Neue Regionalpolitik. Bundesgesetz
Details
- ID
- 20050080
- Title
- Neue Regionalpolitik. Bundesgesetz
- Description
- Botschaft vom 16. November 2005 über die Neue Regionalpolitik (NRP)
- InitialSituation
- <p>Die Wurzeln der aktuellen regionalpolitischen Instrumente reichen in die 1970er Jahre zurück. Mit der Bildung von Regionen und der Förderung von Infrastrukturvorhaben steuerte der Bund der Abwanderung aus dem Berggebiet entgegen. In monostrukturierten Regionen versuchte er mit einzelbetrieblichen Fördermassnahmen den wirtschaftlichen Strukturwandel zu unterstützen. Dieses regionalpolitische Instrumentarium wurde im Laufe der Jahre den neuen Entwicklungen und Herausforderungen angepasst und mit weiteren Massnahmen angereichert. So kam unter anderem Mitte der 1990er Jahre die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (INTERREG) und die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum (Regio Plus) dazu.</p><p>Die Investitionshilfe für Berggebiete und die Massnahmen auf Grund des Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete wurden im Jahre 2004 umfassend evaluiert. Die Ergebnisse bestätigten die Annahmen, welche in den vergangenen fünf Jahren bereits zu zahlreichen Vorstössen im Parlament geführt hatten. Das regionalpolitische Instrumentarium hat im Laufe der Zeit an Wirksamkeit eingebüsst und ist durch seine Anreicherung unübersichtlich geworden. Der Bundesrat hat deshalb in seine Legislaturplanung 2003-2007 ein Projekt für eine Neue Regionalpolitik aufgenommen. Diese neue Konzeption und die Konzentration der Regionalpolitik auf Kernaufgaben drängten sich auch wegen der Weiterentwicklung anderer raumwirksamer Politiken auf. Der NFA und die Grundversorgungspolitik des Bundes werden künftig die interregionalen Ausgleichs- und Versorgungsaufgaben übernehmen. Auch die Agrarpolitik wird mit ihrem politischen Programm 2011 einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung und zum Strukturwandel im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum leisten. Das Hauptproblem dieser Gebiete besteht im fehlenden regionalen Wachstum, das sich in einem ungenügenden Angebot an wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen niederschlägt. </p><p>Die Neue Regionalpolitik zielt deshalb auf die Stärkung der regionalen Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit ab. Durch die Verbesserung regionaler Standortfaktoren sollen Wachstumsimpulse geschaffen werden. Zudem erlangen in wettbewerbsfähigen Wertschöpfungssystemen wirtschaftsbezogene Infrastruktureinrichtungen, weiche Standortfaktoren wie das Verhalten der Institutionen gegenüber der Wirtschaft und der Zugang zu Wissen sowie Unternehmensnetzwerke immer grössere Bedeutung.</p><p>Das Ziel der Neuen Regionalpolitik soll anhand von drei strategischen Ausrichtungen erreicht werden. Im Vordergrund steht die Förderung von Initiativen, Programmen und Projekten zur Stärkung der Innovationskraft, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit der Regionen. Die zwei anderen Ausrichtungen unterstützen und flankieren diese Hauptstossrichtung. Sie umfassen die Stärkung der Kooperation und die Nutzung von Synergien zwischen Regionalpolitik und raumwirksamen Sektoralpolitiken des Bundes sowie den Aufbau und Betrieb eines integralen Wissenssystems über die Regionalentwicklung, die Aus- und Weiterbildung für regionale Akteure und die systematische Evaluation der Wirksamkeit. Die Neue Regionalpolitik wirkt zugunsten des Berggebietes, des weiteren ländlichen Raumes sowie der Grenzregionen. Diese Gebiete verfügen nicht über ausreichende eigene Mittel, um sich im immer härteren Standortwettbewerb behaupten zu können. Sie können auch nicht von entsprechenden Förderungsmöglichkeiten der EU und der Nachbarländer profitieren. Wie die Erfahrungen zeigen, sind für die wirtschaftliche Entwicklung funktionale räumliche Zusammenhänge sehr wichtig, während institutionelle