Waffengesetz. Änderung
Details
- ID
- 20060008
- Title
- Waffengesetz. Änderung
- Description
- Botschaft vom 11. Januar 2006 zur Änderung des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG)
- InitialSituation
- <p>Mit der Revision des Waffengesetzes sollen die Lücken, die sich in seiner praktischen Anwendung ergeben haben, geschlossen und die Prävention des Missbrauchs von Waffen verbessert werden.</p><p>Ein Schwerpunkt der Vorlage ist die Vereinheitlichung der Anwendung des Waffenrechts. Bisher wurde das Gesetz in den Kantonen in einigen Bereichen überaus unterschiedlich ausgelegt und angewandt. Der Erlass enthält Neuerungen, die eine Harmonisierung der Praxis bewirken sollen.</p><p>Soft-Air-, CO2-, Druckluft-, Schreckschuss- und Imitationswaffen, die bislang frei erhältlich waren, werden neu dem Waffengesetz unterstellt, wenn sie mit echten Waffen verwechselt werden können oder eine gewisse Mündungsenergie aufweisen. Messer und Dolche werden neu erfasst. Die bisherigen Kriterien für ihre Erfassung waren schwer verständlich.</p><p>Der anonymisierte Verkauf von Waffen, etwa über das Internet oder durch Inserate, wird verboten. Wer eine Waffe verkaufen möchte, soll für die Behörden identifizierbar sein.</p><p>Das Verbot des missbräuchlichen Tragens gefährlicher Gegenstände gibt der Polizei und den Zollbehörden die Möglichkeit, in der Öffentlichkeit mitgetragene Baseballschläger, Metallrohre, Veloketten und vergleichbare Gegenstände einziehen zu können, bevor damit Personen gefährdet und Straftaten begangen werden. Diese Regelung stellt ein wichtiges Werkzeug zur Verhinderung von Gewaltstraftaten dar. Die für die Prävention von Waffenmissbräuchen wichtige Datenbank über den Entzug und die Verweigerung von Bewilligungen und die Beschlagnahme von Waffen (DEBBWA) erhält eine gesetzliche Grundlage. Bislang existierte nur eine befristete Rechtsgrundlage in der Waffenverordnung. Diese Datensammlung soll verhindern, dass Waffen in die Hände von Personen gelangen, für die Hinderungsgründe bestehen oder denen eine Waffe durch die Polizei entzogen worden war. Durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage soll im Waffenbereich der Datenaustausch zwischen dem Bundesamt für Polizei und dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ermöglicht werden. Einerseits werden dadurch die Besitzerinnen und Besitzer von ehemaligen Armeewaffen für die zivilen Behörden identifizierbar. Andererseits kann verhindert werden, dass Armeewaffen an Personen abgegeben werden, die beim Bundesamt für Polizei wegen Waffenmissbrauchs registriert sind.</p><p>Das Bundesamt für Polizei soll neu beauftragt werden, eine nationale Stelle zur Auswertung von Schusswaffenspuren zu führen. Damit werden Schusswaffenspuren gesamtschweizerisch zentral erfasst und durch die Polizeibehörden abrufbar. Diese Koordinationsstelle entspricht einem langjährigen Anliegen der Kantone und stellt ein wirksames Instrument zur Aufklärung von Gewaltstraftaten dar, die mit Feuerwaffen begangen wurden. </p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 11. Januar 2006 zur Änderung des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG)
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG)
- Resolutions
-
Date Council Text 08.06.2006 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 27.09.2006 1 Behandlung der Vorlage bis Art. 9b. 15.03.2007 1 Behandlung der Vorlage bis Art. 33. 22.03.2007 1 Abweichung 04.06.2007 2 Abweichung 18.06.2007 1 Abweichung 20.06.2007 2 Zustimmung 22.06.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung 22.06.