Ja zur Komplementärmedizin. Volksinitiative

Details

ID
20060066
Title
Ja zur Komplementärmedizin. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 30. August 2006 über die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin"
InitialSituation
<p>Die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" verlangt die umfassende Berücksichtung der Komplementärmedizin im schweizerischen Gesundheitssystem. Sie strebt die Integration der Komplementärmedizin in sämtliche Bereiche des Gesundheitssystems an. Es handelt sich namentlich um folgende Bereiche: Prävention, ambulante und stationäre Versorgung, Sozialversicherungen, Arzneimittel, Aus- und Weiterbildung sowie Ausübung aller Gesundheitsberufe und Lehre und Forschung. Zahlreiche Forderungen der Initiantinnen und Initianten sind schon erfüllt. Die Komplementärmedizin kann unter den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen bereits angemessen berücksichtigt werden und hat inzwischen einen bedeutenden Platz im Versorgungssystem erreicht. Das ambulante Angebot ist vielfältig: Gegenwärtig bieten in der Schweiz über 3000 Ärztinnen und Ärzte, rund 20 000 nicht ärztliche Therapeutinnen und Therapeuten und 15 Prozent der Schweizer Spitäler insgesamt über 200 komplementärmedizinische Methoden an. Mit dem neuen Heilmittelgesetz sollen über 25 000 komplementärmedizinische Arzneimittel zu erleichterten Bedingungen zugelassen werden. Schätzungsweise 70 Prozent der Versicherten in der Schweiz verfügen über eine private Zusatzversicherung für Leistungen der Komplementärmedizin. Darüber hinaus werden Leistungen der ärztlichen Akupunktur und zahlreiche komplementärmedizinische Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet und sind somit allen zugänglich. Die Therapiewahlfreiheit für Patientinnen und Patienten kann somit als weitgehend erfüllt gelten. Auch die Therapiefreiheit der ärztlichen und nicht ärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten wird nicht eingeschränkt. Eine Gleichbehandlung von Komplementärmedizin und wissenschaftlicher Medizin ist auch insofern gegeben, als jederzeit auf Antrag neue komplementärmedizinische oder auch wissenschaftliche Methoden in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufgenommen werden können, sofern sie die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) erfüllen.</p><p>Eine weiter gehende Berücksichtigung der Komplementärmedizin durch Bund und Kantone wäre nur möglich, wenn die WZW-Kriterien als Bedingung für die Integration komplementärmedizinischer Methoden in das staatlich geregelte Gesundheitssystem abgeschwächt würden. Diesbezügliche Forderungen wie die Wiederaufnahme der fünf ärztlichen komplementärmedizinischen Methoden in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, der Wirksamkeit und der Zweckmässigkeit bisher nicht genügten, sind abzulehnen. Sie würden zu einer Privilegierung der Komplementärmedizin gegenüber der wissenschaftlichen Medizin führen. Mit der gleichen Begründung muss auch die Forderung nach einem Ausbau des stationären Angebotes im Bereich der Komplementärmedizin zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Kantone abgelehnt werden. Dies hätte beträchtliche Kostenfolgen für die Versicherten und die Kantone. Auch die Forderung nach einer umfassenden Berücksichtigung der Komplementärmedizin in der Aus- und Weiterbildung sämtlicher Gesundheitsberufe ist abzulehnen. Kriterium für die Aufnahme von Lerninhalten in die Studienpläne muss ebenso der Nachweis sein, dass die gelehrten Methoden und Therapien wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Komplementärmedizinische Inhalte sind heute fakultativ und sollen es bleiben. Für eine qualitativ hochstehende, staatlich gewährleistete Gesundheitsversorgung ist die Komplementärmedizin nicht zwingend notwendig. Die Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung stellen jene Therapien ausreichend sicher, die wirksam und für die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit notwendig sind. Dass die Mehrheit der Bevölkerung über eine Zusatzversicherung in Komplementärmedizin verfügt, ist ein Beleg für ihre Bereitschaft, die Komplementärmedizin auf freiwilliger Basis zu finanzieren.</p><p>Aufgrund der bestehenden Kompetenzen von Bund und Kantonen ist es schon heute möglich, die Komplementärmedizin angemessen zu berücksichtigen. Dazu ist keine neue Bestimmung in der Bundesverfassung notwendig. Eine weitergehende "umfassende Berücksichtigung" der Komplementärmedizin bei der Wahrnehmung der Aufgaben von Bund und Kantonen ist nicht angezeigt.</p><p>Aus diesen Gründen empfiehlt der Bundesrat, die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin " ohne Gegenvorschlag abzulehnen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 30. August 2006 über die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin"
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin"
    Resolutions
    Date Council Text
    19.09.2007 1 Beschluss gemäss Entwurf
    13.12.2007 2 Abweichend. Fristverlängerung bis 14. März 2009.
