Schweizerische Eidgenossenschaft und AG SBB. Zahlungsrahmen für 2007-2010

Details

ID
20060026
Title
Schweizerische Eidgenossenschaft und AG SBB. Zahlungsrahmen für 2007-2010
Description
Botschaft vom 10. März 2006 über die Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen (SBB) für die Jahre 2007-2010 und den Zahlungsrahmen für die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur der SBB für die Jahre 2007-2010
InitialSituation
<p>Mit der vorliegenden Leistungsvereinbarung Bund-SBB 2007-2010 (LV 07-10) einigen sich Bund und SBB zum dritten Mal seit Inkrafttreten der Bahnreform 1999 gemeinsam auf die von der SBB zu erreichenden Ziele und die dafür vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel.</p><p>Für die LV 07-10 konnte auf den - überwiegend positiven - Erfahrungen mit den beiden bisherigen Leistungsvereinbarungen aufgebaut werden. Grundsätzlich hat sich das Instrument der Leistungsvereinbarung für die Steuerung der Infrastrukturfinanzierung (insbesondere Betrieb, Unterhalt und Erneuerung des bestehenden Netzes) der SBB sehr bewährt. Die Steuerung über die Leistungsvereinbarung gibt beiden Seiten Planungssicherheit und Flexibilität: Planungssicherheit wird insofern gewährleistet, als der für vier Jahre gültige finanzielle Rahmen festgelegt ist; Flexibilität bleibt bestehen, weil Verschiebungen zwischen Betriebs- und Investitionsbeiträgen innerhalb des festgelegten Rahmens möglich bleiben. Wie die noch laufende LV 03-06 zeigt, konnte die finanzielle Planungssicherheit in der Vergangenheit nicht immer vollumfänglich garantiert werden. Der Zahlungsrahmen für die LV 03-06 wurde im Rahmen der Entlastungsprogramme 03 und 04 um rund 400 Millionen Franken reduziert, was eine Anpassung der LV 03-06 erforderlich machte.</p><p>Die LV 07-10 lässt sich inhaltlich in folgende vier zentrale Themenkreise aufgliedern:</p><p>1. Generelle Zielsetzungen für die SBB</p><p>Es wird vereinbart, dass die SBB ihre Leistungen primär an den Marktbedürfnissen ausrichtet und dabei den hohen Qualitätsansprüchen der Kundinnen und Kunden im Personen- und Güterverkehr gerecht wird (z.B. Pünktlichkeit der Züge). Um im zunehmenden Wettbewerb bestehen zu können, soll die Produktivität weiter verbessert werden. Die SBB richtet ihre Leistungen aber ebenso an den vom Bund definierten verkehrspolitischen Zielsetzungen aus. In den eigenwirtschaftlich zu betreibenden, d.h. nicht abgeltungsberechtigten Bereichen (Personenfernverkehr, Güterverkehr und Immobilien) soll die SBB einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.</p><p>2. Zielsetzungen für das Infrastrukturangebot</p><p>- Im Bereich Infrastruktur wird die Erreichung folgender Oberziele vereinbart:</p><p>- Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus;</p><p>- Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des Netzes;</p><p>- optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten;</p><p>- Verbesserung der Interoperabilität;</p><p>- Reduktion der Betriebs- und Unterhaltskosten.</p><p>Aus diesen Oberzielen werden konkretere Unterziele abgeleitet. Diese bilden die Grundlage für die Definition des bestellten Leistungsangebots.</p><p>3. Bestellung von Infrastrukturleistungen</p><p>Im Vergleich zu den bisherigen Leistungsvereinbarungen wird in der LV 07-10 das bestellte Leistungsangebot im Bereich Infrastruktur genauer definiert. Erstmals werden bei der SBB Infrastruktur gewisse über das Netz der SBB hinausgehende Leistungen bestellt, z.B. Systemführerschaften ETCS/GSM-R, Kapazitäts- und Fahrplanplanung und Erstellung des Kursbuchs. Überdies werden erstmals die aus Mitteln des Zahlungsrahmens zur LV 07-10 zu realisierenden Erweiterungsinvestitionen (Art. 24 LV 07-10) namentlich aufgeführt.