Immunität von NR Schlüer. Aufhebung
Details
- ID
- 20060088
- Title
- Immunität von NR Schlüer. Aufhebung
- Description
- InitialSituation
- <p>Am 9. Februar 2006 erstattete ein Berner Anwalt Strafanzeige gegen Nationalrat Ulrich Schlüer (V, ZH) wegen unlauteren Wettbewerbs (Art. 3 Bst. a in Verbindung mit Art. 23 UWG), subsidiär wegen Ehrverletzung (Beschimpfung [Art. 177 StGB], üble Nachrede [Art. 173 StGB], Verleumdung [Art. 174 StGB]). Die Anzeige geht zurück auf einen in der Ausgabe Nr. 4 vom 10. Februar 2006 der Zeitung "Schweizerzeit" im Rahmen des Artikels "Im Irrgarten der Antirassismus-Ideologie. Ist unsere Justiz krank?" erschienenen Kommentars mit dem Titel "Der Denunziant". In diesem beschuldigt Nationalrat Schlüer den Anzeigeerstatter der anonymen Denunziation, bezeichnet ihn als einen "(von den Medien konsequent gedeckten und intensiv genutzten) Virtuosen des anonymen Denunzierens" und hält fest, es handle sich um "Anonymität von linker Prägung". Der Artikel wurde auch im Internet auf der Seite der "Schweizerzeit" sowie auf der persönlichen Seite von Nationalrat Schlüer veröffentlicht.</p><p>Der Anzeigeerstatter macht geltend, dass er keine anonymen Anzeigen erstattet habe und Nationalrat Schlüers Aussagen im Artikel darum nicht der Wahrheit entsprächen. Ungenannt blieb sein Name allerdings in den Medien, was er damit begründet, dass Gerichts- und Verwaltungsverfahren ganz oder teilweise geheim seien, dass Anwälte nach Standesrecht nur zurückhaltend mit ihrem Namen in den Medien auftreten sollten und dass die Medien mit der Bekanntgabe von Namen aus Gründen des Quellenschutzes grundsätzlich zurückhaltend seien. Die Aussagen Schlüers sind nach Ansicht des Anwalts geeignet, seine Chancen der Akquisition von Beratungsmandaten seitens der öffentlichen Verwaltung - im Bereich also, in welchem er in erster Linie tätig sei - erheblich herabzusetzen, dies insbesondere auch angesichts der Tatsache, dass eine Mehrzahl von Gemeinden im Kanton Bern politisch durch die SVP dominiert seien. Darum sei durch die "unrichtigen, irreführenden und unnötig herabsetzenden" Ausführungen der Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs nach Art. 3 Bst. a UWG gegeben. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 23.03.2007 1 Eintreten; Immunität wird nicht aufgehoben. 21.06.2007 2 Nichteintreten 25.09.2007 1 Zustimmung (= Nichteintreten)
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- Proceedings
- <p></p><p>Die Kommission für Rechtsfragen des <b>Nationalrats</b> beantragte mit 12 zu 11 Stimmen auf das Gesuch einzutreten und stimmte mit 22 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Beibehaltung der parlamentarischen Immunität von Herrn Nationalrat Schlüer (V, ZH). Die Mehrheit der Kommission machte geltend, dass Herr Schlüer den beanstandeten Artikel in seiner Eigenschaft als Nationalrat verfasste. Der Nationalrat folgte dem Antrag der Mehrheit und beschloss mit 110 zu 78 Stimmen auf das Gesuch einzutreten und die Immunität nicht aufzuheben.</p><p>Im <b>Ständerat</b> beantragte die vorberatende Kommission, nicht auf das Gesuch einzutreten. Die Kommission anerkannte mit 4 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung den von Herrn Nationalrat Schlüer geschilderten Zusammenhang zwischen der eingereichten Klage und seiner Rolle in der Kampagne im Vorfeld der Abstimmung über die erleichterte Einbürgerung (26. September 2004) nicht. Sie vertrat die Meinung, dass sich Herr Schlüer nicht als Nationalrat äusserte, sondern als Privatperson bzw. als Chefredaktor der "Schweizerzeit". Der Ständerat folgte dem Antrag der Kommission mit 20 zu 7 Stimmen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> kam auf seinen ersten Entscheid zurück und folgte nun mit 91 zu 75 Stimmen der Mehrheit, die Zustimmung zum Beschluss des Ständerates beantragt hatte. Journalisten mit Parlamentsmandat, so lautete die Auffassung der Mehrheit, sollten gegenüber anderen Journalisten nicht ungerechtfertigt bevorzugt werden.</p><p>Damit gibt das Parlament erstmals seit 1991, als die Frage der Immunität von Nationalrat Jean Ziegler zu beurteilen war, wieder einmal den Weg frei für ein Strafverfahren gegen eines seiner Mitglieder. Die Rechtskommission kündigte an, die Grenzen der parlamentarischen Immunität grundsätzlich zu überprüfen. Sie will allenfalls Vorschläge für eine Neudefinition vorlegen.</p>
- Updated
- 24.06.2025 22:10