Verbot von Pitbulls in der Schweiz

Details

ID
20050453
Title
Verbot von Pitbulls in der Schweiz
Description
InitialSituation
<p>Am 28. April 2006 gab die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Pierre Kohler (C, JU) Folge. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) stimmte diesem Beschluss am 28. August 2006 zu. Eine Subkommission wurde eingesetzt und erarbeitete Grundlagen für eine gesamtschweizerische Regelung im Zusammenhang mit der Problematik gefährlicher Hunde. Vorgeschlagen wurden insbesondere eine Verfassungsbestimmung zur Verankerung der Bundeskompetenz und eine Änderung des Tierschutzgesetzes mit Massnahmen zur Vereinheitlichung der Regelungen zum Schutz des Menschen vor Gefährdungen durch Hunde und zur Erhöhung der Transparenz in diesem Bereich. Im Auftrag der WBK-N eröffnete das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) am 15. Juni 2007 die Vernehmlassung. 230 Stellungnahmen wurden eingereicht. Die Mehrheit der Kantone begrüsste eine Verfassungskompetenz des Bundes und eine Regelung auf Bundesebene, äusserte sich aber allgemein kritisch bis abweisend zum Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Insbesondere wurden die im Entwurf vorgesehenen Rassenverbote und Bewilligungspflichten abgelehnt und als dem Sachverhalt und den möglichen Risiken nicht angemessen eingestuft. Einzig fünf Kantone befürworteten den Vorschlag zur Änderung des Tierschutzgesetzes ausdrücklich. Bei Parteien, Amtsstellen und Dachverbänden hielten sich zustimmende und ablehnende Stellungnahmen die Waage. Am 19. November 2007 stimmte die WBK-N dem Antrag der Subkommission auf Fortsetzung der Arbeiten unter Einbezug des Vernehmlassungsergebnisses zu. Mit technischer Unterstützung des BVET und des Bundesamtes für Justiz erarbeitete die Subkommission eine Vorlage für ein Hundegesetz. Die WBK-N beriet an ihrer Sitzung vom 19. und 20. Februar 2009 die Vorlage. Mit 17 zu 6 Stimmen sprach sie sich für den Verfassungsartikel aus. Dem Erlassentwurf sowie dem erläuternden Bericht stimmte die Kommission mit 14 zu 5 Stimmen zu. Eine Minderheit beantragt, auf den Bundesbeschluss und das Gesetz nicht einzutreten.</p><p></p><p>Stellungnahme des Bundesrates</p><p>Der Bundesrat hat in der Vergangenheit bei verschiedener Gelegenheit zum Ausdruck gebracht, dass für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden die Kantone verantwortlich seien und er an dieser Kompetenzzuordnung nichts ändern wolle (vgl. Antwort des Bundesrates vom 10. März 2006 zur Motion 05.3812 "Artikel 7a und 7c des Tierschutzgesetzes. Inkraftsetzung" und Antwort des Bundesrates vom 24. Mai 2006 zur Motion 05.3751 "Griffige Gesetzesbestimmungen für das Halten von Hunden"). Nachdem in der Vernehmlassung - insbesondere bei den Kantonen - die neue Verfassungsbestimmung und der Grundsatz einer Bundesregelung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden auf breite Zustimmung gestossen sind, stellt sich der Bundesrat nicht mehr dagegen, auch wenn er es vorgezogen hätte, dass die Kantone die erforderlichen Massnahmen selbst getroffen und dabei auf die wünschbare Harmonisierung der Vorschriften geachtet hätten. Der vorliegende Entwurf für ein Hundegesetz belässt den Kantonen die Möglichkeit, weiter gehende Vorschriften zum Schutz des Menschen vor Gefährdungen durch Hunde zu erlassen (Art. 13 Entwurf Hundegesetz). Damit wird zu Recht darauf Rücksicht genommen, dass heute die meisten Kantone bereits über Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden verfügen und in verschiedenen Kantonen entsprechende Gesetzesrevisionen erfolgten oder noch im Gange sind. Für den Bundesrat ist es deshalb fraglich und hängt es vor allem vom weiteren Vorgehen der Kantone ab, wie weit mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf tatsächlich zur Vereinheitlichung und zu einer erhöhten Transparenz der Regelung zu gefährlichen Hunden beigetragen werden kann. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    28.04.2006 0 Folge geben (Erstrat)
    28.04.2006 0 Folge geben (Erstrat)
    28.08.2006 0 Zustimmung
    28.08.2006 0 Zustimmung
    03.10.2008 1 Fristverlängerung bis Herbstsession 2009.