</p><p>4. Controlling der Zielerreichung</p><p>Schliesslich werden in der LV 07-10 auch die Abläufe des Controllings der Zielerreichung und das Vorgehen bei absehbaren Zielabweichungen genauer beschrieben. Der Umfang der Infrastrukturbestellung in der LV 07-10 orientiert sich am aktuellen Finanzplan des Bundes. Damit die mit der SBB vereinbarten Ziele erreicht werden können, ist ein Zahlungsrahmen für die vier Jahre 2007-2010 von 5 880 Millionen Franken erforderlich. Dieser Betrag entspricht nominal fast genau demjenigen der ersten LV 99-02 und real dem nach den Entlastungsprogrammen 03 und 04 gekürzten Zahlungsrahmen der laufenden LV 03-06. Dank der erreichten Produktivitätssteigerungen kann die SBB mit dieser Summe ein grösseres und deutlich stärker ausgelastetes Netz (BAHN 2000) als während der ersten LV 99-02 betreiben. Von den 2007-2010 insgesamt zur Verfügung stehenden 5 880 Millionen Franken werden ca. 1 790 Millionen. zur Abgeltung der ungedeckten Betriebskosten (Betriebsbeiträge) und ca. 4 090 Mio. für Investitionen, vor allem in die Substanzerhaltung, benötigt. Für Erweiterungsinvestitionen stehen insgesamt rund 390 Millionen Franken zur Verfügung.</p><p>Für Investitionen im Verkehrsbereich kann die SBB zusätzlich Mittel zu Kapitalmarktbedingungen aufnehmen. Im Rahmen des Budgetprozesses des Bundes kann das Parlament gegebenenfalls der SBB Mittel entziehen. In diesem Fall wird die Leistungsvereinbarung auf die Erfüllbarkeit hin überprüft. Sollte daraufhin eine Anpassung der Leistungsvereinbarung und des Zahlungsrahmens erforderlich sein, müssen diese gleichzeitig mit dem Budget dem Parlament vorgelegt werden. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 10. März 2006 über die Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen (SBB) für die Jahre 2007-2010 und den Zahlungsrahmen für die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur der SBB für die Jahre 2007-2010
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen (SBB) für die Jahre 2007-2010
    Resolutions
    Date Council Text
    21.06.2006 2 Beschluss gemäss Entwurf
    25.09.2006 1 Zustimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Infrastruktur der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 2007-2010
    Resolutions
    Date Council Text
    21.06.2006 2 Beschluss gemäss Entwurf
    25.09.2006 1 Zustimmung
Proceedings
<p></p><p>Leistungsvereinbarung und Zahlungsrahmen wurden vom <b>Ständerat</b> einstimmig angenommen. Bundesrat Moritz Leuenberger monierte, der Zahlungsrahmen von 5,88 Milliarden Franken für die Jahre 2007 bis 2010 sei derart knapp berechnet, dass sich die SBB Kürzungsübungen nicht mehr ohne weiteres gefallen lassen könnten. In den letzten Jahren sei die Leistungsvereinbarung mit den SBB durch verschiedene Kürzungen des Zahlungsrahmens mehrmals relativ einseitig vom Bund gebrochen worden und die SBB haben darauf hin entsprechend weniger zur Verfügung gehabt als ursprünglich vereinbart.</p><p>Auch im <b>Nationalrat</b> wurde davor gewarnt, den Zahlungsrahmen für die Eisenbahninfrastruktur der SBB mit weiteren Sparübungen zu verengen. Markus Wäfler (E, ZH) verlangte die Rückweisung des Geschäfts an den Bundesrat. Er wollte die Finanzierung von drei grossen Eisenbahnprojekten in Zürich (Durchmesserlinie), in Genf und im Tessin in die Leistungsvereinbarung mit den SBB integrieren. Eintreten wurde jedoch mit 156 zu 9 Stimmen beschlossen. In der Gesamtabstimmung wurde die Leistungsvereinbarung im Nationalrat mit zwei Gegenstimmen angenommen, der Zahlungsrahmen mit einer Gegenstimme. </p>
Updated
08.04.2025 23:44

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