Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Details
- ID
- 20060028
- Title
- Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
- Description
- Botschaft vom 10. März 2006 zum Bundesbeschluss über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
- InitialSituation
- <p>Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Damit wurde ein auf acht Jahre befristetes Impulsprogramm realisiert, mit dem zusätzliche Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern entstehen sollen. Ziel ist es, den Eltern zu ermöglichen, Erwerbsarbeit oder Ausbildung und Familie besser zu vereinbaren. Der dazu vorgesehene erste Verpflichtungskredit beläuft sich auf 200 Millionen Franken über vier Jahre (1. Februar 2003 bis 31. Januar 2007).</p><p>Kindertagesstätten und Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung können diese Finanzhilfen beantragen, wenn sie neu eröffnet werden oder wenn sie ihr Angebot wesentlich erhöhen. Ebenfalls eingeschlossen sind Projekte im Bereich der Betreuung in Tagesfamilien. Die Finanzhilfen werden in Form von Pauschalbeiträgen und während höchstens drei Jahren ausgerichtet.</p><p>Das mit der Umsetzung des Impulsprogramms beauftragte Bundesamt für Sozialversicherung hat, den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, eine Evaluation des Vollzugs und der Auswirkungen der Finanzhilfen durchgeführt. Ziel war, die Wirkung des Impulsprogramms insbesondere in Bezug auf die Anzahl geschaffener Plätze zu eruieren. Das Ergebnis der Evaluation dient als Entscheidungsgrundlage für die Fortsetzung des Impulsprogramms und die Festlegung des zweiten Verpflichtungskredits für die Zeitspanne vom 1. Februar 2007 bis zum 31. Januar 2011. Der Vollzug des Impulsprogramms wurde als gut beurteilt. Die Evaluation hat gezeigt, dass die Eltern die Betreuungsmöglichkeiten nutzen, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder eine Ausbildung zu machen. Dank des Impulsprogramms kann die Zahl der Kinderbetreuungsplätze gesteigert werden. In den ersten vier Jahren können schätzungsweise 13 400 neue Plätze von den Finanzhilfen des Bundes profitieren. Von den verfügbaren 200 Millionen Franken des ersten Verpflichtungskredits werden voraussichtlich maximal 107 Millionen Franken verpflichtet werden, der Rest verfällt.</p><p>Der Bundesrat beantragt, das Impulsprogramm weiterzuführen. Ausschlaggebend für diesen Entscheid sind die Ergebnisse der Evaluation sowie die Gründe, die für eine Ausweitung des Angebots bei der familienergänzenden Kinderbetreuung sprechen.</p><p>Gegenüber dem ersten Verpflichtungskredit drängt sich indes mit Blick auf die unerwartet geringe Nachfrage nach den Finanzhilfen und die angespannte Lage der Bundesfinanzen eine markante Kürzung auf. Der Bundesrat spricht sich für einen zweiten Verpflichtungskredit von 60 Millionen Franken für die Zeitspanne vom 1. Februar 2007 bis zum 31. Januar 2011 aus.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 10. März 2006 zum Bundesbeschluss über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
- Resolutions
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Date Council Text 07.06.2006 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 20.09.2006 2 Abweichung 02.10.2006 1 Zustimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine bürgerliche Kommissionsminderheit Nichteintreten. Ihrer Meinung nach ist die Kinderkrippenfinanzierung nicht Aufgabe des Staates, sondern der Gemeinden, Kantone und Unternehmen. In den Augen der Kommissionsmehrheit hat sich das Programm als sinnvoll erwiesen und sollte deshalb weiterverfolgt werden. Mit 121 zu 56 Stimmen trat der Rat auf die Vorlage ein. Kernthema der Diskussion war die Höhe der Finanzhilfen. Die Kommissionsmehrheit sprach sich aufgrund des Erfolgs des Programms und des zusätzlichen Bedarfs an Betreuungsplätzen für einen Verpflichtungskredit von höchstens 200 Millionen Franken aus. Eine Kommissionsminderheit beantragte 30 Millionen Franken, eine zweite wie der Bundesrat 60 Millionen Franken. Weder der Verweis auf die prekäre Situation der Bundesfinanzen noch die Tatsache, dass der letzte Kredit nicht ausgeschöpft worden war, vermochten die Ratsmitglieder zu überzeugen: Beide Minderheitsanträge wurden abgelehnt. Auch ein Kompromissantrag von Marianne Kleiner (RL, AR), der von den Freisinnigen, den SVP-Nationalräten und einigen Christdemokraten unterstützt wurde und den Kredit auf höchstens 120 Millionen Franken festsetzen wollte, wurde schliesslich zugunsten des Antrags der Kommissionsmehrheit mit 96 zu 89 Stimmen verworfen.</p><p>Im <b>Ständerat </b>wurde ohne Gegenstimme Eintreten beschlossen. Wie in der grossen Kammer stand die Höhe der Finanzhilfen im Zentrum der Diskussion. Die Kommissionsmehrheit hielt einen Verpflichtungskredit von höchstens 120 Millionen Franken für ausreichend, um die Finanzierung der Projekte für die nächsten vier Jahre sicherzustellen. Die Ratsmitglieder folgten dem Antrag der Kommissionsmehrheit und lehnten die beiden anderen Anträge (Verpflichtungskredit von höchstens 200 bzw. 60 Millionen Franken) klar ab.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Kommissionsminderheit, der Fassung des Ständerates zu folgen; die Kommissionsmehrheit wollte Finanzhilfen in Höhe von höchstens 160 Millionen Franken. Mit 89 zu 85 Stimmen folgte die grosse Kammer knapp der Kommissionsminderheit und sprach sich für einen Verpflichtungskredit von höchstens 120 Millionen Franken aus.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:28