    19.12.2007 1 Fristverlängerung bis 14. März 2009.
    17.09.2008 1 Zustimmung
    03.10.2008 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    03.10.2008 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    15.10.2008 1 Mit Erklärung vom 15. Oktober 2008 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die Initiative mit der nötigen Mehrheit zurückgezogen worden ist (BBl 2008 8605).
Proceedings
<p>Im <b>Nationalrat</b> anerkannten die Kommissionssprecher Yves Guisan (RL, VD) und Jürg Stahl (V, ZH) die Bedeutung der Komplementärmedizin für die Gesundheitsversorgung. Sie könne aber bereits mit der heutigen Gesetzgebung berücksichtigt werden. Sofern die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit einzelner Methoden nachgewiesen werde, sei eine Aufnahme im Leistungskatalog der Grundversicherung möglich. Der relativ weit gefasste Initiativtext lasse jedoch zu viel Spielraum für Interpretationen offen, weshalb die Kommission die Initiative zur Ablehnung empfahl. Auch in der Debatte bezog niemand grundsätzlich Stellung gegen die Komplementärmedizin. Der Wert der Komplementärmedizin sei "weitgehend unbestritten" meinte beispielsweise Toni Bortoluzzi (V, ZH). Die im Initiativtext verlangte "umfassende Berücksichtigung" gab in den bürgerlichen Fraktionen aber zu Befürchtungen Anlass. Die finanziellen Folgen einer derart offenen Formulierung seien unabsehbar, hiess es. Auf der anderen Seite unterstützten die Fraktionen von SP und Grünen die Initiative. Silvia Schenker (S, BS) führte als Vertreterin der Kommissionsminderheit aus, dass die Initiative grundsätzlich der Komplementärmedizin neben der Schulmedizin einen angemessenen Platz einräumen will, auch in der Lehre und Forschung. Weiter soll die Heilmittelvielfalt gewahrt bleiben und für nichtärztliche Therapeutinnen und Therapeuten sollen Zulassungs- und Berufsausübungsbestimmungen erlassen werden. Schliesslich sollen die vor kurzem aus dem Grundleistungskatalog der Krankenversicherung gestrichenen fünf ärztlichen Methoden - Phytotherapie, Homöopathie, traditionelle chinesische Medizin, anthroposophische Medizin und Neuraltherapie - wieder aufgenommen werden. Bei diesem letzten Punkt machten auch einige Gegner der Initiative deutlich, dass sie eine Korrektur für wünschbar halten. Entsprechende Vorstösse von Seiten der CVP und FDP wurden bereits eingereicht, ebenso eine parlamentarische Initiative, die ein vereinfachtes Zulassungsverfahren für komplementärmedizinische Heilmittel verlangt. Die Argumente der Ratslinken, die Komplementärmedizin sei wirksam, sanfter und eben doch billiger, fanden keine Mehrheit. Der Nationalrat folgte mit 93 zu 78 Stimmen der Kommissionsmehrheit und lehnte die Initiative ab.</p><p>Auch im <b>Ständerat</b> sprach sich niemand grundsätzlich gegen die Komplementärmedizin aus. Das Anliegen sei zwar sympathisch, die vorberatende Kommission lehne die Volksinitiative aber mehrheitlich ab, weil sie erheblich zu weit gehe, führte Kommissionssprecher Hans Altherr (RL, AR) aus. Rolf Büttiker (RL, SO) schlug vor, das Wort "umfassend" im Initiativtext zu streichen und die Formulierung "Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin" als direkten Gegenvorschlag dem Volk zu unterbreiten. Er sei der Ansicht, dass