Ehepaarbesteuerung. Sofortmassnahmen
Details
- ID
- 20060037
- Title
- Ehepaarbesteuerung. Sofortmassnahmen
- Description
- Botschaft vom 17. Mai 2006 zu den Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung
- InitialSituation
- <p>Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) enthält eine verfassungswidrige steuerliche Diskriminierung der Zweiverdienerehepaare gegenüber den gleichsituierten Konkubinatspaaren. Von dieser Diskriminierung sind vor allem Ehegatten des mittleren bis oberen Mittelstandes betroffen, die beide massgebend am Familieneinkommen beteiligt sind und ein Bruttoarbeitseinkommen zwischen 80 000 und 500 000 Franken erzielen.</p><p>Ziel dieser Vorlage ist es, die verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Zweiverdienerehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren im Bereich der direkten Bundessteuer abzubauen. Dies soll mittels gezielter, rasch und einfach umsetzbarer Sofortmassnahmen geschehen.</p><p>Die Auswertung der Vernehmlassung hat ergeben, dass die Zielsetzung der Vorlage, die Schlechterstellung von Zweiverdienerehepaaren möglichst rasch zu beseitigen, von der überwiegenden Mehrheit begrüsst wird. Die vorgeschlagenen Massnahmen wurden aber deutlich abgelehnt. Keine Zustimmung fanden insbesondere die für die Gegenfinanzierung vorgesehene Tariferhöhung bei den Alleinstehenden sowie die Nichtberücksichtigung der Rentnerehepaare. Kritisiert wurde sodann die ungleiche Belastung von Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren: Durch die massive Erhöhung des Zweiverdienerabzugs würden Zweiverdienerehepaare wesentlich weniger Steuern als Einverdienerehepaare mit gleichem Gesamteinkommen bezahlen. Damit werde vom Grundsatz abgewichen, dass Ehepaare mit gleichem Gesamteinkommen in etwa gleich behandelt werden, ungeachtet aus welcher Quelle die Einkünfte stammen.</p><p>Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, schlägt der Bundesrat eine so genannte Kombi-Lösung vor. Diese basiert zwar auf der Vernehmlassungsvorlage, wird jedoch durch eine weitere Massnahme ergänzt. Neben einer massvollen Erhöhung des Zweiverdienerabzugs soll zusätzlich ein Verheiratetenabzug für alle Ehepaare in der Form eines Sozialabzuges eingeführt werden. Der Vorschlag berücksichtigt damit sowohl das Anliegen, die Schlechterstellung von Zweiverdienerehepaaren zu mildern, wie auch dasjenige, die Belastung von Ein- und Zweiverdienerhaushalten ausgewogen zu gestalten.</p><p>Der Zweiverdienerabzug soll massvoller erhöht werden, als dies in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen war. Konkret wird vorgeschlagen, 50 Prozent des niedrigeren Ehepaarverdienstes bis zu einem Maximum von 12 500 Franken zum Abzug zuzulassen. Der heute geltende Zweiverdienerabzug von höchstens 7600 Franken soll als Minimalansatz beibehalten werden. Mit dem Verheiratetenabzug von 2500 Franken pro Ehepaar wird ein zusätzliches Element eingeführt, das die verfassungswidrige Mehrbelastung von Zweiverdienerehepaaren reduziert. Von dieser Steuerentlastung profitieren aber auch Rentnerehepaare, Einverdienerehepaare und Ehepaare, deren Einkünfte aus anderer Quelle als Erwerbseinkommen stammen. Die Steuermindereinnahmen aufgrund des erhöhten Zweiverdienerabzugs und des neuen Verheiratetenabzugs sind ungefähr gleich hoch.</p><p>Mit der Kombi-Lösung wird für rund 160 000 Zweiverdienerehepaare, d.h. für zwei Drittel dieser Paare, die Schlechterstellung gegenüber den Konkubinatspaaren beseitigt. Für die übrigen 80 000 Zweiverdienerehepaare wird die verfassungswidrige Mehrbelastung lediglich gemildert. Mit dem neuen Verheiratetenabzug werden zudem alle Ehepaare entlastet. Da die verfassungswidrige Schlechterstellung hauptsächlich Ehepaare mit zwei Erwerbseinkommen betrifft, werden diese mit den beiden Massnahmen stärker entlastet als Ehepaare, bei welchen nur der Ehemann oder die Ehefrau erwerbstätig ist. Mit dem Verheiratetenabzug bleibt die Belastungsdifferenz zwischen den Ein- und Zweiverdienerehepaaren aber in einem vertretbaren Rahmen.</p><p>Die Sofortmassnahmen entschärfen rasch und einfach das Problem der verfassungswidrigen Schlechterstellung, ohne einen Systementscheid zwischen Individualbesteuerung und Splitting zu präjudizieren. Ausserdem ist die Kombi-Lösung mit einem Minderertrag von 540 Millionen Franken für den Bund (Basis: Finanzplan 2010) finanziell verkraftbar. 