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über den Schutz des Menschen vor Tieren
    Resolutions
    Date Council Text
    09.06.2009 1 Beschluss nach Entwurf der Kommission.
    15.03.2010 2 Zustimmung
    17.12.2010 1 Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung abgelehnt.
    17.12.2010 2 Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung abgelehnt.
  • Number
    2
    Text
    Hundegesetz
    Resolutions
    Date Council Text
    09.06.2009 1 Beschluss abweichend vom Entwurf der Kommission.
    15.03.2010 2 Abweichung
    14.09.2010 1 Abweichung
    21.09.2010 2 Abweichung
    28.09.2010 1 Abweichung
    01.12.2010 2 Abweichung
    06.12.2010 1 Der Antrag der Einigungskonferenz wird abgelehnt.
Proceedings
<p>Im <b>Nationalrat</b> verlangte Ruedi Noser (RL, ZH) im Namen einer Minderheit Nichteintreten. Ein nationales Hundegesetz sei unverhältnismässig und überflüssig, da bereits genügend gesetzliche Grundlagen bestehen würden. Dieser Antrag wurde sowohl von der FDP-Fraktion, als auch von der Mehrheit der SVP-Fraktion unterstützt. Der Rat beschloss dennoch mit 102 zu 72 Stimmen resp. 98 zu 68 Stimmen Eintreten. Ebenfalls angenommen wurde ein Ordnungsantrag Kathy Riklin (CEg, ZH), der verlangte, dass die Einzelanträge in Kategorie IV behandelt werden.</p><p>In der Detailberatung wurde der Entwurf zum neuen Verfassungsartikel über den Schutz des Menschen vor Tieren vom Nationalrat diskussionslos mit 93 zu 67 Stimmen angenommen. </p><p>In der Beratung des Hundegesetzes folgte der Nationalrat mehrheitlich den Anträgen der Kommission.</p><p>Die grosse Kammer stimmte zudem mit 95 zu 65 Stimmen einem Antrag Norbert Hochreutener (CEg, BE) zu. Dieser legt in Artikel 11 fest, dass Hundehalter eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million (eventuell zwei Millionen) Franken abschliessen müssen. Ein Absatz 2, welcher dem Bundesrat die Bestimmung der Mindestversicherungssummen übertrug, wurde gestrichen. </p><p>In der Gesamtabstimmung wurde die Annahme des Entwurfes mit 97 zu 72 Stimmen beschlossen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> beschloss Eintreten ohne Gegenstimmen. Er stimmte dem neuen Verfassungsartikel mit 31 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu, nahm aber verschiedene Änderungen am Gesetzesentwurf vor. So sprach sich der Rat für eine Bewilligungspflicht bestimmter Hundetypen aus (Art. 2 Abs. 4). Das Verbot, Hunde im öffentlichen Raum unbeaufsichtigt laufen zu lassen (Art. 2 Abs. 3), wurde gestrichen und dafür in Artikel 3 Absatz 2 den Kantonen die Möglichkeit gegeben, für weitere Orte eine Leinenpflicht vorzusehen. Zusätzlich können die Kantone gemäss Artikel 3a auch Hundeverbotszonen einführen. Abweichend vom Nationalrat stimmte der Ständerat bei Artikel 11 dem Entwurf der Kommission des Nationalrates zu. Umstritten war zudem der Artikel 13. Der Entwurf sah vor, dass die Kantone weiter gehende Vorschriften zum Schutz der Menschen und der Tiere vor Gefährdung durch Hunde erlassen können. Eine Mehrheit wollte hingegen den Kantonen kein Recht für weiter gehende Vorschriften mehr einräumen, da sonst ein nationales Gesetz keinen Sinn mache. Diese Sicht unterstützte auch die anwesende Bundesrätin Doris Leuthard. Trotz dem Einwand der Minderheit, dass damit entgegen dem Willen der Stimmbürger diverser Kantone entschieden werde, folgte die Ratsmehrheit der Kommission mit 23 zu 19 Stimmen. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 21 zu 12 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. </p><p>In der Differenzbereinigung hielt der <b>Nationalrat</b> abweichend vom Ständerat an seinem Beschluss fest, den Kantonen die Möglichkeit zu geben, weiter gehende Gesetze vorzusehen als der Bund. Kommissionssprecher Mario Fehr (S, ZH) wies dabei darauf hin, dass ein Referendum so gut wie sicher sei, wenn den Kantonen das Recht auf schärfere Gesetze genommen werde. Umstritten war zudem die Bewilligungspflicht für die Haltung potentiell gefährlicher Hundetypen. Während ein Minderheitsantrag Riklin (CEg, ZH) dem Ständerat folgen und eine Haltebewilligung vorschreiben wollte, beschloss der Rat mit 109 zu 52 Stimmen darauf zu verzichten. Daneben nahm die Grosse Kammer in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d eine redaktionelle Änderung vor. Der Begriff "Maulkorb" wurde auf einen Einzelantrag Freysinger (V, VS) hin durch eine "Vorrichtung, die jegliches Beissen verhindert" ersetzt. </p><p>Der <b>Ständerat</b> hielt an seinen Positionen fest. So beschloss er den Kantonen keine Kompetenz für schärfere eigene Gesetze zuzugestehen und an der Haltebewilligung für potentiell gefährliche Hunde festzuhalten. Dabei unterlag eine linke Kommissionsminderheit, welche dem Nationalrat folgen wollte, mit 28 zu 15 Stimmen. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> hielt ohne Diskussion an seinen Beschlüssen fest.</p><p>Der <b>Ständerat</b> lehnte einen linken Minderheitsantrag, der dem Nationalrat folgen und den Kantonen den zusätzlichen Erlass weiter gehender Vorschriften erlauben wollte, erneut mit 23 zu 17 Stimmen ab. Nur in der Frage der zulässigen Bissschutz-Vorrichtungen folgte er dem Nationalrat und verwarf den Antrag des Bundesrates, am ständerätlichen Beschluss festzuhalten, mit 23 zu 6 Stimmen.</p><p>Die <b>Einigungskonferenz</b> schlug vor, bei den verbliebenen Differenzen dem Ständerat zu folgen. So sollen weiter gehende kantonale Regelungen nicht möglich sein und für das Halten potenziell gefährlicher Hundetypen eine Bewilligungspflicht gelten. Der <b>Nationalrat</b> hatte dem Antrag der Einigungskonferenz zunächst zugestimmt. In der Folge stellte jedoch Chantal Galladé (S, ZH) einen Ordnungsantrag, der Rückkommen auf das Geschäft verlangte, da bei der vorangegangenen Beratung des Vorschlags der Einigungskonferenz nicht über einen Ablehnungsantrag einer Minderheit abgestimmt worden war. Zudem sei das Stimmenverhältnis der Einigungskonferenz knapp gewesen. Der Rat stimmte dem Ordnungsantrag mit 132 zu 37 Stimmen zu. Er nahm daraufhin den Antrag Galladé, der den Antrag der Einigungskonferenz ablehnt, mit 95 zu 81 Stimmen an. Damit gibt es kein einheitliches Hundegesetz für die ganze Schweiz.</p><p></p><p><b>Der Bundesbeschluss über einen neuen Verfassungsartikel über den Schutz des Menschen vor Tieren wurde nach der Ablehnung des Hundegesetzes von beiden Räten in der Schlussabstimmung abgelehnt, im Nationalrat mit 122 zu 54 Stimmen und im Ständerat mit 30 zu 3 Stimmen.</b></p>
Updated
08.04.2025 23:47

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