Swisscom AG. Abgabe der Bundesbeteiligungen
Details
- ID
- 20060025
- Title
- Swisscom AG. Abgabe der Bundesbeteiligungen
- Description
- Botschaft vom 5. April 2006 zur Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG
- InitialSituation
- <p>Mit der Vorlage will der Bundesrat die gesetzlichen Voraussetzungen für die Abgabe der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG schaffen. Für diesen Schritt sprechen aus Sicht des Bundesrates vor allem folgende Gründe: Der Telekommunikationsmarkt entwickelt sich weiterhin ausgesprochen dynamisch. Das ist zum einen auf technologische Entwicklungen zurückzuführen, z.B. die Internet-Telefonie. Zum andern ist europaweit wieder eine Beschleunigung des Konsolidierungsprozesses zu beobachten. Aus dieser Dynamik ergeben sich für den Bund, dessen Beteiligung an der Swisscom einen Wert von rund 16 Milliarden Franken darstellt, erhebliche finanzielle Risiken. Diese können gegenüber den Steuerzahlerinnen und -zahlern nicht länger verantwortet werden. Zum Beispiel bedeutet ein Rückgang des Aktienkurses der Swisscom um 10 Prozent für den Bund einen Vermögensverlust von rund 1,6 Milliarden Franken. Hinzu kommt, dass Swisscom in den letzten Jahren ihr Streben nach einer Expansion ins Ausland intensiviert hat. Dies ist nötig, weil sich das Unternehmen rechtzeitig gegen den zu erwartenden Umsatzrückgang im Inlandgeschäft wappnen muss. Für den Bund als Mehrheitsaktionär erhöhen sich damit aber die mit der Anlage verbundenen Risiken. Insgesamt wird seine Risikofähigkeit damit überschritten. Für Swisscom wiederum bedeutet die Bundesbeteiligung, dass sie in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt bleibt. Als Unternehmen, welches ausschliesslich privaten Investoren verpflichtet ist, würde sie über wesentlich grössere Spielräume verfügen. Auch für sie ist somit die Abgabe der Mehrheitsbeteiligung des Bundes von Vorteil. Es erhöht ihre Allianzfähigkeit und verschafft ihr Optionen, die mit einem mehrheitlich staatlichen Aktionariat verschlossen bleiben. Diese Vorlage reduziert somit nicht nur die finanziellen Risiken des Bundes, sondern sie trägt auch dazu bei, wichtige volkswirtschaftliche Interessen der Schweiz zu wahren.</p><p>In der Diskussion über die Abgabe der Bundesmehrheit an Swisscom wird häufig die Befürchtung geäussert, die flächendeckende Grundversorgung mit Telekommunikationsleistungen gerate dadurch in Gefahr. Der Bundesrat ist indes überzeugt, dass die Grundversorgung durch die bestehende Fernmeldegesetzgebung breit abgesichert ist und auch in Zukunft den sich wandelnden Bedürfnissen und technischen Möglichkeiten angepasst werden kann. Auch die sicherheitspolitischen Interessen bleiben dank den bestehenden Regelungen im Fernmeldegesetz gewahrt. In ausserordentlichen Lagen sind wichtige Leistungen vertraglich zugesichert; im Notfall wäre es sogar möglich, Anlagen zu requirieren und das notwendige Personal zum Dienst zu verpflichten. Schliesslich lassen sich mit der Abgabe der Bundesbeteiligung auch die Interessenkonflikte beseitigen, denen der Bund in seinen verschiedenen Rollen als Gesetzgeber, Regulator und Mehrheitsaktionär ausgesetzt ist.</p><p>Zur Umsetzung seines Konzepts unterbreitet der Bundesrat eine schlanke Gesetzesvorlage:</p><p>Durch die Aufhebung von Artikel 6 Absätze 1 und 2 des Bundesgesetzes vom 30. April 1997 über die </p><p>Organisation der Telekommunikationsunternehmung des Bundes (Telekommunikations-unternehmungsgesetz, TUG) entfällt das Erfordernis der Mehrheitsbeteiligung des Bundes am Unternehmen Swisscom. In einer neuen Übergangsbestimmung (Art. 28a TUG) wird dem Bundesrat die Zuständigkeit für den Verkauf der Bundesbeteiligung und die Umwandlung der Gesellschaft in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft zugewiesen. Somit wird der Bundesrat ermächtigt, die Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom zu veräussern; er ist jedoch nicht verpflichtet, dies unverzüglich zu tun, und kann z.B. im Falle eines ungünstigen Börsenumfeldes mit dem Verkauf zuwarten.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, die Aktien in einer öffentlichen Sekundärplatzierung abzugeben. Damit will er die Aktien von Swisscom möglichst breit streuen. Auch behält er sich vor, unter Berücksichtigung der Marktbedingungen ein persönliches Aktienangebot für Privatinvestoren nach dem Vorbild des Börsengangs von 1998 zu lancieren. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 5. April 2006 zur Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Telekommunikationsunternehmungsgesetz (Eigenständigkeit für die Swisscom)
- Resolutions
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Date Council Text 10.05.2006 1 Nichteintreten. 07.06.2006 2 Nichteintreten (das Geschäft ist somit erledigt).
