Agrarpolitik 2011. Weiterentwicklung

Details

ID
20060038
Title
Agrarpolitik 2011. Weiterentwicklung
Description
Botschaft vom 17. Mai 2006 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011)
InitialSituation
<p>Die Agrarpolitik 2011 (AP 2011) ist ein weiterer Schritt in der seit 15 Jahren konsequent verfolgten Reform der Landwirtschaftspolitik. Die neue Etappe folgt der bisherigen Periodizität, welche durch die jeweils für vier Jahre gültigen Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft vorgegeben ist.</p><p>Nach Artikel 104 der Bundesverfassung (BV) sorgt der Bund dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, Pflege der Kulturlandschaft und dezentralen Besiedlung des Landes. Heute erfüllt die Landwirtschaft diese Aufgaben im verlangten Ausmass.</p><p>Damit die Landwirtschaft auch in Zukunft die in der Verfassung definierten gemeinwirtschaftlichen Leistungen erbringen kann, muss sie ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessern. Die agrarpolitischen Rahmenbedingungen sollen so weiterentwickelt werden, dass in der Landwirtschaft und den vor- und nachgelagerten Stufen die vorhandenen Potenziale zur Kostensenkung sowie zur Verbesserung der Marktleistung und der Ökologie genutzt werden. Die Anpassungen sollen nur so schnell vorangehen, dass die Entwicklung sozialverträglich bleibt. Da noch unklar ist, welches aussenwirtschaftliche Szenario wann und mit welchen Auswirkungen eintritt, muss die AP 2011 ein Schritt sein, der für alle möglichen Fälle richtig ist. Die AP 2011 ist zudem Teil der Wachstumsstrategie des Bundes für "mehr Wettbewerb auf dem Binnenmarkt".</p><p>Das Kernelement der AP 2011 ist die starke Reduktion der heute zur Preisstützung eingesetzten Mittel und deren Umlagerung in produktunabhängige Direktzahlungen. Die Exportsubventionen werden vollständig abgeschafft und die Mittel zur internen Marktstützung mehr als halbiert. Zudem werden die Zölle für Futtermittel gesenkt. Der dadurch verursachte Rückgang der Preise mobilisiert das Potenzial zur Steigerung der Produktivität und zur Kostensenkung, was zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit führt. Produktion und Verwertung werden sich noch besser auf den Markt ausrichten, weil die Unterstützung von Verwertungsarten mit geringer Wertschöpfung wegfällt. Inwertsetzung und Wertschöpfung der landwirtschaftlichen Produkte sollen subsidiär mit gezielten Massnahmen verbessert werden. Mit tieferen Preisen sinkt die Attraktivität, auf wenig geeigneten Standorten intensiv zu produzieren. Mit einem Anreizprogramm zur Verbesserung der Ressourceneffizienz soll die Ausnützung der ökologischen Verbesserungspotenziale gefördert werden.</p><p>Die Strategie der AP 2011 wird durch die folgenden fünf Handlungsachsen konkretisiert:</p><p>1. Die Konkurrenzfähigkeit von Produktion und Verarbeitung verbessern - durch Umlagerung von Marktstützungsmitteln in Direktzahlungen und durch Massnahmen zur Kostensenkung.</p><p>2. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft mit einem zielgerichteten Direktzahlungssystem sicherstellen und die ökologische Weiterentwicklung fördern.</p><p>3. Die Wertschöpfung und die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums fördern - durch Erweiterung der Produktdifferenzierungsmöglichkeiten und der Investitionshilfen sowie durch Unterstützung von gemeinschaftlichen Projektinitiativen.</p><p>4. Den Strukturwandel sozial abfedern und durch eine Lockerung des Boden- und Pachtrechts fördern.</p><p>5. Die Administration vereinfachen und die Kontrollen besser koordinieren.</p><p>Zur Umsetzung der Strategie und der Handlungsachsen werden Änderungen in verschiedenen Gesetzen vorgeschlagen:</p><p></p><p>Landwirtschaftsgesetz (LwG)</p><p>Im Bereich des Landwirtschaftsgesetzes kann die AP 2011 zu einem grossen Teil auf Verordnungsebene realisiert werden. Die Gesetzesgrundlage für eine Umlagerung von Milchpreisstützungsmitteln in Direktzahlungen hat das Parlament bereits mit der Agrarpolitik 2007 (AP 2007) geschaffen. Die mit der AP 2011 vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen umfassen im Wesentlichen die folgenden Punkte:</p><p>- Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz</p><p>- Direktzahlungen</p><p>- Soziale Begleitmassnahmen</p><p>- Strukturverbesserungen</p><p>- Forschung und Beratung</p><p>- Rechtsschutz, Verwaltungsmassnahmen und Strafbestimmungen</p><p></p><p>Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) und über die landwirtschaftliche Pacht (LPG)</p><p>Die Strukturentwicklung in der Landwirtschaft soll mit einer Erhöhung der Mindestgrösse für das landwirtschaftliche Gewerbe gefördert werden. Die Preisbegrenzung im Bodenrecht und die Pachtzinskontrolle für einzelne Grundstücke sollen abgeschafft werden.