Bekämpfung des Terrorismus. Abkommen mit den Vereinigten Staaten

Details

ID
20060069
Title
Bekämpfung des Terrorismus. Abkommen mit den Vereinigten Staaten
Description
Botschaft vom 6. September 2006 zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung des Terrorismus und der Finanzierung des Terrorismus
InitialSituation
<p>Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA wurde die internationale Zusammenarbeit zur Terrorismusbekämpfung intensiviert. Die Schweiz hat zwölf UNO-Übereinkommen und Zusatzprotokolle ratifiziert und umgesetzt und ihr strafrechtliches Instrumentarium in diesem Bereich ausgebaut (vgl. BBl 2002 5390). Um den schweizerischen und US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen im Zusammenhang mit diesen Terroranschlägen zu erleichtern, hat der Bundesrat mit den Vertretern der US-Regierung das "Operative Working Arrangement" (OWA) abgeschlossen, das seit dem 4. September 2002 in Kraft ist.</p><p>Die positiv verlaufene Zusammenarbeit der Strafbehörden der beiden Länder, die im Zuge dieser Kooperation gesammelten Erfahrungen und die zahlreichen in den USA laufenden Ermittlungen im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 haben den Bundesrat dazu bewogen, neue Verhandlungen aufzunehmen. Christoph Blocher, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), wurde daher beauftragt, mit den Regierungsvertretern der Vereinigten Staaten von Amerika ein Abkommen über die Polizeizusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung auszuhandeln. Dieses neue Abkommen ersetzt das OWA.</p><p>Das Folgeabkommen bezweckt die Schaffung gemeinsamer Ermittlungsgruppen zur Beschaffung und zum Austausch von Informationen im Kampf gegen den Terrorismus und dessen Finanzierung. Die Polizeizusammenarbeit beschränkt sich auf hängige Ermittlungs- und/oder Strafverfahren in den beiden Ländern und richtet sich nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht. Sie ergänzt die Kooperation im Rechtshilfebereich, die auch weiterhin durch den Staatsvertrag vom 25. Mai 1973 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen (SR 0.351.933.6) geregelt wird. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 6. September 2006 zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung des Terrorismus und der Finanzierung des Terrorismus
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über das Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über den Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzierung
    Resolutions
    Date Council Text
    22.03.2007 1 Beschluss gemäss Entwurf
    21.06.2007 2 Zustimmung
    22.06.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    22.06.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Minderheit Anne-Catherine Menétrey-Savary (G, VD) Nichteintreten und eine Minderheit Carlo Sommaruga (S, GE) eine Aussetzung der Beratung bis feststehe, dass die USA die Genfer Konventionen und das UN-Übereinkommen über die Folter einhalten. Unterstützt wurde der Minderheitsantrag Sommaruga von linker und grüner Seite. Er wurde von einzelnen Rednern mit dem Argument unterstützt, dass die Auslegung des Vertrages von Seiten der USA problematisch sei, dass die USA ein unzuverlässiger Partner seien und ein Kontrollinstrument für die Umsetzung des Vertrages fehle. Die Grünen begründeten Ihren Nichteintretensantrag damit, dass der Vertrag mit den USA über Rechtshilfe im Strafbereich von 1973 auch für die Bekämpfung des Terrorismus genüge. Die Sprecher der Kommissionsmehrheit betonten, dass der Vertrag kein Kniefall vor den USA sei und er auch nicht bedeute, dass die Politik der USA von der Schweiz in jedem Fall unterstützt werde. Dieses Abkommen sei von der Schweiz gewünscht worden, weil sie bei der Bekämpfung des Terrorismus mit den USA zusammenarbeiten wolle. Einzelne bürgerliche Redner meinten, dass es nicht um eine Beurteilung der Rechtsstaatlichkeit der USA gehe, sondern nur darum, ein Instrument zu schaffen, das mit kurzen Wegen einen raschen Informationsaustausch ermögliche. Generell unterstützten die bürgerlichen Fraktionen das Eintreten auf die Vorlage. Bundesrat Christoph Blocher erklärte, dass das Abkommen sehr restriktiv sei. Der Strafbestand einer gemeinsamen Aktion müsse in der Schweiz anerkannt sein. Wenn amerikanische Ermittler sich strafbar machen, werden sie in der Schweiz zur Rechenschaft gezogen. Mit 146 zu 26 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten und mit 111 zu 60 Stimmen lehnte er eine Aussetzung der Beratung ab. Mit 110 zu 55 Stimmen wurde die Vorlage in der Gesamtabstimmung angenommen.</p><p>Im <b>Ständerat </b>war Eintreten auf die Vorlage nicht bestritten. In der Eintretensdebatte wurden von allen Rednern die Massnahmen im Kampf gegen den Terrorismus unterstützt, wobei jedoch die Verletzung von Bürger- und Grundrechten beachtet werden müsse. Ein Minderheitsantrag Pierre Bonhôte (S, NE) verlangte, dass die Bundesanwaltschaft die Teilnahme der Schweiz an der gemeinsamen Ermittlungstruppe sistieren könne, sofern Informationen und Beweise mit Mitteln erlangt wurden, die dem schweizerischen Recht oder dem Völkerrecht zuwiderlaufen. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit war jedoch eine solche Bestimmung im Bundesbeschluss nicht nötig, da dies bereits im Abkommen geregelt sei. Bundesrat Christoph Blocher betonte, dass der Antrag der Minderheit überflüssig sei, weil in jedem Fall jeder Rechtshilfefall mit den USA gemäss Rechtshilfegesetz geprüft werde. Mit 23 zu 10 Stimmen wurde der Antrag der Minderheit abgelehnt und mit 27 Stimmen bei 6 Enthaltungen wurde der Bundesbeschluss angenommen.</p>
Updated
14.11.2025 07:36

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