Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte. Änderung
Details
- ID
- 20050075
- Title
- Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte. Änderung
- Description
- Botschaft vom 26. Oktober 2005 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte
- InitialSituation
- <p>Mit der Einführung des Bachelors und des Masters anstelle des Lizentiats hat die Erklärung von Bologna zu einer Restrukturierung der höheren Ausbildungsgänge in Europa geführt. Sie hat die Tür geöffnet zu einer besseren Vergleichbarkeit der Ausbildungsgänge und der Universitätsdiplome im internationalen Verhältnis. Bis heute haben 45 europäische Staaten die Erklärung unterzeichnet, unter ihnen die Schweiz. Dadurch haben sie bekundet, die Ausbildungsgänge ihrer Universitäten bis 2010 entsprechend anpassen zu wollen.</p><p>Das Anwaltsgesetz, das die Voraussetzungen für den Eintrag in ein kantonales Anwaltsregister regelt, muss in einigen Punkten geändert werden. Künftig wird dieser Registereintrag ein Rechtsstudium voraussetzen, das mit einem Master oder wie bisher mit einem Lizentiat einer schweizerischen Universität abgeschlossen wurde. Die Kantone werden jedoch Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelors in Jurisprudenz zum Anwaltspraktikum zulassen müssen. Der Bundesrat benützt diese Revision des Anwaltsgesetzes, um zwei weitere kleinere Änderungen vorzuschlagen. Es geht erstens darum, aus der Haftpflichtversicherung eine Eintragungsvoraussetzung und nicht mehr nur eine Berufsregel zu machen. Zweitens soll die Meldepflicht der kantonalen Gerichts- und Verwaltungsbehörden gegenüber der Aufsichtsbehörde auf das Fehlen von persönlichen Voraussetzungen ausgedehnt werden.</p><p>Schliesslich zeigte sich nach Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens, dass wegen der Revision des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches noch eine zusätzliche geringfügige Änderung des Anwaltsgesetzes nötig ist. Diese betrifft die Voraussetzung des Registereintrags für Anwältinnen und Anwälte, die strafrechtlich verurteilt worden sind. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 26. Oktober 2005 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA)
- Resolutions
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Date Council Text 22.03.2006 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 13.06.2006 1 Abweichung 20.06.2006 2 Abweichung 22.06.2006 1 Zustimmung 23.06.2006 2 Annahme in der Schlussabstimmung 23.06.2006 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>In beiden Kammern wurden kleinere Modifikationen beschlossen. Zu Diskussionen Anlass gab insbesondere die Frage der Berufshaftpflichtversicherung. Die verabschiedete Vorlage enthält dazu in Artikel 12 Buchstabe f neue Bestimmungen.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:30