</p><p></p><p>Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG)</p><p>Die Anpassungen zugunsten der bäuerlichen Familienbetriebe umfassen die Aufhebung der Einkommensgrenze für die selbständigen Landwirte und die Erhöhung der Ansätze für Kinderzulagen. Dafür werden Bundesmittel von jährlich 20 Millionen Franken eingesetzt.</p><p></p><p>Lebensmittel- und Tierseuchengesetz (LMG und TSG)</p><p>Bei sich öffnenden Grenzen müssen Exporte zunehmend zur Wertschöpfung aus den schweizerischen Lebensmitteln beitragen. Für den möglichst ungehinderten Zugang zum europäischen Markt sind äquivalente Hygienebestimmungen erforderlich. Der Bundesrat hat am 23. November 2005 die entsprechenden Verordnungsbestimmungen verabschiedet. Diese sind seit dem 1. Januar 2006 in Kraft. Um die Verordnungsvorschriften rechtlich besser zu verankern, soll eine verlässliche Rechtsgrundlage auf Gesetzesebene geschaffen werden.</p><p><b></b></p><p>Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2008-2011</p><p>In den Jahren 2008-2011 sollen gesamthaft 13 499 Millionen Franken für die Landwirtschaft eingesetzt werden. Die Mittel verteilen sich wie folgt auf die drei Zahlungsrahmen:</p><p>- Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen 719 Millionen Franken</p><p>- Produktion und Absatz 1 529 Millionen Franken</p><p>- Direktzahlungen 11 251 Millionen Franken</p><p></p><p>Verhältnis zu den aussenhandelspolitischen Entwicklungen</p><p>Mit der Strategie der AP 2011 kann zwischen einem Drittel und der Hälfte der voraussichtlichen Auswirkungen der Doha-Runde der Welthandelsorganisation (WTO) bewältigt werden. Unabhängig davon, ob ein WTO-Abkommen oder ein Agrarfreihandelsabkommen mit der Europäischen Union (EU) zustande kommt oder nicht, ist es zweckmässig und richtig, die AP 2011 umzusetzen. Einerseits senkt die AP 2011 die Kosten der Landwirtschaft. Unter der Voraussetzung, dass die Preisrückgänge weitergegeben werden, werden damit insbesondere die Konsumentinnen und Konsumenten entlastet. Andererseits sind die vorgeschlagenen Reformschritte im Hinblick auf die verschiedenen möglichen Marktöffnungsszenarien zielkonform. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 17. Mai 2006 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG)
    Resolutions
    Date Council Text
    20.12.2006 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    14.03.2007 1 Abweichung
    05.06.2007 2 Abweichung
    11.06.2007 1 Abweichung
    13.06.2007 2 Abweichung
    14.06.2007 1 Abweichung
    19.06.2007 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    20.06.2007 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    22.06.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    22.06.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)
    Resolutions
    Date Council Text
    15.03.2007 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    11.06.2007 1 Abweichung
    18.09.2007 2 Abweichung
    20.09.2007 1 Abweichung
    25.09.2007 2 Abweichung
    26.09.2007 1 Zustimmung
    05.10.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    05.10.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    3
    Text
    Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG)
    Resolutions
    Date Council Text
    15.03.2007 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    11.06.2007 1 Abweichung
    18.09.2007 2 Zustimmung
    05.10.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    05.10.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    4
    Text
    Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG)
    Resolutions
    Date Council Text
    15.03.2007 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    11.06.2007 1 Zustimmung
    05.10.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    05.10.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    5
    Text
    Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG)
    Resolutions
    Date Council Text
    15.03.2007 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    11.06.2007 1 Zustimmung
    05.10.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    05.10.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    6
    Text
    Tierseuchengesetz (TSG)
    Resolutions
    Date Council Text
    15.03.2007 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    11.06.2007 1 Abweichung
    18.09.2007 2 Abweichung
    20.09.2007 1 Zustimmung
    05.10.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    05.10.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    7
    Text
    Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2008-2011
    Resolutions
    Date Council Text
    20.12.2006 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    14.03.2007 1 Abweichung
    05.06.2007 2 Zustimmung
Proceedings
