Sportveranstaltungen. Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt. Bundesgesetz

Details

ID
20050065
Title
Sportveranstaltungen. Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt. Bundesgesetz
Description
Botschaft vom 17. August 2005 zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen)
InitialSituation
<p>Ziel der Vorlage ist es, Grundlagen zu schaffen, damit Gewalt und insbesondere Gewalt an Sportveranstaltungen vorbeugend besser bekämpft werden kann. Gestützt auf die vorgeschlagenen Normen soll zu Gewalt aufrufende Propaganda künftig beschlagnahmt werden können. Zudem sollen zur Bekämpfung von Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen gewalttätige Personen registriert und mit kaskadenartig abgestimmten präventiven Massnahmen an der Gewaltausübung gehindert werden.</p><p>Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) soll mit Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen ergänzt werden.</p><p>Mit den neuen gesetzlichen Massnahmen sollen folgende Ziele erreicht werden:</p><p>- Unterstützung der Kantone im Kampf gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen;</p><p>- Ergänzung des Sicherheitsdispositivs für die Durchführung der Fussballeuropameisterschaft EURO 2008;</p><p>- Schliessung von Lücken im Kampf gegen Gewaltpropaganda und Gewalt schlechthin;</p><p>- Erfüllung der Anforderungen des "Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen" (Europaratskonvention; SR 0.415.3). </p><p>In der Schweiz wie auch international nehmen die Gewaltbereitschaft und Gewaltausübung anlässlich von Sportveranstaltungen zu. Gewalttätige Ausschreitungen sind in den letzten Jahren zu regelmässigen Begleiterscheinungen bei nationalen Fussball- und Eishockeyspielen geworden. Die Bekämpfung des Gewaltphänomens mit den Mitteln der kantonalen Polizeierlasse und des Strafrechts hat sich in der Praxis als unzureichend erwiesen. Gewalt anlässlich von Sportereignissen ist ein kantonsübergreifendes Problem, da sich Hooligans bevorzugt ausserhalb ihres Wohnortkantons an Ausschreitungen beteiligen. Eine national wirksame Grundlage zur Bekämpfung der Gewalt an Sportveranstaltungen fehlt jedoch bisher. Als Grundlage für die Bekämpfung der Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen sieht die Vorlage eine nationale Datenbank zur Erfassung von Hooligans vor. Eine zentrale Erfassung und Speicherung von Daten notorisch gewalttätiger Personen bei Sportveranstaltungen ermöglicht eine gesamtschweizerische Sicht und ist auch mit Blick auf die internationale Zusammenarbeit notwendig. Personelle und organisatorische Zusammenhänge in der Hooligan-Szene sollen rasch erkannt werden können. Eine wirksame Bekämpfung des gewalttätigen Hooliganismus ist nur möglich, wenn potenzielle Gewaltaktivisten rechtzeitig identifiziert, aus der Anonymität herausgeholt und konsequent von Sportanlässen ferngehalten werden. Die in der zentralen Datenbank gespeicherten Informationen stehen den zuständigen Polizeibehörden gesamtschweizerisch zur Verfügung. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 17. August 2005 zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS)
    Resolutions
    Date Council Text
    15.12.2005 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    07.03.2006 2 Abweichung
    09.03.2006 1 Zustimmung
    24.03.2006 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    24.03.2006 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragten eine Kommissionsminderheit Daniel Vischer (G, ZH) Nichteintreten und eine Kommissionsminderheit Susanne Leutenegger Oberholzer (S, BL) Rückweisung an den Bundesrat. Die Minderheit Vischer begründete ihre Ablehnung damit, dass diese Vorlage nicht verfassungskonform sei, da bei Sportveranstaltungen die Kantone für die innere Sicherheit zuständig seien. Die Minderheit Leutenegger Oberholzer begründete ihren Rückweisungsantrag damit, dass kein Grund bestehe ein solches Gesetz im Eilzugtempo zu behandeln und die Verfassungsmässigkeit müsse sorgfältiger geprüft werden. Zudem sei der Entwurf des Bundesrates zu repressiv ausgestaltet. Die Sprecher der Kommissionsmehrheit wiesen darauf hin, dass alle Kantone und alle Polizeibehörden die Vorlage unterstützen, woraus die Kommissionsmehrheit die Bundeskompetenz ableite. Alle Sprecher der bürgerlichen Fraktionen beantragten, auf die Vorlage einzutreten. Bundesrat Christoph Blocher betonte, dass die Vorlage nicht nur ein Erlass für die Euro 2008 ist, sondern für alle Sportveranstaltungen. Mit 139 zu 33 Stimmen beschloss der Rat, auf die Vorlage einzutreten und mit 115 zu 52 Stimmen lehnte er den Rückweisungsantrag ab. In der Detailberatung lehnte der Rat alle weiteren Minderheitsanträge zu den einzelnen Massnahmen (Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam) ab. Die Kommissionsmehrheit beantragte im Gegensatz zum Bundesrat, auf eine Befristung der Vorlage zu verzichten. Für die Sprecher der Mehrheit wäre eine Befristung ein falsches Signal für gewalttätige Randalierer. Die Mehrheit war zudem im Gegensatz zu Bundesrat und Kommissionsminderheit der Auffassung, dass die Verfassungsmässigkeit gegeben sei. Bundesrat Christoph Blocher beantragte mit der Minderheit, die Vorlage bis Ende 2008 zu befristen und anschliessend ein Gesetz in Kraft zu setzen, welches für alle beschlossenen Massnahmen die Verfassungskompetenz des Bundes berücksichtigt. Mit 96 zu 69 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und in der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 107 zu 50 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>Ständerat </b>war Eintreten unbestritten. Thomas Pfisterer (R, AG) beantragte Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, nur die Massnahmen zu beantragen, die verfassungsmässig sind. Seinen Antrag begründete Thomas Pfisterer damit, dass man daran sei, einer politischen Versuchung zu erliegen, welche darin bestehe zu glauben, dass eine befristete Verfassungsverletzung keine echte Verfassungsverletzung sei. Die Kompetenzordnung, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, sei unklar. Die Hauptsorge des Antragstellers galt den Freiheitsrechten beim Verbot von Propagandainhalten, bei der Ausreisebeschränkung und beim Polizeigewahrsam. Auch der Sprecher der Kommission betonte, dass die verfassungskonforme Zuständigkeit des Bundes bei einzelnen Massnahmen (Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam) problematisch sei. Daran ändere auch die Zustimmung der Kantone nichts. Mit 33 zu 8 Stimmen lehnte der Rat die Rückweisung ab. In der Detailberatung folgte der Rat, ausser bei der Befristung der Vorlage, den Beschlüssen des Nationalrates. Im Gegensatz zum Nationalrat beschloss der Ständerat eine Befristung der umstrittenen Massnahmen des Gesetzes bis Ende 2009. Gleichzeitig beschloss er die Annahme einer Motion der Kommission, welche den Bundesrat beauftragt, die mit der Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) verabschiedeten, aber befristeten Massnahmen (Rayonverbot, Meldeauflage, Polizeigewahrsam) auch ab dem Jahr 2010 sicherzustellen. Nicht von einer Befristung betroffen ist hingegen die Einführung einer Hooligan-Datenbank.</p><p>In der Differenzbereinigung stimmte der <b>Nationalrat</b> mit 133 zu 22 dem Ständerat zu, die Massnahmen bis Ende 2009 zu befristen. Die Motion des Ständerates wurde mit 98 zu 55 Stimmen angenommen. </p>
Updated
08.04.2025 23:53

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