Anpassung der Unvereinbarkeitsregelung. Änderung des Parlamentsgesetzes
Details
- ID
- 20060079
- Title
- Anpassung der Unvereinbarkeitsregelung. Änderung des Parlamentsgesetzes
- Description
- Botschaft vom 22. September 2006 über die Änderung des Parlamentsgesetzes (Unvereinbarkeit mit Mitgliedschaft in ausserparlamentarischen Kommissionen)
- InitialSituation
- <p>Artikel 14 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (ParlG, SR 171.10) enthält eine ausführliche Regelung der Unvereinbarkeit zwischen Parlamentsmandat und anderen Tätigkeiten. Diese Regelung tritt gemäss Artikel 174 Absatz 3 ParlG am 3. Dezember 2007 in Kraft.</p><p>Im Zusammenhang mit der Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen, welche im Rahmen eines Teilprojektes der Bundesverwaltungsreform REF 05/07 erfolgt, stellten sich Auslegungsprobleme betreffend Artikel 14 Buchstabe c ParlG. Es bestand die Unsicherheit, ob ein Parlamentsmandat mit einem Mandat in einer ausserparlamentarischen Kommission unvereinbar sei oder nicht. Dabei hat sich gezeigt, dass der erwähnte Artikel unklar und auslegungsbedürftig ist. Der Bundesrat schlägt eine Ergänzung von Artikel 14 Buchstabe c ParlG vor, wonach zwischen Parlamentsmandat und Mitgliedschaft in ausserparlamentarischen Kommissionen eine Unvereinbarkeit besteht. Damit wird rechtzeitig auf die Gesamterneuerungswahl des Nationalrates im Herbst 2007 hin Rechtssicherheit geschaffen.</p><p>Mit der Bestimmung von Artikel 14 ParlG hatte der Gesetzgeber die Absicht, eine vollständige Unvereinbarkeitsregelung zu erlassen. Die vorgeschlagene Revision klärt eine unpräzise Formulierung entsprechend dem Sinn und Zweck der Bestimmung. </p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 22. September 2006 über die Änderung des Parlamentsgesetzes (Unvereinbarkeit mit Mitgliedschaft in ausserparlamentarischen Kommissionen)
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG)
- Resolutions
-
Date Council Text 20.12.2006 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 05.03.2007 1 Zustimmung 23.03.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung 23.03.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Ständerat</b> beantragte eine Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK), dass die Unvereinbarkeitsregelung nur für Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen "mit Entscheidkompetenzen" gelten solle. Eine Minderheit beantragte Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates. Sie war der Auffassung, dass eine Abgrenzung zwischen Behördenkommissionen mit Entscheidkompetenzen und Verwaltungskommissionen ohne Entscheidkompetenzen schwierig sei. Der Rat stimmte mit 26 zu 14 Stimmen der Mehrheit zu.</p><p>Auch im <b>Nationalrat</b> führte die Frage, ob die Unvereinbarkeitsregelung für alle ausserparlamentarischen Kommissionen gelten solle, zu einer Diskussion. Mit 103 zu 45 Stimmen setzte sich die Mehrheit durch, die Zustimmung zum Beschluss des Ständerates beantragt hatte.</p>
- Updated
- 08.04.2025 23:48