<p></p><p><b>Vorlagen 1 und 7</b></p><p></p><p>Der <b>Ständerat </b>behandelte in der Dezembersession 2006 zuerst die Vorlage 1 Änderung des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft und die Vorlage 7 Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2008-2011. Eintreten auf beide Vorlagen war unbestritten.</p><p>Mehr als die Hälfte der Ratsmitglieder beteiligte sich an der mehrstündigen Eintretensdebatte. Für den Kommissionssprecher Hannes Germann (V, SH) hat die Agrarpolitik 2011 (AP 2011) zwei Generalziele: die Kosten senken und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Beim Reformtempo wollte jedoch die Kommissionsmehrheit etwas drosseln, was auch von zahlreichen Rednern aus der CVP und SVP unterstützt wurde. 80 Millionen Franken der Mittel aus Direktzahlungen sollten deshalb zusätzlich für die Marktstützungszahlungen eingesetzt werden. Begründet wurde dies damit, dass Marktstützung helfe, den Übergang abzufedern und im Hinblick auf künftige WTO-Verhandlungen und auf ein EU-Agrar-Freihandelsabkommen sei es verhandlungstaktisch ungeschickt, die Marktstützungs-instrumente gleichsam in vorauseilendem Gehorsam abzubauen. Man wolle eine Landwirtschaft, die noch produziert und sich nicht mehr und mehr in die reine Landschaftspflege zurückzieht. Redner der Freisinnigen waren jedoch der Auffassung, dass eine Verlangsamung des Reformtempos verfehlt wäre, auch wenn die WTO-Runde derzeit unterbrochen sei. Die wirklichen Kostentreiber für die Landwirtschaft seien die technischen Handelshemmnisse und die Zölle. Der Kernpunkt dieser Reform sei der radikale Umbau des Direktzahlungssystems. Auch die Redner der Sozialdemokraten unterstützten die Anträge des Bundesrates. Der beantragte Zahlungsrahmen mache immerhin 8 Prozent der Bundesausgaben aus und man dürfe den Bauern nicht vormachen, dass mit den Marktstützungszahlungen die hohen Preise in der Schweiz auf ewige Zeit hochgehalten werden könnten. Für Bundesrätin Doris Leuthard ist die AP 2011 keine Revolution, sondern eine weitere Etappe auf dem vor 15 Jahren eingeschlagenen Weg. Dass die Einkommensverhältnisse in gewissen Gebieten prekär sind, sei dem Bundesrat nicht verborgen. Ziel der Vorlage sei es, die Wettbewerbsfähigkeit nochmals zu verbessern, auch bei den vor- und nachgelagerten Bereichen. Die Entwicklung soll sozialverträglich erfolgen. Der Bundesrat strebe eine Stärkung der ökologischen Entwicklung an, dem diene das Programm zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen. Mit dem Kostenrahmen von 13,5 Mrd. Fr. für vier Jahre bleibe es im Wesentlichen beim Umfang der AP 2007 - freilich mit einer markanten Verschiebung von der Marktstützung zu den Direktzahlungen. Das Reformtempo sei keine politische Raserei, sondern es soll im bisherigen Rythmus auf dem Reformweg vorangeschritten werden.</p><p>In der Detailberatung beschloss der Rat auf Antrag der Kommission, dass künftig nicht mehr ganze Betriebe dem <b>Bio-Label</b> unterzogen werden müssen, sondern dies für einzelne Betriebszweige möglich sein soll. Bundesrätin Doris Leuthard stimmte dem nur unter der Voraussetzung zu, dass dies nur für selbstständige Betriebseinheiten mit räumlich getrennten Warenflüssen gelten soll. Entgegen dem Antrag des Bundesrates beschloss der Rat mit 26 zu 7 Stimmen auf die <b>Versteigerung von</b><b>Zollkontingenten für Kartoffeln</b> zu verzichten. Im weiteren beantragte die Kommission <b>Parallelimporte</b> für patentgeschützte Produktionsmittel und landwirtschaftliche Investitionsgüter entgegen dem Antrag des Bundesrates zu erlauben. Die Landwirtschaft kann nur konkurrenzfähig produzieren, wenn sie nicht mit hohen Inputkosten belastet wird. Vor allem Vertreter der Freisinnigen sprachen sich gegen eine Lockerung der Einfuhrpraxis aus. Sie warnten vor einem Präjudiz. Bundesrätin Doris Leuthard beantragte die Ablehnung des Kommissionsantrages, letztlich sei es ein politischer Entscheid, den der Rat fällen müsse. Mit 25 zu 13 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommission. Im Milchbereich, bei der Zulage für <b>verkäste Milch</b>, beantragte der Bundesrat die Zulage für 2008 auf 15 Rappen pro Kilogramm zu belassen und ab 2009 um 5 Rappen auf 10 Rappen zu reduzieren und den Bauern stattdessen die Direktzahlungen zu erhöhen. Die Kommissionsmehrheit wollte die Zulage erst auf den 1. Januar 2011 auf die vom Bundesrat angestrebten 10 Rappen senken. Eine Kommissionsminderheit Eugen David (C, SG) wollte die seit dem 1.1.2007 geltende Zulage bis 2011 weiterzuführen und dementsprechend am bisherigen System festhalten. Die Minderheit begründete ihren Antrag damit, dass die Bauern nur mit diesen Zulagen eine echte Chance haben, ihre Produkte im europäischen Markt zu platzieren. Bundesrätin Doris Leuthard schloss sich dem Antrag