110 Millionen Franken haben die Kantone zu tragen. Die anfallenden Mindererträge sollen gegenfinanziert werden. Die Erhöhung des Zweiverdienerabzugs dürfte eine vermehrte Arbeitstätigkeit des zweiten Ehepartners fördern, wodurch langfristig mit Mehreinnahmen von bis zu 50 Millionen Franken gerechnet werden kann. Das Effizienzsteigerungsprojekt "INSIEME" der Eidgenössischen Steuerverwaltung generiert ebenfalls ca. 50 Millionen Franken Mehreinnahmen. Die verbleibenden 440 Millionen Franken müssen ausgabenseitig kompensiert werden. Die Umsetzung der Kompensation im Finanzplan erfolgt erst, nachdem sich der Bundesrat über die Wachstumsraten und Zielvorgaben im Rahmen der Aufgabenüberprüfung geäussert hat. Auf die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Mehrbelastung von Alleinstehenden soll hingegen verzichtet werden. </p><p>Die Sofortmassnahmen sollen per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden. Für die Steuerpflichtigen würden sie frühestens 2009 zum Tragen kommen. In einem zweiten Schritt soll die umfassende Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung an die Hand genommen werden. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, ihm einen Beschluss vorzulegen, der es dem Parlament ermöglicht, einen Grundsatzentscheid über die Individualbesteuerung oder die gemeinsame Besteuerung (z.B. mittels Splitting) zu fällen. Sobald sich das Parlament über die Weichenstellung einigt, wird der Bundesrat eine konkrete Gesetzesvorlage ausarbeiten. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 17. Mai 2006 zu den Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) (Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung)
- Resolutions
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Date Council Text 15.06.2006 2 Beschluss gemäss Entwurf 05.10.2006 1 Zustimmung 06.10.2006 2 Annahme in der Schlussabstimmung 06.10.2006 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Ständerat</b> blieb unbestritten, dass die verfassungswidrige Heiratsstrafe rasch beseitigt werden muss. Entsprechend fiel der Eintretensbeschluss der Kleinen Kammer ohne Gegenstimme. In der Detailberatung indessen wehrte sich eine aus den drei SP-Fraktionsmitgliedern und zwei Vertretern der Freisinnig-demokratischen Fraktion zusammengesetzte Kommissionsminderheit gegen den als sachfremd bezeichneten neuen Sozialabzug von 2500 Franken für Verheiratete. Dabei wurde insbesondere kritisiert, dass allen Ehepaaren Steuererleichterungen gewährt würden - ohne Berücksichtigung der konkreten Einkommensverhältnisse und ohne zu differenzieren, ob Kinder und Betreuungspflichten vorhanden seien. Bundesrat Hans-Rudolf Merz und die Ratsmehrheit hielten entgegen, dass der Verheiratetenabzug nötig sei, um das System im Gleichgewicht zu halten und die Alleinverdiener-Ehepaare nicht über Gebühr zu benachteiligen. Zudem würden auch Rentnerehepaare und Ehepaare, bei welchen die Einkünfte aus anderen Quellen als dem Erwerbseinkommen stammen, vom Abzug profitieren. Die Mehrheit des Rates folgte dieser Argumentation und versagte dem Minderheitsantrag mit 10 zu 25 Stimmen die Zustimmung. Die Gesamtabstimmung passierte die Vorlage im Anschluss oppositionslos.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> wollten die Grünen mit einem Nichteintretensantrag verhindern, dass vor einem überfälligen Wechsel zu einer zivilstandsunabhängigen Besteuerung noch schnell kostspielige Sofortmassnahmen beschlossen werden. Die überwältigende Ratsmehrheit sah jedoch angesichts der Tatsache, dass der Wechsel zu einem neuen System viel Zeit benötigt, dringenden Handlungsbedarf und beschloss mit 140 zu 16 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Keine Mehrheit fanden in der Folge zwei Rückweisungsanträge. Das Begehren einer links-grünen Kommissionsminderheit, statt des Verheiratetenabzuges eine Tarifanpassung vorzunehmen, wurde mit 62 zu 104 Stimmen verworfen und der Antrag von Markus Wäfler (E, ZH) für ein neues System, bei dem die Zugehörigen einer Wohngemeinschaft einzeln zum Steuersatz des kumulierten Haushalteinkommens besteuert würden, unterlag bereits in der Ausmehrung.</p><p>In der Detailberatung optierte die links-grüne Minderheit für ein Konzept, nach dem einerseits der Verheiratetenabzug abgeschafft, andererseits jedoch der Zweiverdienerabzug auf die Renteneinkommen ausgedehnt würde. Sie argumentierte, dass mit dieser Lösung, die durch den Wegfall des Verheiratetenabzuges per Saldo um 90 Millionen Franken billiger käme, sowohl die Benachteiligung der Rentner als auch die Gieskannenwirkung des pauschalen Verheiratetenabzuges verhindert werden könnte. Während ein Teil der SVP-Fraktion mit der Ausdehnung des Zweiverdienerabzuges auf die Renteneinkommen sympathisierte, sprach sich die bürgerliche Mehrheit klar für das Entlastungsgleichgewicht des bundesrätlichen Kombi-Modells aus. Da das Konzept der Minderheit als Ganzes beurteilt wurde, scheiterte es schliesslich deutlich mit 61 zu 111 Stimmen. Die Vorlage, die Mindereinnahmen von 650 Millionen (davon 540 Mio. für den Bund) zur Folge hat, wurde in der Gesamtabstimmung gegen Stimmen aus dem links-grünen Lager deutlich angenommen. </p>
- Updated
- 09.04.2025 00:21