Schwerverkehrsabgabegesetz. Änderung
Details
- ID
- 20060091
- Title
- Schwerverkehrsabgabegesetz. Änderung
- Description
- Botschaft vom 22. November 2006 zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung der Verfahren im Bereich der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe
- InitialSituation
- <p>Artikel 85 Absatz 1 BV (Art. 36quater aBV) erteilt dem Bund die Kompetenz, auf dem Gesetzesweg eine leistungs- oder verbrauchsabhängige Schwerverkehrsabgabe einzuführen. Mit dieser Abgabe sollen dem Schwerverkehr die Kosten angelastet werden, die er der Allgemeinheit verursacht und nicht bereits durch andere Abgaben oder Leistungen bezahlt.</p><p>Gestützt auf diese Kompetenz erliess der Bund das Bundesgesetz vom 19. Dezember 1997 über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabegesetz, SVAG; SR 641.81) sowie die darauf basierende Verordnung vom 6. März 2000 über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV; SR 641.811). Die tatsächliche Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erfolgte ab dem 1. Januar 2001. Sie wird auf Transportfahrzeugen von mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erhoben und gilt für alle schweizerischen und ausländischen Fahrzeuge auf dem gesamten öffentlichen Strassennetz.</p><p>Die Abgabenerhebung verlief in den ersten Jahren nahezu problemlos. Es zeigte sich aber, dass gewisse administrative Abläufe effizienter gestaltet werden könnten. Dieses Ziel kann durch marginale Anpassungen der gesetzlichen Bestimmungen erreicht werden.</p><p>Um das Erhebungs- und Bezugsverfahren zu verbessern, sieht der Bundesrat die Einführung von Massnahmen in der SVAV zur Bekämpfung gegen säumige Zahler vor. Er möchte auch die bestehenden Massnahmen verstärken. Die Rechtmässigkeit bestimmter Verfahren ist beanstandet worden. Im Rahmen dieser Revision beantragt der Bundesrat eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01), damit eine klare gesetzliche Grundlage für die beanstandeten Massnahmen eingeführt werden kann.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 22. November 2006 zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung der Verfahren im Bereich der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung der Verfahren im Bereich der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe
- Resolutions
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Date Council Text 06.06.2007 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 26.09.2007 2 Zustimmung 05.10.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung 05.10.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> nahm den Entwurf des Bundesrates mit einer kleinen Änderung ohne grössere Diskussion einstimmig an. Auf Antrag der Kommission wurde beim Schwerverkehrsabgabegesetz die Bestimmung hinzugefügt, wonach das fahrlässige Nichtdeklarieren des Anhängers am ordnungsgemäss funktionierenden Erfassungsgerät straffrei bleibt (Art. 20 Abs. 1bis). Der <b>Ständerat </b>schloss sich dieser Änderung an.</p><p>In der Schlussabstimmung lehnten im Nationalrat 58 bürgerliche Ratsmitglieder die Vorlage ab. Für Ablehnung votierten rund zwei Drittel der SVP-Fraktion sowie die Hälfte der freisinnig-demokratischen Fraktion. </p>
- Updated
- 09.04.2025 00:23