Grenzen in den Hintergrund rücken. Aus diesem Grund soll mit der Neuen Regionalpolitik über einen wirkungsorientierten Ansatz räumlich variabel auf die Bedürfnisse eingegangen werden können ("variable Geometrie"). Zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik schlägt der Bundesrat in einem ersten Schritt ein neues Bundesgesetz vor, das die bisherigen Instrumente - soweit zweckmässig - zusammenführt und auf die neuen Herausforderungen ausrichtet. Darüber hinaus soll mit einem knappen Gesetzesrahmen den Behörden die Möglichkeit eröffnet werden, rasch auf sich verändernde Herausforderungen zu reagieren. Das Gesetz ist jedoch zeitlich beschränkt und kann nur mit Mehrjahresprogrammen umgesetzt werden, die den Eidg. Räten periodisch erlauben, die Umsetzungsschwerpunkte zu definieren und die entsprechenden Kredite zu beschliessen, gleichzeitig aber auch anhand von Evaluationen die Wirksamkeit der Instrumente besser zu überprüfen. Der Bundesrat wird die Botschaft zum ersten Mehrjahresprogramm 2008-2015 noch vor der Legislatur 2007-2011 vorlegen. Die Neue Regionalpolitik soll durch einen Fonds für Regionalentwicklung finanziert werden, der durch Darlehensrückflüsse aus Infrastrukturdarlehen und neue Einlagen durch den Bund alimentiert wird. Die Finanzierung mit einem mehrjährigen Zahlungsrahmen zur weiteren Äufnung des Fonds für Regionalentwicklung wird mit dem ersten Mehrjahresprogramm zu beschliessen sein. Der Bundesrat geht davon aus, dass mit jährlichen Einlagen in der Grössenordnung von 30 Millionen Franken eine längerfristige Fondserhaltung möglich sein wird. Die Durchschnittskosten lägen somit etwa bei der Hälfte der Aufwendungen der vergangenen Jahre, wären aber um knapp einen Drittel höher als im derzeitigen Finanzplan vorgesehen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 16. November 2005 über die Neue Regionalpolitik (NRP)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Regionalpolitik
- Resolutions
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Date Council Text 19.06.2006 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 28.09.2006 1 Abweichung 03.10.2006 2 Abweichung 04.10.2006 1 Zustimmung 06.10.2006 2 Annahme in der Schlussabstimmung 06.10.2006 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesgesetz über die Förderung der schweizerischen Beteiligung an der Gemeinschaftsinitiative für grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit (INTERREG III) in den Jahren 2000–2006
- Resolutions
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Date Council Text 07.03.2006 2 Beschluss gemäss Entwurf 15.06.2006 1 Zustimmung 23.06.2006 2 Annahme in der Schlussabstimmung 23.06.2006 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 3
- Text
- Bundesgesetz über die Änderung des Bundesbeschlusses über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum
- Resolutions
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Date Council Text 07.03.2006 2 Beschluss gemäss Entwurf 15.06.2006 1 Zustimmung 23.06.2006 2 Annahme in der Schlussabstimmung 23.06.2006 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 4
- Text
- Bundesbeschluss über Bürgschaften und Zinskostenbeiträge für Investitionsvorhaben und überbetriebliche Finanzhilfen in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten
- Resolutions
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Date Council Text 07.03.2006 2 Beschluss gemäss Entwurf 15.06.2006 1 Zustimmung 11.07.2006 1
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- Number
- 5
- Text
- Bundesgesetz über die Änderung des Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete
- Resolutions
