EURO 2008. Einsatz der Armee im Assistenzdienst

Details

ID
20060075
Title
EURO 2008. Einsatz der Armee im Assistenzdienst
Description
Botschaft vom 13. September 2006 zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden anlässlich der Fussball-Europameisterschaft 2008 (UEFA EURO 2008)
InitialSituation
<p>Mit der Botschaft wird die parlamentarische Genehmigung für den Einsatz von maximal 15 000 Angehörigen der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden anlässlich der Fussball-Europameisterschaft 2008 vom 2. bis 28. Juni 2008 beantragt. Gemäss Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes (MG; SR 510.10) muss die Bundesversammlung den Assistenzdiensteinsatz genehmigen, wenn mehr als 2000 Angehörige der Armee aufgeboten werden oder der Einsatz länger als drei Wochen dauert. Sowohl der personelle wie auch der zeitliche Rahmen bedingen im vorliegenden Fall die Zustimmung des Parlamentes. </p><p>Das Exekutivkomitee der UEFA (Union des associations européennes de football) hat am 12. Dezember 2002 der Kandidatur Österreich-Schweiz den Zuschlag für die Ausrichtung der Fussball-Europameisterschaft 2008 (UEFA EURO 2008) gegeben. Die UEFA EURO 2008 beginnt am 7. Juni 2008 mit dem Eröffnungsspiel in Basel und endet am 29. Juni 2008 in Wien mit dem Final. Die 31 Spiele finden in Basel, Bern, Genf, Zürich, Innsbruck, Klagenfurt, Salzburg und Wien statt. Nachdem das Parlament bereits im Jahre 2002 in einer ersten Botschaft die Unterstützung der Durchführung der UEFA EURO 2008 zugesagt und einen allgemeinen Kredit von 3,5 Millionen Franken bewilligt hatte, beauftragte der Bundesrat im Dezember 2004 den Chef VBS, auf Grund vertiefter Erkenntnisse eine neue Botschaft auszuarbeiten.</p><p>Auf Grund der im Dezember 2005 vorgelegten Botschaft zur Änderung des Bundesbeschlusses über Beiträge und Leistungen des Bundes an die Fussball-Europameisterschaft 2008 hat in der Sommersession 2006 die Bundesversammlung beschlossen, für die Durchführung der UEFA EURO 2008 einen Verpflichtungskredit von höchstens 82,5 Millionen Franken zu bewilligen. Zu Gunsten der Gewährleistung der Sicherheit werden innerhalb dieses genehmigten Gesamtkredits 45,7 Millionen Franken bewilligt.</p><p>Sowohl in der Botschaft vom 27. Februar 2002 wie auch in derjenigen vom 9. Dezember 2005 wird davon ausgegangen, dass die zivilen Behörden mit Leistungen der Armee unterstützt werden. Die Anträge der Kantone an den Bund für einen Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden anlässlich der UEFA EURO 2008 liegen nun vor, nachdem aufgrund der Planungsfristen seitens der Armee (Dienstleistungsplanung) bereits im Jahre 2005 erste Absprachen zwischen den zivilen Polizeibehörden der EURO-2008-Austragungsorte und der Armee über Art und Umfang der von der Armee zu erbringenden Leistungen erfolgt waren. Daraus resultierte im Herbst 2005 ein militärischer Leistungskatalog, welcher als Grundlage für die Planung des Assistenzdiensteinsatzes diente. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 13. September 2006 zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden anlässlich der Fussball-Europameisterschaft 2008 (UEFA EURO 2008)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden anlässlich der Fussball-Europameisterschaft 2008 (UEFA EURO 2008)
    Resolutions
    Date Council Text
    18.12.2006 2 Beschluss gemäss Entwurf
    05.03.2007 1 Zustimmung
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte der Vorlage einstimmig zu.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Minderheit Josef Lang (G, ZG) Nichteintreten. Lang begründete seinen Antrag damit, dass es darum gehe, die Militarisierung der inneren Sicherheit zu bremsen. Die innere Sicherheit sei die Aufgabe der Polizei und nicht der Armee. Die Wehrpflicht für solche Einsätze könne nicht begründet werden und 15 000 Soldaten an der EURO 08 würden nicht die Sicherheit erhöhen, sondern das Sicherheitsrisiko. Für die Mehrheit der Kommission war jedoch der subsidiäre Einsatz erforderlich, um den Bedürfnissen der Austragungskantone gerecht zu werden und allen voraussehbaren, aber vor allem auch nicht voraussehbaren Szenarien gerecht zu werden. Der grösste Teil der Sozialdemokraten war für Eintreten, beantragte jedoch mit einem Minderheitsantrag Boris Banga (S, SO), den Einsatz auf maximal 10 000 Angehörige der Armee zu begrenzen. Die Mehrheit der SP-Fraktion war der Auffassung, dass die Sicherheitsaufgaben an der Euro 2008 zu über 95 Prozent Sache der Polizei und nicht der Armee sei. Bundesrat Samuel Schmid betonte, dass es sich bei diesem Einsatz nicht um ein Beschäftigungsprogramm für die Armee, sondern dass es sich um einen subsidiären Einsatz der Armee handle, der von den zivilen Behörden explizit angefordert werde. Mit 116 zu 47 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten und mit 105 zu 56 Stimmen wurde der Minderheitsantrag Boris Banga abgelehnt. In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat mit 111 zu 51 Stimmen der Vorlage zu. </p>
Updated
09.04.2025 00:24

Back to List