der Kommissionsmehrheit an, lehnte jedoch das Konzept der Minderheit ab, da dieses die Marktstützung im Bereich der Milchwirtschaft im bisherigen Umfang weiterführt. Das Konzept der Minderheit führe zu einem Ungleichgewicht innerhalb der verschiedenen Branchen der Landwirtschaft. Auch innerhalb der EU werde die Milchmarktstützung reduziert. Mit 24 zu 15 Stimmen folgte der Rat jedoch dem Antrag der Kommissionsminderheit und hielt damit am bisherigen Konzept fest. Auch bei der Zulage für Fütterung ohne Silage, die <b>Siloverzichtszulage,</b> folgte der Rat mit 27 zu 13 Stimmen der Kommissionsminderheit, womit diese Zulage von 3 Rappen auf dem Kilogramm Milch weitergeführt wird. Die Kommissionsmehrheit wollte diese Zulage in Flächenbeiträge umwandeln. Die Minderheit begründete ihren Antrag damit, dass die Umwandlung in Flächenbeiträge nicht mehr der Weg sei, um eine gute, qualitäts- und leistungsorientiert produzierende Landwirtschaft zu haben. Der Bundesrat beantragte die Siloverzichtszulage ab 2009 aufzuheben. Auch bei der Verwertung der <b>Schafswolle</b> folgte der Rat nicht der Linie des Bundesrates, der die Beiträge streichen wollte. Mit 18 zu 14 Stimmen stimmte der Rat der Kommissionsminderheit Theo Maissen (C, GR) zu und hielt damit an den Beiträgen fest. Beim <b>Zucker</b> folgte der Rat mit 21 zu 15 Stimmen der Kommissionsmehrheit, welche Beiträge sowohl für die Produktion wie für die Verarbeitung der Zuckerrüben wollte. Der Bundesrat und die Kommissionsminderheit Erika Forster (RL, SG) wollten den Beitrag an die Zuckerfabriken aufheben, mit der Begründung, dass die Zuckerfabriken gezwungen wären ihre Strukturen zu optimieren und die Rüben günstiger zu verarbeiten. Im Bereich der <b>Weinwirtschaft</b> folgte der Rat mit 17 zu 12 Stimmen einem Antrag Simon Epiney (C, VS). Der Bundesrat und die Kommission wollten für alle Weinklassen einheitliche Mindestanforderungen festlegen. Der Antrag Epiney wollte diese Kompetenz den Kantonen überlassen, der Bund sollte lediglich die Kriterien der Pflichtenhefte definieren. Bei der <b>Buttereinfuhr</b> beschloss der Ständerat mit Stichentscheid des Präsidenten die Importkontingete zukünftig zu versteigern. Hermann Bürgi (V, TG) hatte beantragt beim bisherigen System zu verbleiben. Bei der geltenden Regelung dürfen die Butterverabeiter die Differenz zwischen den Import- und den Schweizer Preisen einstreichen. Hermann Bürgi begründete seinen Antrag damit, dass die Branchenlösung funktioniere und es gäbe keinen vernünftigen Grund, das bewährte System aufzuheben und durch die Versteigerung zu ersetzen. Bundesrätin Doris Leuthard entgegnete, dass die bisherige Regelung, welche die Importrechte auf zwei, drei wenigen Privilegierten beschränkt, kartellistisches Verhalten begünstige. Der Bundesrat wolle auch hier mehr Wettbewerb. In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat mit 24 zu 1 Stimme der Vorlage 1 zu. </p><p>Bei der Vorlage 7, dem <b>Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft</b> in den Jahren 2008 - 2011, stimmte der Rat mit 24 zu 11 Stimmen der Kommissionsminderheit Eugen David (C, SG) zu, womit der vom Bundesrat vorgeschlagene Zahlungsrahmen um 150 Millionen Franken erhöht wurde. Der Antrag der Kommissionsmehrheit entfiel, da der Rat bei der Vorlage 1 den Anträge der Minderheit gefolgt war. Bundesrätin Doris Leuthard hatte am Antrag des Bundesrates festgehalten mit dem Hinweis, dass die Mittel für eine Erhöhung des Zahlungsrahmens nicht zur Verfügung stehen. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 24 zu 3 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Minderheit Ernst Schibli (V, ZH) unterstützt von der SVP-Fraktion die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag die Einkommenssituation der Bauernfamilien zu verbessern, den Selbstversorgungsgrad zu steigern und den Zahlungsrahmen auf 14,09 Milliarden Franken zu belassen. Der Sprecher der Minderheit, Ernst Schibli (V, ZH), konnte in der Agrarreform keine Perspektiven für die ohnehin schon unter Druck stehenden Bauerfamilien erkennen. Alle anderen Fraktionen argumentierten gegen den Rückweisungsantrag und lehnten diesen mit 139 zu 43 Stimmen ab. Aus der Eintretensdebatte ging hervor, dass die bürgerlichen Fraktionen wie bereits der Ständerat gegen einen Abbau der Marktstützungen eintraten und Sozialdemokraten und Grüne die marktfreundliche Haltung des Bundesrates unterstützten. </p><p>In der Detailberatung folgte der Nationalrat mit 112 zu 72 Stimmen der Kommissionsminderheit Max Binder (V, ZH) und damit dem Beschluss des Ständerates, wonach Bauernbetriebe künftig auch ein <b>Bio-Label</b> führen dürfen, wenn sie einen Teil des Hofes konventionell bewirtschaften. Sozialdemokraten und Grüne wehrten sich vergeblich gegen diese Lockerung. Damit