Bekämpfung der Kriminalität. Abkommen mit Lettland und Tschechien
Details
- ID
- 20050049
- Title
- Bekämpfung der Kriminalität. Abkommen mit Lettland und Tschechien
- Description
- Botschaft vom 3. Juni 2005 zu den Abkommen mit Lettland und Tschechien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität
- InitialSituation
- <p>Um grenzüberschreitende Kriminalität wirksam zu verhindern oder zu bekämpfen, bedarf es eines umfassenden Engagements im zwischenstaatlichen Bereich. So sind nebst anderen Massnahmen die Instrumentarien der polizeilichen Zusammenarbeit auf regionaler, bilateraler und multilateraler Ebene konsequent auszubauen. Durch die Abkommen mit Lettland und Tschechien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität wird die bilaterale Polizeikooperation mit zwei wichtigen Ländern Osteuropas verstärkt. Die Verhandlungen in den Jahren 2003 und 2004 konnten mit Lettland am 23. Mai 2005 mit der Unterzeichnung des Abkommens in Riga abgeschlossen werden. Das Abkommen mit Tschechien wurde am 31. Mai 2005 in Prag unterzeichnet. Die Abkommen regeln die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen dem nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Polizeibehörden und optimieren die bestehende Interpol-Zusammenarbeit im Bereich des polizeilichen Informations- und Datenaustauschs unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Punktuell ermöglichen sie eine über die Interpol-Regelungen hinausgehende Zusammenarbeit (z.B. Bildung gemeinsamer Analyse- und Ermittlungsgruppen). Sie greifen nicht in die bestehende Kompetenzverteilung zwischen den Justiz- und Polizeibehörden ein. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie unter den Kantonen wird nicht angetastet. </p><p>Bei politischen, militärischen und fiskalischen Delikten ist die polizeiliche Zusammenarbeit ausgeschlossen.</p><p>Die Abkommen reihen sich ein in die konzentrierten Bestrebungen der Schweiz, mit bilateralen Polizeikooperationsabkommen den Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität zu verstärken. Entsprechende Abkommen mit den Nachbarstaaten (Deutschland, Österreich/Fürstentum Liechtenstein, Frankreich, Italien) sowie mit Ungarn sind bereits in Kraft. Zudem wurde ein Abkommen mit Slowenien unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Wie die Abkommen mit Ungarn und Slowenien sind auch diejenigen mit Lettland und Tschechien Polizeiverträge, welche die Zusammenarbeit mit den Behörden eines nicht benachbarten Staates regeln. Entsprechend weisen alle vier Abkommen ähnliche Bestimmungen auf. Die Abkommen mit Lettland und Tschechien schaffen die Voraussetzungen, damit die bestehende gute Polizeizusammenarbeit zwischen der Schweiz einerseits sowie Lettland und Tschechien andererseits weiter intensiviert werden kann. Damit tragen sie bei zur Erreichung der Ziele des Bundesrates im Rahmen der Optimierung der internationalen Zusammenarbeit im Polizeibereich. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 3. Juni 2005 zu den Abkommen mit Lettland und Tschechien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung strafbarer Handlungen
- Resolutions
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Date Council Text 05.10.2005 2 Beschluss gemäss Entwurf 15.03.2006 1 Zustimmung 24.03.2006 2 Annahme in der Schlussabstimmung 24.03.2006 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Lettland über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität
- Resolutions
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Date Council Text 05.10.2005 2 Beschluss gemäss Entwurf 15.03.2006 1 Zustimmung 24.03.2006 2 Annahme in der Schlussabstimmung 24.03.2006 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Beide Räte stimmten den beiden Abkommen einstimmig zu.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:03