Pilotprojekte zum Vote électronique. Bericht

Details

ID
20060056
Title
Pilotprojekte zum Vote électronique. Bericht
Description
Bericht des Bundesrates vom 31. Mai 2006 über die Pilotprojekte zum Vote électronique
InitialSituation
<p>Inhalt</p><p>Dieser Bericht zieht Bilanz über die in den Jahren 2001-2005 mit den Pilotkantonen Genf, Neuenburg und Zürich durchgeführten Pilotprojekte und schlägt eine schrittweise und risikobewusste Einführung des Vote électronique vor.</p><p>Ausgangslage</p><p>Mit diesem Bericht schliesst der Bundesrat die auf Vorstösse des Parlaments aus den Jahren 1999 und 2000 zurückgehende Abklärung der Chancen, der Risiken und der Machbarkeit des Vote électronique in der Schweiz ab. Die umfangreichen Evaluationsarbeiten zu den in den Jahren 2004 und 2005 durchgeführten Pilotversuchen in drei Kantonen dienen als Basis für die Beratung und die Beschlussfassung über das weitere Vorgehen.</p><p>Was heisst Vote électronique?</p><p>Unter Vote électronique wird in diesem Bericht die Möglichkeit verstanden, elektronisch abzustimmen und zu wählen sowie Referenden, Initiativen und Nationalratswahlvorschläge auf elektronischem Weg zu unterzeichnen.</p><p>Chancen und Risiken des Vote électronique</p><p>Mit dem Vote électronique kann künftigen Generationen die demokratische Teilnahme auch bei veränderten Lebensbedingungen ermöglicht und so die Legitimation politischer Entscheide durch breit abgestützte Volksentscheide für die Zukunft gesichert werden. Der Vote électronique erleichtert die Stimmabgabe in einer immer mobileren Gesellschaft und bei einer stetigen Zunahme an stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern. Er ermöglicht (seh-)behinderten Menschen das Stimmen ohne fremde Hilfe unter der Wahrung ihres Stimmgeheimnisses. Schliesslich kann die Schweiz mit dem Vote électronique für ihre Institutionen der direkten Demokratie international werben und sich durch eine weitere zeitgemässe Dienstleistung in einem zukunftsträchtigen Markt behaupten. Dabei müssen aber auch Risiken in Kauf genommen werden. Die elektronische Stimmabgabe erfordert komplexe organisatorische, technische und juristische Massnahmen. Der digitale Graben zwischen Menschen mit und Menschen ohne Zugang zum Internet könnte bestehende Ungleichheiten bei der Teilnahme am politischen Leben verschärfen. Technische Missbrauchsgefahren erfordern eine stetige Kontrolle und Weiterentwicklung der Sicherheitsmassnahmen. Ein erfolgreicher oder auch ein nur "erfolgreich behaupteter" Missbrauch oder eine technische Panne würden Verunsicherung schaffen und das Vertrauen der Stimmberechtigten in die direkte Demokratie untergraben. Als Referenzwert zur Risikobewertung des Vote électronique gilt die briefliche Stimmabgabe.</p><p>Nutzen und Kosten des Vote électronique</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Nutzen des Vote électronique klar erkennbar ist. Durch den Vote électronique werden die politischen Rechte der Stimmbevölkerung für die Zukunft nachhaltig unterstützt. Mit dem Vote électronique können die Voraussetzungen für den langfristigen Erhalt der direktdemokratischen Institutionen der Schweiz in einer sich modernisierenden Gesellschaft geschaffen werden. Die politischen Partizipationsmöglichkeiten müssen mit sich ändernden Lebensgewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger Schritt halten können. Für einen Verzicht auf die Weiterführung der erfolgreich angelaufenen Pilotversuche besteht kein Anlass, ebenso wenig zu deren überhastetem Ausbau. Der Bundesrat will es den Kantonen ermöglichen, den Vote électronique schrittweise einzuführen. Bei einer flächendeckenden Einführung des Vote électronique in der Schweiz ist für eine Zehnjahresperiode insgesamt mit Kosten von 65,76 Millionen Franken bei einem für alle Kantone einheitlichen System, von 92,16 Millionen Franken bei sechs Systemen und von bis zu 400 Millionen Franken bei kantonalen Einzellösungen zu rechnen. Diesen Aufwendungen stehen - bei allen Systemen - mutmassliche Einsparungen bei der brieflichen Stimmabgabe von 27,86 Millionen Franken gegenüber. Damit liegen die Nettokosten der gesamtschweizerischen Einführung des Vote électronique mindestens bei 37,90 Millionen und höchstens bei knapp 400 Millionen Franken. Die Kosten würden zum allergrössten Teil bei den Gemeinden und den Kantonen anfallen. Dem Bund entstünden bei einer Einführung des Vote électronique über die bereits geleisteten Initialkosten hinaus nur noch jährliche Koordinationskosten von ungefähr 350 000 Franken.</p><p>Weiteres Vorgehen</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass auf Bundesebene Rechtsgrundlagen geschaffen werden müssen, welche die Einführung des Vote électronique in den Kantonen unter Einhaltung einer geordneten Etappierung und vom Bund zu koordinierender Kontrollprozesse zulassen. Im Vordergrund steht die Kalkulierbarkeit der Risiken. Da ein Grossteil der Kosten für die Einführung des Vote électronique bei den Kantonen und Gemeinden anfallen würde, muss es ihnen freigestellt sein, ob, wann und wie sie den Vote électronique für kantonale und kommunale Abstimmungen einführen wollen. Der Bundesrat wird im Rahmen seiner Bewilligungen für eidgenössische Volksabstimmungen darauf achten, dass im Verlaufe der nächsten Legislatur nie mehr als 10 Prozent der Personen, die auf Bundesebene stimmberechtigt sind, in gleichzeitig stattfindende Versuche mit dem Vote électronique einbezogen werden. Bei obligatorischen Referenden, bei denen auch das Ständemehr entscheidend ist, werden zusätzlich nicht mehr als 20 Prozent der jeweils betroffenen kantonalen Elektorate zum Vote électronique zugelassen werden.</p><p>Die innovative und effiziente Zusammenarbeit der Pilotkantone Genf, Neuenburg und Zürich untereinander und mit dem Bund hat drei Systeme zur elektronischen Stimmabgabe hervorgebracht, die sich im Rahmen verschiedener Pilotversuche auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene bewährt haben. Diese Systeme stehen nun allen anderen Kantonen zur Verfügung. Dabei obliegt es den Kantonen zu prüfen, welches System den eigenen Erfordernissen am ehesten entspricht. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Bericht des Bundesrates vom 31. Mai 2006 über die Pilotprojekte zum Vote électronique
    Resolutions
    Date Council Text
    19.12.2006 1 Kenntnisnahme
    19.03.2007 2 Kenntnisnahme
Proceedings
<p>In beiden Räten wurde die Diskussion im Rahmen der Behandlung des Geschäftes 06.053 und der dort vorgeschlagenen Änderung der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte geführt (siehe oben). </p>
Updated
10.04.2024 18:56

Back to List