Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes. Totalrevision
Details
- ID
- 20050073
- Title
- Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes. Totalrevision
- Description
- Botschaft vom 23. September 2005 über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz und Änderung des PKB-Gesetzes)
- InitialSituation
- <p>Die berufliche Vorsorge des Bundespersonals wird durch den Übergang vom Leistungs- zum Beitragsprimat grundlegend umgestaltet. Gleichzetig wird die Bundespensionskasse PUBLICA mit verschiedenen Massnahmen nachhaltig konsolidiert. Zu dieser Konsolidierung müssen auch die Versicherten beitragen mit teilweise erhöhten Beiträgen. Bei freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen werden die Renten versicherungsmathematisch korrekt gekürzt, damit die bisher aufgetretenen Finanzierungsdefizite eliminiert werden können. Die bei Inkrafttreten des totalrevidierten Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz) bereits Rentenbeziehenden (exkl. IV-Rentnerinnen und - Rentner) werden sodann in ein geschlossenes Vorsorgewerk, in eine sogenannte Rentnerkasse, überführt. Dabei garantiert der Bund, dass diese rund 40'000 Versicherten die ihnen zugesicherten Altersleistungen erhalten. Den entsprechenden Gesetzesentwurf und die dazugehörige Botschaft hat der Bundesrat heute zu Handen des Parlaments verabschiedet.</p><p>Am 30. März 2000 hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates den Bundesrat beauftragt, bis spätestens 2006 eine Revision des Gesetzes über die Pensionskasse des Bundes (PKB-Gesetz) vorzulegen, welche für die Altersleistungen eine Vorsorgeordnung nach dem Beitragsprimat vorsieht. Zurzeit gilt das Leistungsprimat, das heisst, die Renten werden reglementarisch mit einem fixen Prozentsatz des letzten versicherten Lohnes festgelegt. Künftig - mit dem Beitragsprimat - sollen sie sich nach den geleisteten Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträgen richten. Das Beitragsprimat hat gegenüber dem Leistungsprimat zwei wesentliche Vorteile: Es ist in der Anwendung flexibler und bezüglich der Kosten transparenter. So können in Zukunft Änderungen im Arbeitsverhältnis - z.B. Änderungen des Beschäftigungsgrades - von PUBLICA einfacher erfasst werden. Gleichzeitig wird die Finanzierung der einzelnen Leistungen leichter nachvollziehbar.</p><p>Der Bundesrat hat sich in den letzten Jahren mehrmals mit dem Primatwechsel befasst. Auf Anfang des laufenden Jahres setzte er eine Teilrevision des PKB-Gesetzes in Kraft, die den garantierten Teuerungsausgleich auf den Renten aufhob. Im Januar 2005 erteilte er dem Eidg. Finanzdepartement EFD den Auftrag, eine Botschaft zur Totalrevision dieses Gesetzes auszuarbeiten. Diese liegt nun vor und zielt darauf ab, Mitte 2007 oder Anfang 2008 vom Leistungs- zum Beitragsprimat überzugehen, wobei die Summe der Arbeitgeberbeiträge - gemessen an der versicherbaren Lohnsumme - vergleichbar sein soll mit den bisherigen Aufwendungen des Bundes.. </p><p>Darüber hinaus bedarf PUBLICA selber einer nachhaltigen Konsolidierung. Sie ist am 1. Juni 2003 aus der Pensionskasse des Bundes hervorgegangen und hat die erforderlichen Reserven noch nicht aufbauen können. Zudem stellen die grossen Rentnerbestände, zu denen auch Rentnerinnen und Rentner von ehemaligen Bundesbetrieben wie Swisscom und RUAG gehören, eine ausserordentliche Belastung dar. Die Personen, die im Zeitpunkt des Primatwechsels bereits eine Alters- oder Hinterlassenenrente beziehen, sollen darum in ein separates Vorsorgewerk, eine sogenannte Rentnerkasse, überführt werden. Der Bund übernimmt fortan eine nominelle, statische Garantie für diese Renten, im Gegenzug verzichtet PUBLICA auf früher zugesagte Garantien des Bundes im Gegenwert von rund 700 Millionen Franken.</p><p>In den übrigen Vorsorgewerken von PUBLICA verbleiben somit die aktiven Versicherten, die Invalidenrentnerinnen und Invalidenrentner sowie - ab Primatwechsel - die Neurentnerinnen und Neurentner. Die vorgesehene Senkung des technischen Zinssatzes von 4 auf 3.5 Prozent steigert die Wahrscheinlichkeit, mit den erwirtschafteten Erträgen die erforderlichen Reserven äufnen zu können. Zur Senkung des technischen Zinssatzes benötigt PUBLICA jedoch eine Milliarde zusätzliches Deckungskapital. Dieser Betrag soll zu einem grossen Teil von den Versicherten über teilweise erhöhte Beiträge finanziert werden: Das ordentliche Rücktrittsalter wird von heute 62 auf 65 Jahre angehoben. Den Verzicht auf früher zugesagte Garantien des Bundes und die </p><p>Übergangsregelung für Versicherte, die beim Primatwechsel über 55 Jahre alt sind, finanziert PUBLICA aus Vermögenserträgen bzw. über Rückstellungen.