung ab. Eine weitere Minderheit, vertreten durch Ernst Leuenberger (S, SO) wollte, dass der Bundesrat bei der Festsetzung der Pflegebeiträge die kantonalen Lohnunterschiede berücksichtigt und dass er die Beiträge zweijährlich an den AHV-Rentenindex anpasst. Der Ständerat lehnte diesen Antrag mit 24 zu 12 Stimmen ab. Mit einem weiteren Minderheitsantrag verlangte Ernst Leuenberger (S SO), den Beitrag der Versicherten gesetzlich auf höchstens 20 Prozent zu begrenzen. Dies solle verhindern, dass die Leute im Krankenbett verarmen. Anita Fetz (S, BS) bezeichnete den Entscheid über diesen Antrag als Kernstück der Vorlage. Es dürfe nicht sein, dass alte oder junge Kranke zusätzlich bestraft werden durch noch mehr Finanzleistungen und es ermöglicht wird, dass sie fürsorgeabhängig werden. Erika Forster (RL, SG) erklärte namens der Kommissionsmehrheit, dass man nicht von Bundesseite her festlegen wolle, wer wieviel der Restkosten zu bezahlen habe. Dies sei Sache der Kantone und Gemeinden. Mit 28 zu 10 Stimmen wurde der Antrag der Minderheit abgelehnt. In der Gesamtabstimmung hiess der Rat das Gesetz mit 28 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. </p><p>Im <b>Nationalrat</b> führte die deutschsprachige Kommissionsvertreterin Ruth Humbel Näf (C, AG) einleitend aus, dass es in der Kommission umstritten war, wie weit eine zusätzliche finanzielle Belastung der Krankenversicherer in Kauf genommen werden könne. Die Kommissionsanträge führen zu einer Mehrbelastung für die Krankenkassen und die Kantone, wobei die Schätzungen weit auseinander liegen. Laut Kommissionssprecherin prognostiziert die Verwaltung für die Versicherer entsprechende Mehrkosten von 130 Millionen Franken, diese selber sprechen von 600 Millionen Franken; für die Kantone beziffert die Verwaltung die zusätzlichen Kosten auf 268 Millionen, diese rechnen mit 300 bis 340 Millionen Franken. Einigkeit habe in der Kommission aber darüber bestanden, dass die Belastung der Patientinnen und Patienten durch Pflegeleistungen berechenbar und begrenzt sein müsse. Die Vorschläge der Kommission schützen vor allem den Mittelstand. Die älter werdenden Menschen sollen nicht mehr befürchten müssen, "dass bei einer allfälligen Pflegebedürftigkeit das ganze Ersparte innert kurzer Zeit wie Schnee an der Sonne dahinschmilzt". Die Stossrichtung der von der Kommission unterbreiteten Vorlage wurde von allen Fraktionssprecherinnen und -sprechern unterstützt. Bei der Frage der finanziellen Belastung für die Pflegebedürftigen schlug die Kommissionsmehrheit vor, dies im Gegensatz zum Ständerat, dass die Beiträge der Patienten begrenzt werden, und zwar auf 20 Prozent der von der Krankenversicherung nicht gedeckten Kosten. Das entspricht pro Jahr rund 7000 Franken. Den Rest sollen die Kantone übernehmen. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Christine Goll (S, ZH), schlug vor, die jährliche Belastung auf 3600 Franken zu begrenzen. Der Rat folgte mit 95 zu 61 Stimmen der Kommissionsmehrheit. Eine weitere Differenz zum Ständerat schuf der Nationalrat durch die Anhebung der Freigrenzen für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Diskussionslos folgte er den Anträgen der Kommission und erhöhte die Vermögensfreigrenze von 25 000 Franken für Alleinstehende auf 37 500 Franken und von 40 000 Franken auf 60 000 Franken für Ehepaare. Gleichzeitig wurde neben dem ersparten Vermögen auch das selbstbewohnte Wohneigentum besser geschützt und der entsprechende Freibetrag von 75 000 auf 112 500 Franken angehoben. Damit solle vermieden werden, dass Leute ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen und in eine vielleicht teurere Mietwohnung ziehen müssen, um die Pflegekosten bezahlen zu können. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim dürfte zudem nicht in die Armut führen, erklärte die französischsprechende Kommissionsvertreterin Liliane Maury Pasquier (S, GE). Die Kommission schlug deshalb vor, den Kantonen bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen vorzuschreiben, dass sie dafür sorgen müssen, "dass keine Person durch den Aufenthalt in einem anerkannten Pflegeheim Sozialhilfe benötigt". Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Hansjörg Hassler (V, GR), verlangte, auf diesen Zusatz zu verzichten. Der Rat folgte der Kommissionsmehrheit mit 85 zu 79 Stimmen. Im Gegensatz zum Ständerat beschloss der Nationalrat im Weiteren diskussionslos eine Differenzierung der einzelnen Pflegeleistungen. Statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen und vom Ständerat abgelehnt, zwischen einer Behandlungs- und einer Grundpflege zu unterscheiden, differenziert die grosse Kammer zwischen Akut- und Übergangspflege und Langzeitpflege. Die Kosten für die Akut- und die Übergangspflege müssen gemäss Nationalrat von den Krankenversicherungen übernommen werden. Der Nationalrat stimmte in der Gesamtabstimmung der Vorlage mit 151 zu 2 Stimmen zu. </p><p>In der Differenzbereinigung folgte der <b>Ständerat</b> in der Frage der Kostenbegrenzung für die Patienten oppositionslos dem Nationalrat und fixierte die Beiträge auf 20 Prozent der von der Krankenversicherung nicht gedeckten Kosten. Allerdings wollte der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat nicht verbindlich regeln, dass die Kantone die restlichen Kosten übernehmen müssen. Bei der Anhebung von verschiedenen Vermögensgrenzwerten bei den Ergänzungsleistungen schloss sich der Ständerat dem Nationalrat an. Für die Verhinderung einer möglichen Sozialhilfeabhängigkeit für Personen, die sich in einem Pflegeheim aufhalten wählte der Ständerat ohne Diskussion eine weniger verbindliche Formulierung als der Nationalrat. Die Kantone haben demnach dafür zu sorgen, dass "in der Regel" durch diesen Aufenthalt keine Sozialhilfe-Abhängigkeit begründet wird. Bei der Anspruchsberechtigung für eine mittlere oder schwere Hilflosenentschädigung beschloss der Ständerat anders als der Nationalrat mit 25 zu 5 Stimmen an einer einjährigen Karenzfrist festzuhalten. Eine ausführliche Debatte entspann sich rund um die Frage, ob den Krankenpflegeversicherungen sämtliche Kosten für eine ärztlich angeordnete Akut- und Übergangspflege angelastet werden sollen, wie es Nationalrat vorschlug. Eine Kommissionsmehrheit lehnte dies ab. Kommissionspräsidentin Erika Forster (RL, SG) wollte keine finanzielle Sonderbehandlung für die Akutpflege. Dies führe zu Mehrkosten, die über Prämien finanziert werden müssten. Zudem würden nicht die Patienten sondern die Kantone von einer solchen Lösung profitieren. Anita Fetz (S, BS) argumentierte namens einer Kommissionsminderheit, dass das neue System der Spitalfinanzierung über Fallpauschalen die Spitalaufenthalte verkürzen werde. Nach dem Spitalaustritt hätten viele Personen einen hohen Pflegebedarf, dieser sei krankheitsbedingt und daher von der Krankenversicherung zu übernehmen. Der Rat folgte mit 26 zu 12 Stimmen der Kommissionsmehrheit und hielt an seiner ursprünglichen Fassung fest, wonach die Krankenversicherung lediglich einen Beitrag an die Pflegeleistungen beizusteuern habe. Weiter lehnte der Ständerat die vom Nationalrat beschlossene automatische Anpassung der Pflegetarife gemäss Mischindex (dem Mittel von Lohn- und Preisentwicklung) mit 23 zu 8 Stimmen ab, um damit keine präjudizierende Wirkung auszulösen. </p><p>In der weiteren Differenzbereinigung hielt der <b>Nationalrat</b> beim Anspruch auf eine Entschädigung für eine schwere oder mittlere Hilflosigkeit einhellig an seinem Beschluss fest, auf eine einjährige Karenzfrist zu verzichten. Die Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CEg, AG) bezeichnete die Argumentation des Ständerates in dieser Frage als formaljuristisch und weder sachgerecht noch patientenfreundlich. Bei den ärztlich verordneten Pflegeleistungen beharrte der Rat auf Antrag seiner Kommission mit 95 zu 75 Stimmen auf der Ergänzung, wonach die Krankenkassen auch Beiträge an die Pflege in Einrichtungen mit ambulanten Tages- oder Nachtstrukturen zu leisten haben. </p><p>Umstritten war die Frage, in welchem Ausmass die Krankenversicherer die Kosten der ärztlich verordneten Akut- und Übergangspflege zu übernehmen haben. Die Kommissionsmehrheit beantragte, am ursprünglichen Beschluss des Rates und damit an der vollen Übernahme festzuhalten. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Hansjörg Hassler (V, GR) kam dem Ständerat, der in dieser Frage gar keine Sonderbestimmung wollte, entgegen. Die Minderheit schlug vor, in diesem Punkt den gleichen Kostenverteiler wie bei der Spitalfinanzierung anzuwenden, was bedeutet, dass die Versicherer 45 Prozent der Kosten übernehmen müssen und die Kantone 55 Prozent. Bei einer vollen Kostenübernahme durch die Kassen sei ein starker Prämienschub zu befürchten, wurde gewarnt. Der Nationalrat stimmte mit 116 zu 58 Stimmen der Minderheit zu. Bei den Pflegebeiträgen beharrte der Nationalrat nicht mehr auf der automatischen Anpassung an die Lohn- und Preisentwicklung (Mischindex). Auf Antrag der Kommission beschloss der Rat mit 151 zu 21 Stimmen, dass der Bundesrat alle zwei Jahre die Beiträge an die Entwicklung der Pflegekosten anzupassen habe. Bereits früher einigten sich die Räte, dass die Patienten höchstens 20 Prozent eines vom Bundesrat festgelegten Pflegebeitrags zu bezahlen haben. Bei der Restfinanzierung beantragte die Kommission sich dem Ständerat anzuschliessen, wonach die Kantone diese Frage regeln müssen. Silvia Schenker (S, BS) verlangte namens einer Kommissionsminderheit, darauf zu beharren, dass die Kantone diese Kosten selber übernehmen müssen. Zudem solle der Kostenbeitrag der Patienten verbindlich auf maximal das Anderthalbfache der ordentlichen Franchise limitiert werden (derzeit 5400 Franken). Der Rat folgte mit 115 zu 56 Stimmen der Kommissionsmehrheit. Schliesslich schloss sich der Rat oppositionslos der Ständeratsformulierung an, wonach durch den Aufenthalt in einem Pflegeheim "in der Regel" keine Sozialhilfeabhängigkeit entstehen soll.</p><p>Der <b>Ständerat</b> hatte in der Folge noch vier inhaltliche Differenzen zu behandeln. Kommissionssprecher Urs Schwaller (CEg, FR) beantragte, vor allem aus Kostengründen, wie er ausführte, in allen Punkten an den ursprünglichen Beschlüssen festzuhalten. Ohne Diskussion beschloss der Rat sodann, eine einjährige Karenzfrist für den Anspruch auf eine Entschädigung bei einer leichten, mittleren oder schweren Hilflosigkeit beizubehalten. Weiter entschied der Rat, die vom Nationalrat vorgeschlagene periodische Anpassung der Pflegebeiträge der Krankenversicherung an die Kostenentwicklung der Pflege zu streichen. Bei den Übergangsbestimmungen beharrte der Rat darauf, dass der Übergang zur neuen Pflegeversicherung kostenneutral zu erfolgen habe. Zur Frage der Finanzierung der ärztliche verordneten Akut- und Übergangspflege entspann sich eine längere Diskussion. Die Kommissionsmehrheit beantragte, auch den neu vom Nationalrat vorgeschlagenen Kostenverteiler zwischen Krankenversicherern und Kantonen abzulehnen und am Modell 60 Prozent Krankenversicherung, 20 Prozent öffentliche Hand und 20 Prozent zulasten der Patienten festzuhalten. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Theo Maissen (CEg, GR), schlug demgegenüber vor, den Kostenverteilungsschlüssel des Nationalrates zu übernehmen: 45 Prozent Krankenversicherer und 55 Prozent Kantone. Allerdings soll bei der Nationalratsfassung ergänzt werden, dass der Bundesrat die Dauer der Kostenübernahme bestimmt. Es sei richtig und logisch, wenn die Übergangspflege gleich finanziert werde, wie die spitalinterne Behandlung. Wenn für die Beteiligten keine Nachteile entstünden, werde so die Dauer des Spitalaufenthalts kurz gehalten, was mittelfristig einen kostensparenden Effekt habe, argumentierte Theo Maissen. Verena Diener (CEg, ZH) unterstützte die Haltung der Kommissionsmehrheit, die einen Kostenbeitrag der Patienten von höchstens 20 Franken pro Tag als zumutbar erachtete. Zudem, so Verena Diener, besässen die älteren Menschen den grossen Teil der Vermögen im Land. Deshalb sei es richtig, wenn sie die Übergangspflege mitfinanzierten und so ein gewisses Mass an Solidarität gegenüber den jungen Menschen übernähmen. Der Ständerat stimmte schliesslich dem Antrag der Kommissionsmehrheit mit 23 zu 18 Stimmen zu.