Schul- und Komplementärmedizin vermehrt zusammenarbeiten sollten. Ein Verfassungsartikel sei nötig, weil die Komplementärmedizin sonst weiterhin an den Rand gedrängt würde. Der Vorteil seiner Formulierung liege darin, dass die Interpretation, wonach alle ärztlichen und nichtärztlichen Methoden in die Grundversicherung aufgenommen werden müssten, nicht mehr möglich sei. Ein zuvor von der Kommissionsminderheit eingebrachter Gegenvorschlag, der einen direkten Bezug zur Krankenversicherung herstellte wurde zugunsten von Büttikers Variante zurückgezogen. Simonetta Sommaruga (S, BE), selber Mitglied des Initiativkomitees, unterstützte den Antrag Büttiker "im Sinne einer guten und auch mehrheitsfähigen Lösung". Sie versprach, sich nach einer Annahme des Gegenvorschlags für einen Rückzug der Initiative einzusetzen. Bundesrat Pascal Couchepin blieb auch gegenüber dem neuen Vorschlag skeptisch und lehnte den Gegenvorschlag als unnötig ab. Er befürchtete ausserdem, dass Büttikers Formulierung in der Praxis ähnliche Schwierigkeiten bereite wie die Initiative selbst. Der Rat lehnte schliesslich die Initiative ab und unterstützte den Gegenvorschlag Büttiker mit 36 zu 4 Stimmen. Gleichzeitig wurde die Behandlungsfrist um ein Jahr bis am 14. März 2009 verlängert. In der Gesamtabstimmung stimme der Ständerat mit 29 zu 0 Stimmen dem Bundesbeschluss zu. </p><p>Nachdem der <b>Nationalrat</b> ebenfalls der Fristverlängerung zugestimmt hatte, behandelte er den Vorschlag des Ständerats. Die Nationalratskommission beantragte mit 11 zu 9 Stimmen, dem Ständerat zu folgen und den vorgeschlagenen direkten Gegenvorschlag zur Initiative gutzuheissen. Dass sich eine starke Kommissionsminderheit gegen den Antrag stellte, richte sich nicht gegen die Komplementärmedizin an sich, erklärte Jürg Stahl (V, ZH). Man hätte aber lieber einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe gehabt, weil auch andere Leistungen im Rahmen der Grundversicherung nicht auf Verfassungsstufe definiert werden. Dieses Vorgehen hatte aber die Ständeratskommission abgelehnt. Trotzdem stellte die Kommissionsminderheit keinen Antrag, den ständerätlichen Vorschlag abzulehnen. Eine grundsätzliche Diskussion über die Wirkung der Komplementärmedizin führte der Rat nicht mehr. Edith Graf-Litscher (S, TG) sagte, dass das Miteinander von Schul- und Komplementärmedizin ein grosser Wunsch der Bevölkerung sei. Auch im Rat bestand darüber ein weitgehender Konsens. Der Bundesrat seinerseits hielt an seinem Antrag fest, sowohl die Initiative wie auch den direkten Gegenvorschlag abzulehnen. Der Nationalrat stimmte schliesslich gemäss Antrag der Kommission dem Gegenvorschlag mit 95 zu 60 Stimmen zu. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Nationalrat mit 152 zu 16 und im Ständerat mit 41 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p>Das Initiativkomitee zog die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" am 15. Oktober 2008 zurück (BBl 2008 8605).</p><p></p><p><b>Der Gegenvorschlag "Zukunft mit Komplementärmedizin" wurde in der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 mit 67 Prozent Ja-Stimmen und von allen Kantonen gutgeheissen.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:37

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