Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Korea. Genehmigung
Details
- ID
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20050090
- Title
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Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Korea. Genehmigung
- Description
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Botschaft vom 9. Dezember 2005 zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Korea, zum Investitionsabkommen zwischen Island, Liechtenstein, der Schweiz und Korea sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Korea
- InitialSituation
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<p>Die EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) haben am 15. Dezember 2005 mit Korea ein umfassendes Freihandelsabkommen unterzeichnet, welches vorbehaltlich Ratifikation durch die Vertragsstaaten am 1. Juli 2006 in Kraft treten soll. Das Freihandelsabkommen umfasst den Handel mit Industrieprodukten (einschliesslich verarbeitete Landwirtschaftsprodukte sowie Fisch und andere Meeresprodukte), den Handel mit Dienstleistungen, das Geistige Eigentum, das öffentliche Beschaffungswesen und den Wettbewerb. Da Norwegen darauf verzichtet hat, mit Korea Investitionsregeln auszuhandeln, haben die Schweiz, Liechtenstein und Island mit Korea zusätzlich zum Freihandelsabkommen ein Investitionsabkommen abgeschlossen. Dieses umfasst den Marktzugang für neue Investitionen und den Schutz getätigter Investitionen. Es wird das bestehende bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Korea von 1971 ablösen. Der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten wird in Landwirtschaftsabkommen geregelt, welche die einzelnen EFTA-Staaten und Korea bilateral abgeschlossen haben, um den Besonderheiten der Landwirtschaftsmärkte und -politiken der verschiedenen EFTA-Staaten Rechnung zu tragen.</p><p>Die mit Korea abgeschlossenen Abkommen verbessern auf breiter Basis den Marktzugang bzw. die Rechtssicherheit für die schweizerischen Exporte (Waren und Dienstleistungen) und gewährleisten die Zulassung und die Nutzung von Investitionen sowie den Schutz für Rechte an Geistigem Eigentum. Sie erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft auf dem koreanischen Markt nicht nur, weil damit Diskriminierungen abgewendet werden, die sich aus bestehenden und künftigen Präferenzabkommen Koreas mit anderen Partnerstaaten ergeben. Ein Wettbewerbsvorteil ergibt sich auch daraus, dass die EFTA-Staaten auf dem koreanischen Markt präferenziellen Zugang erhalten, ohne dass dies zurzeit für ihre Hauptkonkurrenten aus der EU, den USA und Japan der Fall ist. Korea hat bisher Freihandelsabkommen mit Chile und Singapur abgeschlossen und steht mit den ASEAN-Staaten, Japan und Kanada in Verhandlungen.</p><p>Korea ist nach Mexiko, Chile und Singapur der vierte Partner, mit dem die EFTA-Staaten ein umfassendes Freihandelsabkommen abgeschlossen haben. Gemessen am Bruttoinlandprodukt ist Korea weltweit eine der zehn grössten Volkswirtschaften und wird (nach der EU) der grösste Freihandelspartner der EFTA-Staaten sein. Entsprechend bedeutend ist das Entwicklungspotential für Handel und Investitionen, das sich aus diesen Abkommen ergibt. Die Exporte der Schweiz nach Korea betrugen 2004 rund 1,3 Milliarden Franken, die Einfuhren gut 600 Millionen Franken. Wichtigste Exportprodukte sind Maschinen, chemische und pharmazeutische Produkte, Präzisionsinstrumente und Uhren. Die Schweizer Direktinvestitionen in Korea betragen über 1 Milliarde Franken. Mit Niederlassungen vertreten sind neben der Industrie zahlreiche Unternehmen des Dienstleistungssektors. </p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 9. Dezember 2005 zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Korea, zum Investitionsabkommen zwischen Island, Liechtenstein, der Schweiz und Korea sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Korea
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss zur Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Korea, des Investitionsabkommens zwischen Island, Liechtenstein, der Schweiz und Korea sowie der Landwirtschaftsvereinbarung zwischen der Schweiz und Korea
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 15.03.2006 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 19.06.2006 |
2 |
Zustimmung |
| 11.07.2006 |
1 |
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- Proceedings
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<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> wollte eine Kommissionsminderheit Remo Gysin (S, BS) die Beratung des Freihandelsabkommen verschieben, bis die Reform des Patentgesetzes abgeschlossen ist. Die Minderheit betonte, dass sie ein Abkommen mit Korea nicht in Frage stellt. Aber es gäbe Überschneidungen inhaltlicher Art mit der Patentsgesetzgebung, dabei geht es um die Landwirtschaft, die Tierhaltung und um Medikamente. Mit dem bilateralen Abkommen sollte kein Präjudiz für die Reform des Patentgesetzes geschaffen werden. Die Kommissionsmehrheit war jedoch der Auffassung, dass der Abschluss nicht durch die Schweiz verzögert werden darf. Mit 109 zu 55 Stimmen wurde der Ordnungsantrag abgelehnt. Eintreten war in der Folge unbestritten. In der Detailberatung beantragte die Kommissionsminderheit Remo Gysin (S, BS) die Rückweisung des Teils der Vorlage, bei dem es um den Zugang zu den Medikamenten geht. Der Bundesrat sollte beauftragt werden, den Zugang zu den Medikamenten, mit denen Epidemien und Pandemien bekämpft werden, zu erleichtern. Das Abkommen bewirke das Gegenteil, es erschwere die Möglichkeit, Generika auf den Markt zu bringen. Bundesrat Joseph Deiss betonte, dass es nicht um die Frage der Zulassung der Generika, sondern um den Schutz der Testdaten gehe. Der Rat lehnte den Minderheitsantrag mit 107 zu 57 Stimmen ab. Bei der Bestimmung zum Investitionsabkommen beantragte die Kommissionsminderheit Remo Gysin, analog zu Norwegen, mit folgender Begründung die Ablehnung: Mit dem Abkommen werden zusätzliche Rechte für die multinationalen Unternehmen geschaffen, es fehle jedoch im Abkommen die Verpflichtung für multinationale Investoren, verbindliche Normen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sowie der Menschenrechte einzuhalten. Auch dieser Antrag wurde mit 111 zu 47 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde das Abkommen mit 135 zu 14 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>Ständerat</b> war Eintreten unbestritten. In der Eintretensdebatte wurde wie im Nationalrat darauf hingewiesen, dass mit diesem Abkommen kein Präjudiz und Sachzwang für die Revision des Patentsgesetzes geschaffen werden darf. Ohne Gegenstimmen, jedoch mit einigen Enthaltungen stimmte der Rat dem Abkommen zu. </p>
- Updated
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09.04.2025 00:37
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