würden die ganzheitliche biologische Philosophie und die Exportchancen in Frage gestellt kritisierte Andrea Hämmerle (S, GR). Hansjörg Walter (V, TG) meinte hingegen, mit der Möglichkeit, nur Betreibsteile ökologisch zu bewirtschaften, werde konventionell arbeitenden Bauern der Einstieg in den Bio-Landbau erleichtert. Auch bei der <b>Versteigerung von Zollkontingenten für</b><b>Kartoffeln</b> folgte der Rat mit 88 zu 75 Stimmen der Kommissionsminderheit Ernst Schibli (V, ZH), welche die Zustimmung zum Beschluss des Ständerates beantragte und damit gegen die Versteigerung. Während die bürgerliche Seite für die Beibehaltung der staatlichen Zuteilung stimmte, hatten die Linke und die Grünen für mehr Wettbewerb votiert. Die vom Ständerat beschlossenen <b>Parallelimporte</b> für Produktionsmittel und landwirtschaftliche Investitionsgüter sorgten im Nationalrat für eine heftige Debatte. Währen Fulvio Pelli (RL, TI) vor einem solchen populistischen Schnellschuss und Caspar Baader (V, BL) vor einer Aushöhlung des Patentsrechts warnten, disqualifizierten Lucrezia Meier-Schatz (C, SG) und Susanne Leutenegger Oberholzer (S, BL) die Verhinderung von Parallelimporten als Abschottung des Marktes mit dem einzigen Zweck, dass Patentinhaber eine Monopolrente abschöpfen könnten. Mit 95 zu 83 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und damit dem Beschluss des Ständerates. Bei der <b>Verkäsungs- und Siloverzichtszulage</b> folgte der Rat mit 114 zu 65 respektive 119 zu 55 Stimmen dem Beschluss des Ständerates, womit diese Zulagen in den nächsten vier Jahren weitergeführt werden. Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass das bundesrätliche Abbautempo der Marktstützung zu hoch sei. Bundesrätin Doris Leuthard argumentierte vergeblich, dass die Bevorzugung der Milchbauern gegenüber den Ackerbauern den landwirtschaftlichen Frieden störe. Der Nationalrat ermächtigte jedoch den Bundesrat, bei allfälligen Fehlentwicklungen wieder korrigierend einzugreifen. </p><p>Mit 110 zu 74 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsminderheit Ruth Genner (G, ZH) und lehnte es ab, die zulässigen <b>Höchstbestände</b> in der Tierzucht aus dem Gesetz zu streichen. Im Einklang mit der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei plädierte Fulvio Pelli (RL, TI) für die Abschaffung dieser überflüssigen Bürokratie, während Ruth Genner (G, ZH) die nicht industrielle Produktion als Trumpf der schweizerischen Landwirtschaft bezeichnete.</p><p>Bei der Verwertung von <b>Schafswolle</b> folgte der Rat mit 90 zu 77 Stimmen der Kommissionsminderheit Hildegard Fässler (S, SG) und beschloss damit im Unterschied zum Ständerat die Beiträge zu streichen.</p><p>Die vom Ständerat beschlossene Subventionierung der <b>Zuckerfabriken</b> wurde vom Nationalrat mit 117 zu 30 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission stiess sich daran, dass diese Fabriken dank Bundesgeldern eine Reserve von 100 Millionen Franken äufnen konnten. </p><p>Mit 95 zu 77 Stimmen folgte der Nationalrat dem Beschluss des Ständerates, das <b>Importkontingent für</b><b>Butter</b> zu versteigern. Bundesrätin Doris Leuthard hatte darauf hingewiesen, dass heute nur drei Firmen die Importrente einstreichen. </p><p>Vor der Gesamtabstimmung zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes sprachen sich mehrere Fraktionssprecher gegen die Vorlage aus. Ueli Maurer (V, ZH) bilanzierte, dass die gesamte Richtung der Landwirtschaftspolitik nicht stimme und die Bauern immer weniger verdienten. Der eigentliche Grund für das angekündigte Nein war jedoch die beschlossene Zulassung von Parallelimporten für landwirtschaftliche Produktions- und Investitionsgüter. Damit werde das Patentrecht aufgeweicht und der Forschungsstandort Schweiz gefährdet. Diesem letzten Argument schloss sich auch der Sprecher der Freisinnigen Fraktion Felix Gutzwiler (RL, ZH) an, während der Sprecher der Sozialdemokraten, Andrea Hämmerle (S, GR) beklagte, dass alle ökologischen und sozialen Verbesserungsvorschläge abgelehnt worden seien. Christophe Darbellay (C, VS) meinte, die Bauern würden von links und rechts zu Geiseln gemacht. Bundesrätin Doris Leuthard appellierte an die demokratische Verantwortung des Parlaments. Mit 73 zu 67 Stimmen wurde die Vorlage in der Gesamtabstimmung angenommen.</p><p>Beim <b>Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft</b> folgte der Rat weitgehend dem Beschluss des Ständerates und stimmte dem Kredit in der Gesamtabstimmung mit 114 zu 26 Stimmen zu.