StGB. Lebenslängliche Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter
Details
- ID
- 20050081
- Title
- StGB. Lebenslängliche Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter
- Description
- Botschaft vom 23. November 2005 zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches in der Fassung vom 13. Dezember 2002 (Umsetzung von Artikel 123a der Bundesverfassung über die lebenslängliche Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter)
- InitialSituation
- <p>Am 8. Februar 2004 haben Volk und Stände die "Verwahrungsinitiative" und damit den neuen Artikel 123a der Bundesverfassung (BV) gutgeheissen. Danach sind Sexual- und Gewaltstraftäter, die als extrem gefährlich und untherapierbar eingestuft werden, lebenslänglich zu verwahren, und es ist ihnen kein Hafturlaub zu gewähren. Ihre Entlassung darf nur geprüft werden, wenn aufgrund neuer, wissenschaftlicher Erkenntnisse die Heilbarkeit des Täters und damit seine künftige Ungefährlichkeit in Aussicht stehen. Gutachten zur Beurteilung solcher Täter müssen immer von zwei voneinander unabhängigen Experten erstellt werden. Für Rückfälle von Personen, die aus der lebenslänglichen Verwahrung entlassen werden, soll die Behörde haften, welche die lebenslängliche Verwahrung aufgehoben hat. Artikel 123a BV ist in zahlreichen Punkten interpretationsbedürftig. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf schlägt der Bundesrat deshalb Ausführungsbestimmungen zur neuen Verfassungsbestimmung vor, welche die von den eidgenössischen Räten im Dezember 2002 verabschiedete Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches ergänzen sollen. Eigentlicher Schwerpunkt bildet eine Regelung der Voraussetzungen und des Verfahrens zur Prüfung der Frage, ob die Fortdauer der lebenslänglichen Verwahrung in konkreten Anwendungsfällen noch berechtigt ist. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 23. November 2005 zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches in der Fassung vom 13. Dezember 2002 (Umsetzung von Artikel 123a der Bundesverfassung über die lebenslängliche Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Schweizerisches Strafgesetzbuch (Lebenslängliche Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter)
- Resolutions
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Date Council Text 20.06.2006 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 17.09.2007 1 Eintreten; das Geschäft geht an die Kommission zurück zur Detailberatung. 18.12.2007 1 Zustimmung 21.12.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.12.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Der <b>Ständerat</b> folgte ohne grosse Debatte den Vorschlägen des Bundesrates. Bundesrat Christoph Blocher gestand ein, dass die Umsetzung des Verfassungsartikels in eine Gesetzesbestimmung schwierig sei. Er zeigte sich aber überzeugt, dass die Ausführungsbestimmungen menschenrechtskonform seien. Den Initianten sei auch zu sagen, dass die Initiative insofern ihr Ziel erreicht habe, als heute in Bezug auf die Verwahrung wesentlich sorgfältiger und verantwortungsbewusster vorgegangen werde als früher. Der Rat stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 34 zu 0 Stimmen zu.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> wurde von der Kommissionsmehrheit Nichteintreten beantragt. Die Rechtskommission befürchtete, dass eine Konkretisierung von Artikel 123a der Bundesverfassung auf Gesetzesebene gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen könnte. Es wurde zudem darauf hingewiesen, dass der Vorschlag des Bundesrates ohnehin in den Kernpunkten deutlich vom Willen der Initiantinnen abweiche: Eine Umsetzung des Verfassungsartikels im Sinne der Initiantinnen, die nicht gegen das Völkerrecht verstossen würde, wurde von Anne-Catherine Menétrey-Savary (G, VD) als "mission impossible" bezeichnet. Die französischsprachige Kommissionssprecherin führte weiter aus, dass sich die Mehrheit der Kommission "dans le combat entre l'Etat de droit et le vote populaire" für den Rechtsstaat stark gemacht habe. </p><p>Die Kommissionsminderheit, die zumindest erreichen wollte, dass die Vorlage des Bundesrates im Plenum diskutiert würde, sprach sich für Eintreten aus. Der Nationalrat folgte der Kommissionsminderheit und beschloss mit 103 zu 79 Eintreten. Die Vorlage ging somit zurück an die Kommission, die sich erneut mit der Umsetzung befassen musste. </p><p>Nach erneuter Detailberatung beantragte die Rechtskommission dem <b>Nationalrat</b> Zustimmung zu den Beschlüssen des Ständerates. Der Rat folgte seiner Kommission und lehnte einen Antrag einer linken Minderheit sowie zwei Anträge des neu gewählten Nationalrates Lukas Reimann (V, SG) deutlich ab. In der Schlussabstimmung stimmten Sozialdemokraten und Grüne gegen die Vorlage.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung passierte das Gesetz im Standärat mit 36 zu 6 Stimmen und im Nationalrat mit 128 zu 59 Stimmen.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:33