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> akzeptierte in der weiteren Differenzbereinigung die einjährige Karenzfrist für den Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung, verlangte jedoch mit einer Motion (08.3236) vom Bundesrat bis Ende 2009 eine Vorlage, welche die Leistungen der Hilflosenentschädigung mit jenen der Pflegefinanzierung koordiniert. Bei der Finanzierung der Akut- und Übergangspflege hielt der Rat mit 168 zu 1 Stimmen an seinem Modell analog der Spitalfinanzierung fest (45 Prozent Krankenversicherer und 55 Prozent Kantone). Neu fügte der Rat die Bestimmung ein, dass der Bundesrat die Dauer dieser Kostenübernahme zu bestimmen habe. Bei der periodischen Anpassung der Pflegebeiträge beharrte der Nationalrat einstimmig mit 170 zu 0 Stimmen auf seinem Standpunkt. Demnach sollen die Beiträge alle zwei Jahre angepasst werden, jedoch nicht wie ursprünglich beschlossen an die Kostenentwicklung der Pflege, sondern neu an die Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise. Erneut lehnte der Nationalrat mit 171 zu 0 Stimmen die vom Ständerat verlangte kostenneutrale Einführung der Pflegefinanzierung ab.</p><p>Die notwendig gewordene Einigungskonferenz hatte demzufolge noch drei Differenzen zu bereinigen. Im <b>Ständerat</b> erläuterte Kommissionspräsident Urs Schwaller (CEg, FR) den Antrag der Konferenz: Bei der Finanzierung der Akut- und Übergangspflege wird der Verteilschlüssel des Nationalrats übernommen (analog der Spitalfinanzierung). Diese Pflegeleistungen müssen jedoch bereits im Spital ärztlich angeordnet werden und der Kostenverteiler gemäss Spitalfinanzierung kommt lediglich während maximal zwei Wochen zur Anwendung. Bei der periodischen Anpassung der Pflegebeiträge setzte sich der Ständerat durch. Der Bundesrat ist demnach nicht verpflichtet, die Beiträge der Krankenversicherung periodisch anzupassen. Bei der Frage der kostenneutralen Einführung der Pflegefinanzierung wird die Kostenneutralität für den Bereich der allgemeinen Pflege verlangt, nicht aber für die Akut- und Übergangspflege. Liliane Maury Pasquier (S, GE) opponierte erfolglos gegen den Vorschlag der Einigungskonferenz. Aus Sicht der Pflegebedürftigen sei die Vorlage ungenügend, die nun beantragten Bestimmungen zur Akut- und Übergangspflege seien zu restriktiv und führten zudem eher zu mehr als weniger Spitalaufenthalten, argumentierte sie. Der Ständerat stimmte dem Antrag der Einigungskonferenz mit 22 zu 6 Stimmen zu.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> schloss sich darauf dem Ständerat an und akzeptierte ohne Diskussion und Gegenantrag den Vorschlag der Einigungskonferenz. Vor der Schlussabstimmung erklärten Christine Goll (S, ZH) und Geri Müller (G, AG), dass ihre Fraktionen das Gesetz ablehnen werden. Goll bezeichnete die Vorlage als sozialen Rückschritt. Das KVG schreibe unmissverständlich vor, dass die ärztlich verordnete Pflege im Spital, Heim oder zu Hause mit Spitex vollumfänglich bezahlt werde. Mit dem neuen Gesetz würden nun aber den Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, Mehrkosten aufgebürdet.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Ständerat mit 33 zu 8 und im Nationarat mit 126 zu 55 Stimmen angenommen.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:18

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