Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten. Volksinitiative
Details
- ID
- 20060073
- Title
- Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten. Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 13. September 2006 über die Volksinitiative "Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten"
- InitialSituation
- <p></p><p>Die Initiative "Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten" ist aus den Diskussionen um den Fluglärm in der Region des Militärflugplatzes Meiringen heraus entstanden. Die Initiative will touristisch genutzte Erholungsgebiete in der Schweiz durch ein Verbot militärischer Übungsflüge mit Kampfjets in der heutigen Friedenszeit vor Fluglärm schützen.</p><p>Der Geltungsbereich der Initiative ist nicht abschliessend bestimmbar. Die räumliche Ausscheidung der touristisch genutzten Erholungsgebiete liegt als Teil der Raumplanung grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone. Die heutigen Festlegungen in den Richt- und Nutzungsplänen geben zwar Hinweise auf die möglichen Auswirkungen der Initiative, sie genügen für die Umsetzung der Initiative jedoch nicht. Auch die genauen Kriterien, wann von einer touristischen Nutzung auszugehen ist, sind nicht auf dem Weg der Auslegung bestimmbar. Damit die Initiative im Falle der Annahme umgesetzt werden könnte, müsste zuerst der genaue Geltungsbereich mit einer ausführenden Gesetzgebung definiert werden. Die Armee erfüllt mit Kampfjets den verfassungsmässigen Auftrag zur Wahrung der Lufthoheit der Schweiz. Dazu gehört in Friedenszeiten insbesondere der Luftpolizeidienst, mit dem die Sicherheit im Luftraum auch zugunsten des Zivilluftverkehrs gewährleistet wird und im Fall eines bewaffneten Konflikts die Luftverteidigung. Das Üben mit Kampfjets dient dem Erreichen und Erhalten der operationellen Einsatzbereitschaft zur Erfüllung dieser Aufträge.</p><p>Die heutigen Trainingsräume für Kampfjets liegen über den Alpen und damit über typischen Tourismusregionen der Schweiz. Die Trainingsräume würden bei Annahme der Initiative stark eingeschränkt, was die Durchführung von glaubwürdigen Übungen mit Kampfjets in der Schweiz nicht mehr erlauben würde. Wegen der Verkehrsströme in der Zivilluftfahrt können die Trainingsräume praktisch nicht verschoben werden. Das gänzliche Auslagern der Übungsflüge ins Ausland wäre eine ungenügende und unrealistische Alternative. Die Armee könnte mit dieser Massnahme die Ausbildung und das Training der am Einsatz von Kampfjets beteiligten Personen nicht mehr gewährleisten.</p><p>Bei Annahme der Initiative wäre damit die operationelle Einsatzbereitschaft der Kampfjets erheblich beeinträchtigt. Dies würde dazu führen, dass die Schweiz ihre Lufthoheit und damit ihre Souveränität und Neutralität nicht mehr glaubwürdig wahren könnte. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 13. September 2006 über die Volksinitiative "Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten"
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten"
- Resolutions
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Date Council Text 05.03.2007 1 Beschluss gemäss Entwurf 20.06.2007 2 Zustimmung 22.06.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung 22.06.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine links-grüne Minderheit Paul Günter (S, BE) die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, zusammen mit dem Antrag auf Ablehnung der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag zu unterbreiten. Günter erklärte, dass das Misstrauen der Bevölkerung gross sei, denn oft seien Versprechungen nicht eingehalten worden. Man habe z. B. der Bevölkerung versprochen, dass nur 30mal pro Jahr mit Nachbrennern gestartet werde, heute seien es 1200 Starts. Auch andere Redner kritisierten den Start mit Nachbrennern. Für die Sprecher der Kommissionsmehrheit würde ein Verbot der Trainingsflüge über Tourismusregionen einem landesweiten Trainingsverbot für die Luftwaffe entsprechen. Eine gewisse Lärmbelastung rund um die drei Hauptstützpunkte der Luftwaffe - Payerne, Sion und Meiringen - sei unvermeidlich, wobei die Region Payerne die Hauptlast der Flugbewegungen trage. Es gäbe keine Hinweise und Indikatoren, dass der militärische Flugbetrieb einen relevanten negativen Einfluss auf die touristische Entwicklung in den entsprechenden Regionen habe. Bundesrat Samuel Schmid beantragte wie die Mehrheit der Kommission eine Ablehnung der Initiative. Die Schweiz brauche eine einsatzfähige Luftwaffe und ohne entsprechende Trainingsmöglichkeiten könne die Einsatzfähigkeit nicht mehr garantiert werden. Das VBS nehme aber die Anliegen der Bevölkerung sehr ernst. Unabhängig von der Initiative würden Verhandlungen stattfinden, um den Lärmschutz fortlaufend zu verbessern. Mit 112 zu 58 Stimmen lehnte der Rat den Rückweisungsantrag ab und mit 114 zu 51 beantragte er die Ablehnung der Initiative.</p><p>Im <b>Ständerat</b> beantragte eine Kommissionsminderheit Pierre-Alain Gentil (S, JU) die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Die Minderheit bedauerte, dass der Bundesrat mit den Initianten keine Einigung finden konnte und erklärte ihre Unzufriedenheit mit den Antworten des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission zur Initiative. Der Sprecher der Kommissionsmehrheit war der Auffassung, dass die Luftwaffe in den letzten Jahren mit Rücksicht auf die Bevölkerung zahlreiche Massnahmen zur Lärmreduktion umgesetzt habe. Bundesrat Samuel Schmid betonte, dass die Initiative abgelehnt werden muss, weil damit das Problem der Lärmbelastung nicht definitiv gelöst werde, der Bundesrat werde mit den Behörden der Kantone und Gemeinden versuchen, das Mass der Belastung so erträglich wie möglich zu machen. Mit 28 zu 6 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und empfahl damit die Initiative zur Ablehnung.</p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 mit 68,1 Prozent Nein-Stimmen und von allen Kantonen abgelehnt.</b></p>
- Updated
- 08.04.2025 23:53