</p><p>Mit der Übernahme der Leistungsgarantie für die Renten der geschlossenen Rentnerkasse leistet der Bund einen wichtigen Beitrag an die Konsolidierung von PUBLICA. Aufgrund der ungewissen Vermögenserträge und der nicht vorhersehbaren demographischen Entwicklung lässt sich der Beitrag des Bundes nicht genau beziffern. Gemäss Modellrechnungen wird er mit 90prozentiger Wahrscheinlichkeit über einen Zeitraum von 20 Jahren 2,6 Milliarden Franken nicht überschreiten. Im günstigsten Fall - Wahrscheinlichkeit bloss 25 Prozent - fallen für den Bund keine Kosten an. Die Aufwendungen des Bundes für die aktiv Versicherten sollen sich im gleichen Rahmen bewegen wie bisher.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Primatwechsel und die Konsolidierung von PUBLICA von den aktiv Versicherten einiges abverlangt. Er betrachtet die Vorlage aber insgesamt als ausgewogen; dies insbesondere dann, wenn auch die Interessen des Bundes als Arbeitgeber und für den Finanzhaushalt Verantwortlichen sowie jene von PUBLCA und die der Steuerzahlenden gebührend mitberücksichtigt werden.</p><p>(Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 23.09.2005) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 23. September 2005 über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz und Änderung des PKB-Gesetzes)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz)
- Resolutions
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Date Council Text 09.06.2006 1 Das Bundesgesetz wird in der Gesamtabstimmung abgelehnt. 26.09.2006 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 07.12.2006 1 Abweichung 12.12.2006 2 Abweichung 14.12.2006 1 Abweichung 18.12.2006 2 Zustimmung 20.12.2006 1 Annahme in der Schlussabstimmung 20.12.2006 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes (PKB-Gesetz)
- Resolutions
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Date Council Text 09.06.2006 1 Das Bundesgesetz wird in der Gesamtabstimmung abgelehnt. 26.09.2006 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 07.12.2006 1 Zustimmung 20.12.2006 1 Annahme in der Schlussabstimmung 20.12.2006 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 3
- Text
- Bundesgesetz über die Offenlegungspflicht der mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgevermögen betrauten Personen (Beschluss des Ständerates vom 26. September 2006)
- Resolutions
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Date Council Text 16.09.2008 2 Abschreibung
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte Christine Goll (S, ZH) zu Beginn der rund sechsstündigen Beratungen im Namen einer Minderheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Erhöhung des Rentenalters zu streichen und weiterhin den schrittweisen Altersrücktritt ohne Leistungseinbusse zu gewährleisten. Der Antrag wurde mit 60 zu 99 Stimmen abgelehnt. In der Eintretensdebatte stiess die Vorlage auf heftige Kritik der Linken, während bürgerliche Stimmen die Notwendigkeit einer Reform betonten. Finanzminister Hans-Rudolf Merz strich die mit den Nachschüssen in die Pensionskassen verbundenen finanziellen Belastungen hervor. Seit 1990 habe der Bund 33 Milliarden in die PUBLICA und andere Pensionskassen einbezahlt. </p><p>Entgegen einer knappen Mehrheit der Staatpolitischen Kommission stimmte der Nationalrat der Schaffung einer Rentnerkasse mit 82 zu 73 Stimmen zu. Mit weiteren Minderheitsanträgen versuchten Sozialdemokraten und Grüne die Senkung des technischen Zinssatzes zu verhindern, die Teuerung bei den Renten zu Lasten der Arbeitgeber zwingend auszugleichen, wenn diese auf 4.5 Prozent aufgelaufen ist, für die 55- bis 65-Jährigen eine Besitzstandsgarantie von 100 Prozent sicherzustellen, eine volle Altersrente nach 40 Versicherungsjahren zu gewährleisten und auch für die 45- bis 55-Jährigen die bisherigen Altersrenten zu Lasten der Arbeitgeber zu sichern. Alle diese Anträge wurden im Verhältnis von ungefähr 60 zu 90 Stimmen abgelehnt. Umgekehrt unterlag die SVP-Fraktion bei der Frage der Rentnerkasse und der Aufhebung der Rente bei Berufsinvalidität. Der Nationalrat stimmte ferner dem Beginn der Beitragspflicht ab dem 22. Altersjahr zu sowie einer befristeten Beitragssenkung für 45- bis 55-Jährige mit einer entsprechenden Beitragserhöhung für die Arbeitgeber. Der Bundesrat hatte für die Arbeitgeber einen Kostenrahmen von 11 bis 14 Prozent beantragt. Der Nationalrat beschloss einen Satz von 9 bis 13,5 Prozent.