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p></p><p>Eintreten war im <b>Ständerat </b>unbestritten. In der Eintretensdebatte begrüssten alle Referenten die Reformen, die Linke beantragte aber zusätzliche Schritte. So beantragte Anita Fetz (S, BS) die Altersgrenze für den Waffenerwerb auf das 21. Altersjahr zu erhöhen, wobei der Bundesrat für Sportschützen Ausnahmen bewilligen könnte. Zusätzlich beantragte sie für Personen bis 25 Jahren eine Eignungsprüfung bei Waffenkäufen einzuführen. Sie begründete ihren Antrag damit, dass viele Jugendliche im 18. Lebensjahr noch nicht in jedem Fall über die entsprechende Reife und Zurückhaltung verfügen. Beide Anträge wurde mit grossem Mehr abgelehnt. Abgelehnt wurde auch ein Antrag der Kommissionsminderheit Maxmilian Reimann (V, AG), welche administrative Vereinfachung für Waffenhändler forderte. Auch keine Zustimmung fand ein Antrag der Kommissionsminderheit Michel Béguelin (S, VD), der eine Datenbank für neu verkaufte Waffen verlangte. Der Rat stimmte mit Zustimmung des Bundesrates auch oppositionslos dem Antrag der Kommission zu, die Grenze für antike Schusswaffen auf das Jahr 1870 und für Hieb-, Stich- und andere Waffen auf das Jahr 1900 festzusetzen. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage vom Ständerat einstimmig angenommen.</p><p>Auch im <b>Nationalrat</b> war Eintreten unbestritten. Aus der Eintretensdebatte gingen zwei verschiedene Tendenzen hervor: Auf der bürgerlichen Seite die Hüter der Schweizer Waffentradition, die die Staatskontrolle auf das absolut Notwendige reduzieren wollten und auf der linke Seite jene, die sich von möglichst viel Staatskontrolle weniger Gefahr durch Waffen erhofften und die Armeewaffen zu Hause verbieten möchten. In der Detailberatung beantragte eine Kommissionsminderheit Schlüer (V, ZH), dass anerkannte Waffensammler und mit Waffen befasste kulturelle und historische Einrichtungen von der Bewilligungspflicht für den Erwerb und den Besitz von Waffen und Munition von der Bewilligungspflicht ausgenommen werden sollen. Bundesrat Christoph Blocher beantragte wie die Kommissionsmehrheit den Antrag abzulehnen, weil er zu Privilegierungen von Waffensammlern führte, der Staat müsste nämlich festlegen, wer als anerkannter Waffensammler gelten soll. Mit 120 zu 57 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und damit der Fassung des Ständerates. Abgelehnt wurde auch mit 92 zu 65 Stimmen ein Antrag der Kommissionsminderheit Recordon (G, VD), welche das grundsätzliche Recht auf den Kauf, den Besitz und das Tragen einer Waffe aus dem Gesetz streichen wollte. Bei der Frage über die Zulassung von Repetierschrotflinten (Pump Action), verlangte eine Kommissionsminderheit Joseph Lang (G, ZG) ein Verbot. Die Minderheit begründete ihren Antrag damit, dass die Repetierschrotflinte keine Waffe für Sportschützen und Jäger sei, sondern vor allem für kriminelle Zwecke missbraucht werde. Bundesrat Christoph Blocher wies darauf hin, dass es keine Hinweise gebe, dass diese Waffe in der Realität besonders häufig oder mehr als andere Waffen für kriminelle Zwecke eingesetzt werde. Mit 86 zu 83 Stimmen lehnte der Rat den Minderheitsantrag ab. Abgelehnt wurden auch Minderheitsanträge von links-grüner Seite, welche beim Waffenerwerb Bedürfnisnachweise und Erwerbsgründe verlangten. </p><p>Auch bei der Fortsetzung der Detailberatung im <b>Nationalrat</b> anlässlich der Frühlingssession 2007 folgte die Debatte nach dem Muster, dass die Sozialdemokraten und die Grünen Einschränkungen beim Waffenerwerb und -besitz sowie stärkere staatliche Kontrollen forderten, die Bürgerlichen unterstützten eher die Interessen der Sportschützen, Jäger und Sammler und setzten auf Eigenverantwortung. Eine Minderheit Josef Lang (G, ZG) wollte alle Waffen mit Ausnahme des einschüssigen Kaninchentöters der <b>Waffenerwerbsscheinpflicht</b> unterstellen. Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat beantragten sich dem Ständerat anzuschliessen. Die Minderheit begründete ihren Antrag damit, dass es dem Ziel der höheren Sicherheit widerspreche, bei Jagd- oder Sportwaffen Ausnahmen zu machen. Mit 109 zu 64 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit. Bei der <b>Markierungspflicht</b> von Feuerwaffen folgte der Rat mit 106 zu 60 Stimmen ebenfalls der Kommissionsmehrheit und damit dem Ständerat. Eine Minderheit Boris Banga (S, SO) wollte die Markierungspflicht nicht nur für die Hersteller, sondern auch für die Besitzer von Feuerwaffen. Damit hätten alle bereits erworbenen Waffen nachträglich markiert werden müssen. Für die Mehrheit der Kommission war jedoch eine weitergehende Markierungspflicht weder sinnvoll noch umsetzbar. Mit 92 zu 70 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommissionsmehrheit, welche die <b>Information der kantonalen Behörden</b> durch die Zentralstelle über die Einführung von Waffen und Munition in das schweizerische Staatsgebiet, streichen wollte. Zudem wollte die Mehrheit nur das System der <b>Generalbewilligung</b>; die vom Bundesrat und Ständerat vorgesehene Einzelbewilligung, als Voraussetzung für den Erhalt der Generalbewilligung, wollte die Mehrheit streichen. Die Minderheit Josef Lang (G, ZG) wollte dem Ständerat und dem Bundesrat folgen. Mit 95 zu 64 Stimmen folgte der Rat der Mehrheit der Kommission und lehnte damit ein zweistufiges Verfahren ab.</p><p>Hauptstreitpunkt der Debatte im Nationalrat war die Forderung nach einem <b>nationalen Waffenregister</b>. Eine Minderheit Géraldine Savary (S, VD) wollte eine flächendeckende nationale Datenbank über alle Waffen und deren Besitzer, die Mehrheit der Kommission wollte dem Bundesrat und Ständerat folgen und nur eine Datenbank über den Erwerb von Waffen. Théophil Pfister (V, SG) meinte dazu, dass mit der Registrierung der Waffenbesitzer und Waffen nicht mehr Sicherheit und weniger Kriminalität erreicht werden können. Josef Lang (G, ZG) verwies dagegen darauf, dass in der Schweiz jedes Auto und jede Kuh registriert sei. Bundesrat Christoph Blocher erinnerte daran, dass die Kantone ein Waffenregister im Sinne der Kommissionsminderheit ablehnen. Der Nutzen für ein solches Register wäre klein und der Aufwand gross. Der Rat beschloss mit 95 zu 65 Stimmen der Kommissionsmehrheit und damit dem Beschluss des Ständerates zu folgen. </p><p>Eine Minderheit Boris Banga (S, SO) beantragte das häusliche <b>Aufbewahren von Armeewaffen</b> abzuschaffen. Es bestehe keine militärische Notwendigkeit mehr, Waffen und Munition nach Hause zu nehmen und die Dienstwaffen, die in Kellern und Estrichen lagern, würden ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, begründete die Minderheit ihren Antrag. Die Mehrheit und damit ein Teil der bürgerlichen Seite argumentierte mit der rascheren Mobilisierung im Ernstfall und sie sah die Schützentradition gefährdet. Andere Bürgerliche Sprecher hatten Verständnis für das Anliegen der Minderheit, wollten aber die Frage nicht beim Waffengesetz regeln. Auch Bundesrat Christoph Blocher wehrte sich dagegen, die Diskussion beim Waffengesetz zu regeln. Mit 96 zu 80 Stimmen wurde der Antrag der Kommissionsminderheit abgelehnt. Mit 148 zu 20 Stimmen wurde das Gesetz in der Gesamtabstimmung angenommen.</p><p>In der Differenzbereinigung beschloss der <b>Ständerat</b> im Zusammenhang mit dem gewerbsmässigen Verbringen von Waffen in das schweizerische Staatsgebiet beim Beschluss festzuhalten, dass die zuständige Zentralstelle die kantonalen Behörden informiert. Auch bei den Beschlüssen zu den Einfuhrbewilligungsverfahren, beschloss der Ständerat am Entscheid für ein zweistufiges Verfahren festzuhalten. Bei den übrigen Differenzen schloss sich der Rat dem Nationalrat an.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte diskussionslos bei den zwei verbleibenden Differenzen den Beschlüssen des Ständerates. Die von der Kommission beantragte redaktionelle Änderung beim zweistufigen Bewilligungsverfahren wurde von beiden Räten diskussionslos angenommen.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:22