Schweizerische Informationssysteme für Fingerabdrücke und DNA-Profile. Vertrag mit dem Fürstentum Liechtenstein

Details

ID
20050036
Title
Schweizerische Informationssysteme für Fingerabdrücke und DNA-Profile. Vertrag mit dem Fürstentum Liechtenstein
Description
Botschaft vom 13. April 2005 zum Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Rahmen der schweizerischen Informationssysteme für Fingerabdrücke und DNA-Profile
InitialSituation
<p>Im Rahmen der traditionell engen Beziehung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein arbeiten die beiden Länder auch im Bereich der Polizeiarbeit vertieft zusammen. Diese Zusammenarbeit stützt sich auf den Vertrag vom 27. April 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden, der am 1. Juli 2001 in Kraft getreten ist. Sie umfasst bedürfnisgerechte direkte Kontakte auf nationalem Niveau sowie verschiedene Massnahmen auf regionaler Ebene.</p><p>Seit der Aufnahme des Probebetriebs des DNA-Profil-Informationssystems im August 2000 durch das Bundesamt für Polizei ist das Fürstentum Liechtenstein auch an diesem Projekt beteiligt. In der Datenbank werden DNA-Profile abgespeichert und Abgleiche vorgenommen, insbesondere von verdächtigen und verurteilten Personen sowie Spuren. Da sich der Betrieb des DNA-Profil-Informationssystems aus der Sicht der Strafverfolgungsbehörden bewährt hat, wünscht das Fürstentum Liechtenstein, weiterhin daran beteiligt zu sein.</p><p>Am 1. Januar 2005 wurde der Betrieb dieses Informationssystems mit dem Inkrafttreten des DNA-Profil-Gesetzes auf eine neue gesetzliche Basis gestellt und in den regulären Betrieb übergeführt. Zusätzlich zur im DNA-Profil-Gesetz geregelten internationalen Zusammenarbeit ist es angebracht, im Falle der engen Kooperation mit dem Fürstentum Liechtenstein diese in einem Staatsvertrag zu konkretisieren. Im gleichen Vertrag konnte auch die bestehende Zusammenarbeit im Bereich des automatisierten Fingerabdruck-Identifikationssystems präzisiert werden, insbesondere in Bezug auf die Kostenbeteiligung und die Haftung.</p><p>Mit dem Vertrag übernimmt das Fürstentum Liechtenstein die in einer Anlage aufgeführten Bestimmungen der schweizerischen Bundesgesetzgebung in sein Landesrecht. Der Vertrag regelt die Verantwortlichkeiten bei der Zusammenarbeit, die Bedingungen der Datenerhebung und der Datenbearbeitung in den Informationssystemen und garantiert einen hohen Datenschutzstandard. Zudem werden die Kostenbeteiligung des Fürstentums Liechtenstein sowie die Haftung geregelt.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 13. April 2005 zum Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Rahmen der schweizerischen Informationssysteme für Fingerabdrücke und DNA-Profile
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Rahmen der schweizerischen Informationssysteme für Fingerabdrücke und DNA-Profile
    Resolutions
    Date Council Text
    05.10.2005 2 Beschluss gemäss Entwurf
    15.12.2005 1 Zustimmung
    16.12.2005 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.12.2005 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Beide Räte stimmten dem Vertrag ohne Diskussion zu.</p>
Updated
09.04.2025 00:30

Back to List