</p><p>In der Differenzbereinigung folgte der <b>Ständerat</b> bei der <b>Verkäsungs- und Siloverzichtszulage</b> dem Beschluss des Nationalrates mit welchem dem Bundesrat ermöglicht wird, die Zulagen notfalls nach unten anzupassen. Mit 21 zu 15 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommissionsminderheit Bruno Frick (C, SZ) und hielt an seinem Entschluss fest, dass die Verwertung von <b>Schafwolle</b> weiterhin mit 600'000 Franken jährlich subventioniert wird. Bruno Frick begründete seinen Antrag damit, dass es keinen Sinn mache mit Direktzahlungen die Schafhaltung zu fördern und dann am Ende der Kette das Produkt, das man gefördert hat, vernichten zu lassen. Diskussionslos folgte der Ständerat dem Nationalrat, womit die <b>Zuckerfabriken</b> keine Bundesgelder für die Rübenverarbeitung mehr erhalten. Dementsprechend strich der Rat auch die Bestimmung, wonach die Zuckerfabriken dem Bund Einblick in die Jahresrechnung geben müssen. Die Mehrheit der Kommission unterstützte den Beschluss des Nationalrates bezüglich der <b>Investitionskredite für gewerbliche Kleinbetriebe</b>, welche landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse verarbeiten und vermarkten. Damit solle eine Gleichbehandlung von Landwirtschaft und Kleinbetrieben sichergestellt werden. Eine Kommissionsminderheit Hans Lauri (V, BE) beantragte jedoch, dass die Kredite nur an Kleinbetriebe in Berggebieten ausgerichtet werden. Die Minderheit begründete dies damit, dass vermieden werden müsse, dass mit Staatshilfe gesamtschweizerisch kleingewerbliche Strukturen aufgebaut werden, die langfristig nicht konkurrenzfähig seien. Vertreter der Kommissionsmehrheit wiesen auch auf die Subventionierungspraxis für Verarbeitungsbetriebe der EU hin, für die Betriebe in der Schweiz brauche es die gleichen Voraussetzungen. Bundesrätin Doris Leuthard beantragte beim geltenden Recht zu verbleiben. Mit 33 zu 10 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsminderheit Lauri. Diskussionslos strich der Ständerat die Bestimmungen des Nationalrates, mit denen Subventionen an die Bauern für die Nutzung von Holz, Biomasse und für die Förderung von Anlagen zur Produktion <b>erneuerbarer Energien</b> erfolgten sollten. Die Kommission war der Meinung, dass die Bestimmungen nicht im Landwirtschaftsgesetz geregelt werden sollten.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>schloss sich entgegen dem Antrag der Kommission dem Beschluss des Ständerates an, die Verwertung der <b>Schafswolle</b> weiterhin zu subventionieren. Bei den <b>Investitionskrediten für</b><b>gewerbliche Kleinbetriebe</b> im Berggebiet und für <b>Anlagen erneuerbarer Energien</b> folgte der Rat ebenfalls den Beschlüssen des Ständerates. Hingegen stimmte er mit 112 zu 66 Stimmen einem Antrag von Marc Suter (RL, BE) zu, welcher eine Ergänzung des Raumplanungsgesetzes in Art. 22, Abs. 4 verlangte, die eine Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie bezweckt, die das Ortsbild nicht stören. Der <b>Ständerat</b> erachtete diese letzte verbleibende Differenz, als verfassungswidrig, da es sich um einen Eingriff in das kantonale Recht handle, der <b>Nationalrat</b> hielt jedoch an seinem Beschluss fest und stimmte mit 142 zu 16 Stimmen einer inhaltlich verbesserten Fassung zu. </p><p>Die <b>Einigungskonferenz </b>stellte den Antrag, den vom Nationalrat beschlossenen Art. 22, Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes zu streichen und stattdessen einen Art. 18a einzufügen, womit nur Solaranlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen zu bewilligen sind, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler beeinträchtigt werden. Beide Räte stimmten dem Antrag zu.</p><p><b></b></p><p><b>Vorlagen 2 bis 6</b></p><p></p><p>Im <b>Ständerat</b> war das Eintreten auf die fünf weiteren Vorlagen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik 2011 nicht bestritten. In der Detailberatung zu den Änderungen des bäuerlichen Bodenrechts, des Pachtgesetzes, des Familienzulagengesetzes, des Lebensmittelgesetzes und des Tierseuchen-gesetzes beanspruchten die beiden ersten Änderungen eine längere Diskussion. Bei der kurzen Eintretensdebatte zum bäuerlichen Bodenrecht sagte Bundesrätin Doris Leuthard, dass auch das <b>bäuerliche Bodenrecht</b> gelockert werden müsse um die Landwirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen. Sie wies den Rat darauf hin, dass heute nur gerade ein Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche auf dem Markt sei. Dies sei zu wenig und bremse junge, dynamische Bauern, die mit ihren Betrieben wachsen wollten. In der Detailberatung wich der Rat jedoch bereits bei der Erhöhung der <b>Mindestgrösse </b>für das landwirtschaftliche Gewerbe vom Antrag des Bundesrates ab. Im geltenden Recht ist die Grenze, bis zu der ein Hof in der Familie zum Ertragswert übernommen werden kann, auf 0,75 Standartarbeitskräfte (SAK) angesetzt. Zur Förderung des Strukturwandels wollte der Bundesrat diese Grenze auf 1,25 SAK erhöhen. Mit 30 zu 1 Stimme folgte der Rat jedoch