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Date Council Text 07.03.2006 2 Beschluss gemäss Entwurf 15.06.2006 1 Zustimmung 23.06.2006 2 Annahme in der Schlussabstimmung 23.06.2006 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Vorlage 1</p><p>Bei der Eintretensdebatte im <b>Ständerat </b>äusserten sich die meisten Rednerinnen und Redner aus den Bergkantonen anerkennend über die Vorlage des Bundesrates. Sie betonten, dass die Regionalpolitik das neue Finanzausgleichsgesetz ergänze und wichtig sei, um sicherzustellen, dass die Entwicklungspolitik nicht nur auf die urbanen Zentren ausgerichtet werde. Anita Fetz (S, BS), das einzige Ratsmitglied aus einem Stadtkanton, das sich zur Vorlage äusserte, war die Einzige, die auch Bedenken anmeldete. Sie sprach sich zwar für das Eintreten auf die Vorlage aus, wies aber auch auf die Probleme hin, die sich zwischen Stadt und Land durch diese freundeidgenössische Solidarität ergäben, wenn die Befindlichkeiten der Menschen in den städtischen Gebieten zu wenig berücksichtigt würden.</p><p>Der Ständerat veränderte den Entwurf des Bundesrates nur geringfügig und nahm Änderungen vor zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (Art. 6 Abs. 3 und 4) und der Evaluation des Mehrjahresprogramms (Art. 18). In Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe a stimmte die Kleine Kammer mit 38 zu 1 Stimmen für den Antrag von Hans Hess (RL, OW) und präzisierte, dass Steuererleichterungen bei der direkten Bundessteuer nur Unternehmen gewährt werden, die nicht von einem anderen Kanton übersiedelt sind. Anita Fetz (S, BS) hatte sogar beantragt, den Artikel über die Steuererleichterungen ganz zu streichen. Aufgrund der Argumente zugunsten des Erhalts der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz zog sie ihren Antrag allerdings zurück.</p><p>Mit Stichentscheid des Präsidenten folgte der Ständerat dem Antrag des Bundesrates und befristete das Gesetz auf acht Jahre. Eine Minderheit hatte diese Bestimmung streichen wollen, die nach Meinung von Dick Marty (RL, TI), Sprecher der Ratsminderheit, ohne triftigen Grund nur bei diesem Rahmengesetz angewendet worden wäre.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte weitgehend den Beschlüssen des Ständerates. Nachdem die Grosse Kammer mit 148 zu 5 Stimmen einen Antrag Remo Gysin (S, BS) abgelehnt hatte, welcher die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat verlangte mit dem Auftrag, alle Regionen inklusive Städte und Agglomerationen im neuen Bundesgesetz zu berücksichtigen, folgte sie in der Detailberatung den Anträgen der Kommissionsmehrheit und schuf nur wenige Differenzen zum Ständerat. Bei Artikel 12 sprach sich der Nationalrat ebenfalls für eine verstärkte Kontrolle bei der Gewährung von Steuererleichterungen aus sowie für ein entschlossenes Vorgehen gegen Unternehmensverlagerungen zur missbräuchlichen Beanspruchung von Steuererleichterungen. Mit 85 zu 67 Stimmen überliess es der Nationalrat allerdings den Kantonen zu bestimmen, wann ein Missbrauch vorliegt. Bei Artikel 26 wurde ein Antrag der Kommissionsminderheit Ernst Schibli (V, ZH) mit 103 zu 54 Stimmen abgelehnt, welcher verlangte, dass dem Antrag des Bundesrates bzw. dem Beschluss des Ständerates zugestimmt und das Gesetz auf acht Jahre befristet wird. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 136 zu 10 Stimmen bei 23 Enthaltungen angenommen.</p><p>Der <b>Ständerat </b>schloss sich bei den meisten Differenzen dem Nationalrat an. In Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe c sprach sich die Kleine Kammer für eine neue, einfachere Formulierung aus, der sich der <b>Nationalrat</b> letztlich anschloss.</p><p></p><p>Vorlagen 2 bis 5</p><p>Der <b>Ständerat</b> verlängerte zunächst diskussionslos die auslaufenden Bundesbeschlüsse betreffend Regionalpolitik, um jegliche Gesetzeslücke zu verhindern und um, wie der Kommissionssprecher meinte, mit der nötigen Gelassenheit das neue Bundesgesetz über Regionalpolitik behandeln zu können.</p><p>Auch der <b>Nationalrat </b>sprach sich diskussionslos für eine Verlängerung der Geltungsdauer der regionalpolitischen Instrumente aus.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:23