</p><p>In der Gesamtabstimmung brachten die SVP-, die sozialdemokratische und die grüne Fraktion die Vorlage mit 93 zu 66 Stimmen zu Fall. Die Linke hatte schon von Anfang an klar gemacht, dass sie gegen die Vorlage stimmen werde, die SVP-Fraktion hingegen war nicht bereit, die Schaffung einer Rentnerkasse gutzuheissen. Dieser Beschluss kommt formell einem Nichteintretensentscheid gleich.</p><p>Der <b>Ständerat</b> versuchte, einen Ausweg aus dieser politisch blockierten Situation zu finden. Nachdem Eintreten nicht bestritten worden war, folgte der Rat bei der Frage der Rentnerkasse mit 31 zu 8 Stimmen der Kommissionsmehrheit, die eine Streichung vorgeschlagen hatte. Stattdessen soll der Bund mit einer Einmaleinlage von rund 900 Millionen Franken das fehlende Deckungskapital finanzieren. Mit einem neuen Artikel 15a unterbreitete die Kommission dem Rat Bestimmungen über die Offenlegungspflicht der mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgevermögen betrauten Personen - dies als Reaktion auf mutmassliche Insider-Geschäfte von Pensionskassenverwaltern. Der Rat folgte mit 29 zu 10 Stimmen einem Rückweisungsantrag von Bruno Frick (C, SZ), der eine erneute Prüfung durch die Kommission und eine separate Behandlung in einer eigenen Vorlage verlangte.</p><p>Im Beitragsprimat werden der Versicherungsbeginn von 22 auf 25 und das Rentenalter von 62 auf 65 Jahre erhöht, wobei die Reglemente einen früheren Beginn und rentenbildende Beiträge bis 70 vorsehen können. Die Mehrheit der Kommission wollte (wie der Nationalrat) das "Zwangssparen" bereits mit 22 beginnen lassen, scheiterte aber am Stichentscheid von Ratspräsident Rolf Büttiker (RL, SO). Die freiwillige vorzeitige Pensionierung zwischen dem 60. und dem 65. Altersjahr bleibt möglich. Vorbezogene Renten werden aber versicherungmathematisch korrekt gekürzt. Ein Antrag einer linken Minderheit, den Anteil des Bundes an der Finanzierung von Überbrückungsrenten insbesondere bei langjährigen Mitarbeitern oder tiefen Löhnen zu erhöhen, wurde mit 25 zu 8 Stimmen abgelehnt.</p><p>In zwei Punkten kam der Rat den Arbeitnehmern entgegen: Die durch den Systemwechsel besonders betroffenen 45- bis 55-Jährigen sollen während fünf Jahren um ein bis zwei Lohnprozente geringere Beiträge entrichten, und der Beitrag der Arbeitgeber wurde mit mindestens 11 und höchstens 14 Prozent der versicherbaren Lohnsumme höher angesetzt, als dies der Nationalrat beschlossen hatte.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 27 zu 8 Stimmen gutgeheissen.</p><p>Nach dem klaren Entscheid des Ständerates zugunsten einer Einmaleinlage folgte ihm der <b>Nationalrat</b> mit 96 zu 60 Stimmen. Die Linke trat vergeblich für eine geschlossene Rentnerkasse ein, die auch Bundesrat Hans-Rudolf Merz favorisiert hatte. Bei Ziffer 1 Artikel 32g beschloss der Rat, dass die Beiträge der Arbeitgeber für die Altersvorsorge mindestens 11 und höchstens 13,5 Prozent der versicherten Lohnsumme betragen sollen. Bei Artikel 32i setzte der Rat den Beginn der Beitragspflicht für die Altersvorsorge fest auf den 1. Januar nach dem vollendeten 21. Altersjahr. Die Linke unterlag im weiteren Verlauf der Debatte mit verschiedenen Anträgen. Eine Verbesserung ergab sich für die vom Systemwechsel besonders betroffenen 45- bis 55-Jährigen, die nicht nur während 5 Jahren, sondern während 5-10 Jahren von ihren Beiträgen entlastet werden können. </p><p>Der <b>Ständerat</b> hielt bei Artikel 32g an einer oberen Grenze von 14 Prozent fest, schloss sich im übrigen den Beschlüssen des Nationalrates an. Nachdem die <b>Grosse Kammer</b> mit 99 zu 66 Stimmen auf ihrem Beschluss beharrt hatte, fügte sich der <b>Ständerat</b> diesem Entscheid.</p><p>In der Schlussabstimmung lehnte die Linke die Entwürfe ab.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf 1 im Nationalrat mit 120 zu 69 und im Ständerat mit 26 zu 7 Stimmen angenommen. Der Entwurf 2 wurde mit 123 zu 68 im Nationalrat und mit 26 zu 0 Stimmen im Ständerat angenommen.</b></p>
- Updated
- 08.04.2025 23:42