Grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel und Schlepperei. Uno-Übereinkommen

Details

ID
20050074
Title
Grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel und Schlepperei. Uno-Übereinkommen
Description
Botschaft vom 26. Oktober 2005 über die Genehmigung des Uno-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, des Zusatzprotokolls zur Verhinderung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, und des Zusatzprotokolls gegen die Schlepperei auf dem Land-, See- und Luftweg
InitialSituation
<p>Prägende Ereignisse der jüngeren Vergangenheit, wie das Ende des Ost-West-Konfliktes und der daraus entstandene beschleunigte Globalisierungsprozess, haben auch die Kriminalitätsentwicklung beeinflusst. Die organisierte Kriminalität hat die innerstaatliche Dimension überschritten, sie zeigt zunehmend grenzüberschreitende Auswirkungen und hat sich zu einem der grossen Probleme internationaler Politik entwickelt. </p><p>Bislang gab es noch kein weltweites Instrument, das spezifische Massnahmen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität zum Gegenstand hatte. Diese Lücke wird durch das Übereinkommen geschlossen. Es vermindert die Unterschiede unter den nationalen Gesetzessystemen und setzt Standards für das innerstaatliche Recht. Weiter strebt es eine verbesserte und intensivere Zusammenarbeit unter den Staaten an, um die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität effektiver bekämpfen zu können.</p><p>Zur Erreichung dieses Ziels verpflichten sich die Vertragsstaaten insbesondere dazu, die Beteiligung an einer kriminellen Organisation unter Strafe zu stellen, die vorsätzliche Geldwäscherei strafbar zu erklären, die Strafbarerklärung der vorsätzlichen aktiven und passiven Korruption ausländischer Amtsträger zu prüfen, juristische Personen strafrechtlich, zivilrechtlich oder administrativ zu belangen, die Einziehung von deliktisch erlangten Vermögenswerten sicherzustellen, die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene in diesen Bereichen zu verbessern und sich um Präventionsmassnahmen zu bemühen. Die Konvention wird durch die Zusatzprotokolle betreffend Menschenhandel, Menschenschmuggel und Feuerwaffen ergänzt. </p><p>Das Zusatzprotokoll gegen Menschenhandel befasst sich mit dem Kampf gegen den Handel mit Menschen zum Zwecke ihrer Ausbeutung, wobei Frauen und Kindern besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.</p><p>Das Zusatzprotokoll gegen Menschenschmuggel enthält namentlich die Verpflichtung, den illegalen und ausbeuterischen grenzüberschreitenden Schmuggel von Migrantinnen und Migranten und die Herstellung oder Beschaffung von gefälschten Dokumenten zu diesem Zweck unter Strafe zu stellen. Zudem haben die unterzeichnenden Länder Massnahmen auf den Gebieten des Informationsaustausches, der Grenz- und Dokumentensicherheit, der Prävention, der Aus- und Weiterbildung sowie der technischen Kooperation zu treffen. Die Staaten verpflichten sich ferner, Opferschutz zu gewähren sowie ihre eigenen Staatsangehörigen und Angehörige von Drittstaaten mit einem Anwesenheitsrecht zurückzunehmen. </p><p>Das geltende schweizerische Recht genügt den Ansprüchen des Übereinkommens gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und der beiden Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel weitgehend. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Tatbestandes des Menschenhandels (Art. 182 StGB) wird es den Anforderungen vollumfänglich genügen. Das schweizerische Recht erfüllt darüber hinaus bereits heute verschiedene Anforderungen, die das Übereinkommen als fakultative Weiterentwicklung der landesrechtlichen Gesetzgebung postuliert. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 26. Oktober 2005 über die Genehmigung des Uno-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, des Zusatzprotokolls zur Verhinderung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, und des Zusatzprotokolls gegen die Schlepperei auf dem Land-, See- und Luftweg
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung von Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, Menschenhandel und Schlepperei
    Resolutions
    Date Council Text
    22.03.2006 2 Beschluss gemäss Entwurf
    12.06.2006 1 Zustimmung
    23.06.2006 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    23.06.2006 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Beide Räte stimmten dem Abkommen ohne Gegenstimmen zu.</p>
Updated
14.11.2025 06:39

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