Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Teilrevision
Details
- ID
- 20050027
- Title
- Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Teilrevision
- Description
- Botschaft vom 23. Februar 2005 zur Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG)
- InitialSituation
- <p>Die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) entspricht einem breit abgestützten Anliegen der Kantone, der Regionen und verschiedener auf regionaler Ebene tätiger Akteure. Die bisherige Natur- und Landschaftspolitik des Bundes soll durch eine Rechtsgrundlage für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung ergänzt werden. Drei Kategorien von Pärken werden vorgeschlagen:</p><p>- Nationalpärke sind Gebiete mit möglichst ursprünglichem Naturcharakter. Ihr Zweck ist es, eine weitgehend ungestörte Eigenentwicklung der Natur zu ermöglichen sowie den Kontakt der Bevölkerung mit der Natur zu begünstigen.</p><p>- Regionale Naturpärke sind besiedelte Gebiete im ländlichen Raum mit besonderen natur- und kulturlandschaftlichen Qualitäten. Sie leisten einen konkreten Beitrag, um günstige Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung in der Region, für die Umweltbildung, für die Entdeckung des natürlichen und kulturellen Erbes sowie für die Förderung innovativer und umweltverträglicher Technologien zu schaffen.</p><p>- Naturerlebnispärke sind naturnahe Ausgleichsräume in der Nähe dicht besiedelter Gebiete. Sie umfassen möglichst unberührte Lebensräume für Pflanzen und Tiere, und sie ermöglichen der Bevölkerung, die Natur zu erleben und deren Eigenentwicklung zu entdecken. Damit tragen Naturerlebnispärke zur Sensibilisierung für Natur- und Umweltanliegen bei. </p><p>Mehrere Parkprojekte sind in allen Landesteilen der Schweiz bereits lanciert; sie orientieren sich mehrheitlich an Vorbildern aus unseren Nachbarstaaten. Die Projekte werden in den meisten Fällen von der lokalen Bevölkerung breit getragen. Diese sieht darin die Möglichkeit, den Schutz natürlicher Lebensräume und die Gestaltung ihrer eigenen Landschaft, auf die sie stolz ist, mit der Regionalentwicklung in Einklang zu bringen und gleichzeitig einen berechtigten Nutzen für die lokale Wirtschaft zu erzielen, namentlich im Bereich des Tourismus. Die Errichtung von Pärken erzeugt Mehrwerte, die ein Investitionswachstum in den einzelnen Regionen bewirken und Arbeitsplätze schaffen, wie dies Erfahrungen zum Beispiel in Österreich und Frankreich bestätigen. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 23. Februar 2005 zur Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG)
- Resolutions
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Date Council Text 16.06.2005 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 15.12.2005 1 Abweichung 16.03.2006 2 Abweichung 20.06.2006 1 Abweichung 02.10.2006 2 Abweichung 04.10.2006 1 Zustimmung 06.10.2006 2 Annahme in der Schlussabstimmung 06.10.2006 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Umstritten war im <b>Ständerat</b> die Finanzhilfe des Bundes für neue Naturpärke. Der bundesrätliche Vorschlag sah keine Finanzhilfen des Bundes vor. Auf Antrag der Mehrheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Ständerates beschloss das Plenum, dass der Bund den Kantonen auf der Grundlage von Programmvereinbarungen globale Finanzhilfen an die Errichtung, den Betrieb und die Qualitätssicherung von Pärken von nationaler Bedeutung gewähren kann (Art. 23jbis). Dabei gelten qualitative Anforderungen und der Vorbehalt, dass andere Mittel und Selbsthilfemassnahmen nicht ausreichen. Eine Kommissionsminderheit, die den Bund nicht bloss mit einer Kann-Formulierung, sondern verbindlich zur Finanzhilfe verpflichten wollte, hatte mit ihrem Antrag keinen Erfolg. Er wurde mit 22 zu 18 Stimmen abgelehnt. Mit 34 zu 3 Stimmen verwarf der Ständerat einen Minderheitsantrag von Rolf Schweiger (RL, ZG), der die Finanzhilfe des Bundes ganz streichen wollte. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf ohne Gegenstimme angenommen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> stellten die Kommissionsmitglieder der SVP einen Minderheitsantrag auf Nichteintreten. Sollte der Nationalrat auf das Geschäft eintreten, so beantragte die gleiche Kommissionsminderheit Rückweisung an den Bundesrat. Sie erhielt im Plenum nur die Unterstützung der grossen Mehrheit der SVP-Fraktion sowie einiger Freisinniger. Die Anträge auf Nichteintreten bzw. Rückweisung wurden mit 113 zu 49 bzw. 115 zu 51 Stimmen abgelehnt. </p><p>In der Detailberatung lagen bei Artikel 23e, welcher die Pärke von nationaler Bedeutung kategorisiert, Minderheitsanträge der Mitglieder der SVP-Fraktion vor. Mit diesen Anträgen sollten die einzelnen Parkkategorien gestrichen werden. Das Plenum lehnte diese Streichungsanträge mit mehr als zwei Dritteln der Stimmen ab. Neu wurde im Nationalrat über die Schaffung von Flusspärken diskutiert. Unter diese Kategorie wären zehn besonders schützenswerte Flusslandschaften von der Vorderrheinschlucht in Graubünden bis zum Val de Réchy im Wallis gefallen. Die Einzelanträge für diese neue Parkkategorie stammten von Fraktionsmitgliedern sämtlicher Bundesratsparteien. Die Mehrheiten der Fraktionen der Bundesratsparteien wollten jedoch keine neue Kategorie schaffen. Mit ihnen sprach sich auch die grüne Fraktion gegen dieses Projekt aus. Für die Kommission argumentierte Werner Messmer (RL, TG) unter anderem, dass Pärke gemäss Konzept des Natur- und Heimatschutzgesetzes zusammenhängende Gebiete sind. Dies entspreche auch internationalen Kriterien. Bei den vorgeschlagenen Flusspärken gehe man demgegenüber von einzelnen, nicht zusammenhängenden Teilgebieten aus. Die Flusspärke liessen sich in die vorhandenen Kategorien - Nationalpark, regionaler Naturpark, Naturerlebnispark - problemlos integrieren. Das Plenum lehnte die Kategorie Flusspärke mit 124 zu 34 Stimmen deutlich ab.</p><p>Im Gegensatz zum Ständerat beschloss die Grosse Kammer bei Artikel 23jbis, dass der Bund den Kantonen Finanzhilfen für die Schaffung neuer Natur- und Landschaftspärke mit nationalem Gütesiegel leisten muss. Eine Minderheit der Kommission wollte mit dem Ständerat an der Kann-Formulierung festhalten. Namens der Kommissionsmehrheit argumentierte Werner Messmer (RL, TG), wenn der Bund schon die Regeln für Nationalpärke, regionale Naturpärke und Naturerlebnispärke sowie deren Zertifizierung festlege, müsse er sich auch finanziell daran beteiligen. Gegen den Widerstand der SVP-Fraktion hielt der Nationalrat daran fest, dass der Bund Vorschriften und nicht nur unverbindliche Richtlinien für die Erteilung eines Park- und Produktelabels an Pärke von nationaler Bedeutung erlässt. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 114 zu 52 Stimmen angenommen. Abgelehnt wurde die Vorlage von fast allen Mitgliedern der SVP-Fraktion.</p><p>Der <b>Ständerat </b>hielt bei Artikel 23jbismit 28 zu 10 Stimmen an seinem früheren Beschluss fest. Er wollte im Gegensatz zum Nationalrat den Bund nicht zwingend verpflichten, die Kantone bei der Schaffung neuer Natur- und Landschaftspärke mit nationalem Gütesiegel finanziell zu unterstützen. Namens einer bürgerlichen Kommissionsminderheit empfahl Toni Brunner (V, SG) im <b>Nationalrat </b>bei dieser Differenz dem Ständerat zu Folgen. Das Plenum hielt jedoch mit 96 zu 65 Stimmen an seinem früheren Beschluss fest. Bei einer weiteren Differenz wurde auf Antrag der Kommmission ohne Diskussion ebenfalls Festhalten beschlossen. So sieht die vom Nationalrat bei der Erstberatung eingeführte Bestimmung vor, dass Pärke von nationaler Bedeutung "unter demokratischer Mitsprache der Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden" entstehen. Der <b>Ständerat</b> hatte diese Bestimmung zuvor ganz aus dem Entwurf gestrichen. Nun kam er in einer weiteren Runde dem Nationalrat mit einer eigenen Version entgegen. Für die Kommission wies Carlo Schmid-Sutter (C, AI) darauf hin, dass der Ständerat es in der Regel vermeide, die Gemeinden über die Köpfe der Kantone hinweg direkt anzusprechen. Deshalb sollten die Kantone nach ihrem kantonalen Recht dafür sorgen, "dass die Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden in geeigneter Weise mitwirken kann".</p><p>Bei der Frage der finanziellen Unterstützung der Kantone durch den Bund bei der Schaffung neuer Natur- und Landschaftspärke mit nationalem Gütesiegel folgte die Kleine Kammer der zwingenden Formulierung des <b>Nationalrats</b> (Art. 23jbis), welcher seinerseits bei der Mitwirkung der Bevölkerung der Version des Ständerats folgte (Art. 23i, Abs. 2).</p><p>Der Ständerat stimmte in der Schlussabstimmung der Vorlage einstimmig zu. Der Nationalrat nahm diese Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz mit 149 zu 32 Stimmen aus der SVP-Fraktion an. </p>
- Updated
- 09.04.2025 00:28