dem Antrag der Kommission die Grenze bei 1 SAK anzusetzen. Damit wird die Zahl der Betriebe, die als Gewerbe gelten und unter das Erbrecht fallen, von 44 000 auf 38 000 sinken. Bei der Frage der <b>Preiskontrolle</b> für den Grundstücksverkauf lagen dem Rat drei Konzepte vor. Der Bundesrat wollte die Preiskontrolle ersatzlos aufheben. Er war der Ansicht, dass genügend Schutz bestehe, indem nur Selbstbewirtschafter Landwirtschaftsboden erwerben dürften. Die Kommissionsmehrheit beantragte, dass für den Fall der Preisüberhitzung die Kantone in ihrer Gesetzgebung einen Höchstverkaufspreis vorsehen können. Die Kommissionsminderheit beantragte die Preiskontrolle beizubehalten, wollte allerdings mehr Preisflexibilität. Franz Wicki (C, LU) begründete den Minderheitsantrag damit, dass er eine gewisse Flexibilität gebe, indem die Kantone die Möglichkeit haben, den Begriff des übersetzten Erwerbspreises etwas flexibler und grosszügiger zu definieren. Gemäss Antrag der Minderheit können die Kantone in ihrer Gesetzgebung festlegen, dass der Erwerbspreis als übersetzt gilt, wenn er die Preise für vergleichbare landwirtschaftliche Gewerbe oder Grundstücke in der betreffenden Gegend im Mittel der letzten fünf Jahre um mehr als 15 Prozent übersteigt. Mit 27 zu 13 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommissionsminderheit. </p><p>Unterstützt von der Mehrheit der Kommission beantragte der Bundesrat die <b>Belastungsgrenze</b> abzuschaffen. Diese war vor 60 Jahren gegen die Überschuldung des Bauernstandes eingeführt worden. Der Sprecher der Kommission, Bruno Frick (C, SZ) sagte, dass die Bauern heute selber in der Lage seien, zu beurteilen, wie viel Fremdkapital sie benötigen. Eine Minderheit Alain Berset (S, FR) beantragte beim geltenden Recht zu verbleiben mit der Begründung, dass damit weiterhin eine Kontrolle der Schuldenbelastung der landwirtschaftlichen Betriebe möglich sei und dass mit der Aufhebung der Belastungsgrenze die Zinsbelastung für die Landwirtschaft steigen könnte. Mit 19 zu 14 Stimmen folgte der Rat der Mehrheit der Kommission und damit dem Antrag des Bundesrates. </p><p>Beim <b>Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht</b> betraf die Hauptfrage die behördliche <b>Pachtzinskontrolle </b>für Einzelgrundstücke<b>.</b> Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat wollten den Pachtzins nicht mehr der behördlichen Kontrolle unterstellen. Begründet wurde dies damit, dass die Parteien frei sein sollen, den Pachtzins für landwirtschaftliche Grundstücke miteinander zu bestimmen. Damit solle eine gewisse Flexibilität geschaffen werden, weil es sich bei landwirtschaftlichen Grundstücken kaum mehr lohne, sie zu verpachten, da nicht allzu viel Ertrag anfalle. Die Minderheit Alain Berset (S, FR) wollte die behördliche Pachtzinskontrolle nicht nur für landwirtschaftliche Gewerbe, sondern auch für landwirtschaftliche Grundstücke beibehalten und damit das heutige System bewahren. Die Minderheit begründete ihren Antrag damit, dass mit der Kontrolle der Pachtzinse die Preisentwicklung eingeschränkt werden kann. Mit 17 zu 14 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommissionsmehrheit und somit dem Bundesrat.</p><p>Beim <b>Bundesgesetz über die Familienzulagen</b> folgte der Rat einstimmig den Anträgen der Kommission und des Bundesrates. </p><p>Beim <b>Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände</b> ging es um Revisionen als Folge der Zusammenarbeit mit der EU. Der Rat folgte mit einer Ausnahme den Anträgen der Kommission und des Bundesrates, lediglich bei der Gebührenpflicht für die Kontrolle von Schlachtanlagen und Zerlegbetrieben folgte er ohne Gegenstimmen einem Antrag von Rolf Büttiker (RL, SO), welcher verlangte, dass die Schlachtbetriebe nicht der Gebührenpflicht unterstellt werden.</p><p>Beim <b>Tierseuchegesetz</b> folgte der Rat ohne weitere Diskussion den Anträgen der Kommission.</p><p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Minderheit Hildegard Fässler (S, SG) auf das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht und das Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht nicht einzutreten. Die Minderheit begründete ihren Antrag damit, dass die wesentlichen Änderungen in diesen beiden Gesetzen von der Kommissionsmehrheit abgelehnt werden und deshalb eine Behandlung zum jetzigen Zeitpunkt wenig Sinn mache. Mit 96 zu 66 respektiv 108 zu 65 Stimmen beschloss der Rat jedoch auf die beiden Vorlagen einzutreten, das Eintreten bei den Vorlagen 4, 5 und 6 war unbestritten. In der Detailberatung zum <b>Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht </b>folgte der Nationalrat bei der Festlegung der <b>Mindestgrösse</b> für das landwirtschaftliche Gewerbe und der <b>Preiskontrolle</b> stillschweigend dem Ständerat. Bei der <b>Belastungsgrenze</b> beantragte die Kommissionsmehrheit beim geltenden Recht zu verbleiben, eine Kommissionsminderheit Pelli (RL, TI) beantragte dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen und die Belastungsgrenze für die Verschuldung aufzuheben. Bundesrätin Doris Leuthard betonte, dass die Landwirte auf diese Bevormundung verzichten können und im Vergleich mit anderen Branchen wenig verschuldet seien. Mit 128 zu 39 Stimmen folgte der Rat jedoch der Mehrheit und beliess entgegen dem Beschluss des Ständerates die Belastungsgrenze.