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- Proceedings
- <p></p><p>Die Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen beantragte im <b>Nationalrat</b> auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Sprecher der Kommission hatten für ihren Antrag folgende Argumente: Die Frage, wer Eigner der Swisscom werden soll, werde vom Bundesrat nicht beantwortet. Damit werde die Swisscom auf dem "Silbertablett" für die Übernahme durch einen ausländischen Investor präsentiert. Mit einer solchen Konstellation werde die Grundversorgung gefährdet. Der Bund werde sich mit dem Verkauf von Swisscom die Möglichkeit vergeben, den technologischen Fortschritt mitzugestalten. Die Swisscom sei nicht einfach eine Unternehmung, sondern sie sei die Unternehmung, die für den technologischen Fortschritt für die Schweiz von strategischer Bedeutung ist. Es gebe auch sicherheitspolitische Bedenken, die Swisscom betreibe sicherheitsrelevante Netze. Als letztes Argument wurden finanzpolitische Überlegungen angebracht, mit dem Verkauf der Swisscom müsste der Bund auf erhebliche Einnahme verzichten. Die Kommissionsminderheit Georges Theiler (RL, LU), der ausschliesslich Mitglieder der freisinnig-demokratischen Fraktion und der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei angehörten, beantragte dem Rat auf die Vorlage einzutreten. Die Minderheit wollte den grossen Interessenkonflikt lösen, den der Bund mit der Swisscom hat. Der Bund sei nämlich gleichzeitig Eigner, Regulator, Gesetzgeber und Grosskunde. Die Minderheit wollte auch eine starke und unabhängige und sich am Markt frei bewegende Swisscom. Mit dem Fernmeldegesetz sei die Grundversorgung gesichert. Ein weiteres Anliegen der Minderheit war die Reduzierung des finanziellen Risikos für den Bund. Bundesrat Hans Rudolf Merz legte die Position des Bundesrates dar. Die Privatisierung der Swisscom sei für das Unternehmen, für die Branche und für die Volkswirtschaft die beste Lösung. Die Grundversorgung im Bereich der Telekommunikationsdienstleistungen sei in der Bundesverfassung verankert und im neuen Fernmeldegesetz und in der Fernmeldeverordnung umgesetzt. Der Bundesrat wolle ein Aktionariat aufbauen, das willens sei, das Unternehmen auch in Zukunft zu führen. In Bezug auf die sicherheitspolitischen Argumente entgegnete Bundesrat Hans-Rudolf Merz, dass die Infrastrukturentflechtung zwischen der Swisscom und der Armee bereits im Gang sei. Mit 99 zu 90 Stimmen folgte der Nationalrat der Kommissionsmehrheit und damit der Mehrheit der christlichdemokratischen Fraktion und der Sozialdemokraten, und beschloss auf die Vorlage nicht einzutreten.</p><p>Im <b>Ständerat</b> beantragte die Kommissionsmehrheit auf die Vorlage einzutreten und sie an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Frage der Privatisierung der Swisscom nochmals zu überprüfen und allenfalls Varianten einer Teilprivatisierung vorzulegen. Eine Kommissionsminderheit Rolf Escher (C, VS), zusammengesetzt aus Mitgliedern der christlichdemokratischen Fraktion und der Sozialdemokraten, beantragte auf die Vorlage nicht einzutreten. Der Sprecher der Kommissionsmehrheit, Thomas Pfisterer (RL, AG), begründete den Antrag damit, dass eine schnelle Privatisierung weder sachlich vertretbar noch mehrheitsfähig sei. Das Geschäft müsse zuerst sachlich aufgearbeitet werden, es brauche neue Spielregeln, eine neue, grundlegend überarbeitete Vorlage und auch eine neue Vernehmlassung. Dies wolle die Mehrheit mit dem Rückweisungsantrag an den Bundesrat. Ein Nichteintreten ohne Rückweisung bedeute, dass das Parlament keine Meinung habe und die Zuschauerrolle vorziehe. Die Kommissionsmehrheit wolle die Vorlage mitgestalten. Rolf Escher (C, VS) begründete für die Kommissionsminderheit den Antrag damit, dass der Bundesrat mit der notwendigen Ruhe und Gelassenheit eine neue, bei Parlament und Volk mehrheitsfähige Lösung erarbeiten soll. Das könne mit einem Rückweisungsantrag nicht geschehen. Es sei nicht möglich mit einigen Parlamentsaufträgen dem Bundesrat eine Überarbeitungsanweisung zu erteilen. Das Grundanliegen der Kommissionsminderheit sei, dass die für die Grundversorgung wichtige Telekominfrastruktur weiterhin inländisch beherrscht bleibe und nicht in ausländische Hände falle. Bundesrat Hans-Rudolf Merz unterstützte den Rückweisungsantrag der Kommissionsmehrheit. Damit habe der Bundesrat die Gelegenheit, das Geschäft neu aufzugleisen. Der Bundesrat würde schrittweise vorgehen und zuerst eine Privatisierungsstrategie präsentieren. Die sicherheitspolitischen Aspekte müssten vertieft werden. Mit 23 zu 21 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsminderheit und beschloss damit, auf die Vorlage nicht einzutreten. Mit diesem Entscheid war das Geschäft erledigt. </p>
- Updated
- 08.04.2025 23:45