</p><p>Beim <b>Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht</b> beantragte die Kommissionsmehrheit bei der Frage der Pachtzinskontrolle für Einzelgrundstücke Zustimmung zum Beschluss des Ständerates, eine Kommissionsminderheit Hansjörg Walter (V, TG) unterstützt von der SVP-Fraktion, den Sozialdemokraten und den Grünen beantragte die Beibehaltung der behördlichen Kontrolle. Die Minderheit begründete ihren Antrag damit, dass mit dem Strukturwandel in Zukunft eher noch mehr Land zur Pacht freigegeben wird und die Kontrolle für die Kantone keinen zusätzlichen Aufwand bedeute. Die Kommissionsmehrheit war der Auffassung, dass sich der Markt beim Pachtzins für Einzelgrundstücke längst durchgesetzt habe. Mit 121 zu 33 Stimmen folgte der Rat jedoch der Kommissionsminderheit und schuf damit eine Differenz zum Ständerat.</p><p>Beim <b>Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft</b> und dem <b>Bundesgesetz</b><b>über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände </b>folgte der Rat den Beschlüssen des Ständerates.</p><p>Beim <b>Tierseuchengesetz</b> beschloss der Nationalrat, dass der Bundesrat Massnahmen für Beiträge an die Kosten der Entsorgung in Seuchenpolizeifällen ganz allgemein leisten kann. </p><p></p><p>In der Differenzbereinigung folgte der <b>Ständerat</b> im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht bei der <b>Belastungsgrenze für landwirtschaftliche Grundstücke und Liegenschaften</b> dem Nationalrat, womit die Belastungsgrenze gemäss geltendem Recht weitergeführt wird. Eine weitere Differenz verblieb bei der Änderung des Raumplanungsgesetzes und dabei um die Frage, unter welchen Voraussetzungen dürfen <b>nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe</b> ausserhalb der Bauzone bewilligt werden. Der Bundesrat wollte ursprünglich die Grenze auf 0,75 Standartarbeitskräfte herabsetzen. Wer diese Grenze erreicht, dürfte einen nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetrieb in bestehenden Gebäuden einrichten. Bei der ersten Lesung hatte der Ständerat die Grenze bei 1,0 Standartarbeitskräften und damit beim geltenden Recht belassen. Der Nationalrat hatte stillschweigend den Antrag des Bundesrates übernommen. Theo Maissen (C, GR) stellte den Antrag dem Nationalrat zu folgen, die vorberatende Kommission beantragte am Beschluss festzuhalten. Mit 29 zu 6 Stimmen stimmte der Rat der Kommission zu.</p><p>Beim <b>Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht</b> schloss sich der Ständerat bei den verbleibenden Differenzen im Zusammenhang mit der Pachtzinskontrolle diskussionslos dem Nationalrat an. Damit soll die Pachtzinskontrolle weiterhin auch für einzelne Grundstücke gelten. Beim <b>Tierseuchengesetz</b> hielt der Rat stillschweigend an seinem Beschluss fest und lehnte eine Ausweitung der Beitragspflicht des Bundes für die Kosten der Entsorgung in Seuchenpolizeifällen ab.</p><p></p><p>In der zweiten Differenzbereinigung hielt der <b>Nationalrat</b> beim <b>Bundesgesetz über das bäuerliche</b><b>Bodenrecht</b> mit 83 zu 72 Stimmen an seinem Beschluss fest, die Grenze für die Bewilligung für einen Nebenbetrieb auf 0,75 Standartarbeitskräfte festzulegen. Eine Minderheit Hildegard Fässler (S, SG) hatte beantragt dem Ständerat zu folgen. Bei der Differenz zum <b>Tierseuchengesetz </b>folgte hingegen der Rat mit 96 zu 67 Stimmen der Kommissionsmehrheit und damit dem Beschluss des Ständerates und verzichtete damit auf die Ausweitung der Beitragspflicht des Bundes für die Kosten der Entsorgung in Seuchenpolizeifällen.</p><p></p><p>In der letzten Differenzrunde beschloss der <b>Ständerat</b> beim <b>Bundesgesetz über das bäuerliche</b><b>Bodenrecht</b> bei der letzten Differenz mit 29 zu 10 Stimmen festzuhalten. Eine Kommissionsminderheit Ernst Leuenberger (S, SO) wollte sich dem Nationalrat anschliessen, die Kommissionsmehrheit wollte jedoch an ihrem Beschluss festhalten, dass bei 1,0 Standartarbeitskräfte in bestehenden landwirtschaftlichen Gebäuden ein nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetrieb bewilligt werden kann. Mit 118 zu 44 Stimmen schloss sich schliesslich der <b>Nationalrat</b> dem Ständerat an.</p><p></p><p></p>
Updated
09.04.2025 00:34

Back to List