Berufliche Vorsorge. Mindestumwandlungssatz
Details
- ID
- 20060092
- Title
- Berufliche Vorsorge. Mindestumwandlungssatz
- Description
- Botschaft vom 22. November 2006 über die Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Anpassung des Mindestumwandlungssatzes)
- InitialSituation
- <p>Die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) enthält im Wesentlichen:</p><p>a. die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in vier Teilschritten ab Januar 2008 bis zum Erreichen von 6,4 Prozent per 1. Januar 2011;</p><p>b. die Erstellung eines Berichts für die Festlegung des Umwandlungssatzes in den folgenden Jahren, erstmals 2009 und danach alle fünf Jahre, wobei der Bericht Angaben über die Einhaltung des Leistungsziels enthält und bei Abweichung die möglichen Massnahmen skizziert;</p><p>c. den Verzicht auf gesetzlich vorgeschriebene, flankierende Massnahmen zum Leistungserhalt, da das verfassungsrechtliche Leistungsziel gewährleistet ist;</p><p>d. die automatische Anpassung des ordentlichen BVG-Rentenalters an dasjenige der AHV und die entsprechende Anpassung der Altersgutschriften. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 22. November 2006 über die Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Anpassung des Mindestumwandlungssatzes)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Mindestumwandlungssatz)
- Resolutions
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Date Council Text 12.06.2007 2 Das Bundesgesetz wird in der Gesamtabstimmung abgelehnt. 24.09.2008 1 Abweichung 11.12.2008 2 Zustimmung 19.12.2008 2 Annahme in der Schlussabstimmung 19.12.2008 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Im <b>Ständerat </b>beantragte eine sozialdemokratische Minderheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) Nichteintreten, weil die heutige Situation keine Senkung des Mindestumwandlungssatzes rechtfertige. Dieser Antrag fand jedoch keine Mehrheit, und so wurde mit 33 zu 9 Stimmen Eintreten beschlossen. In der Detailberatung zeigte sich, dass die Bürgerlichen sich zwar über die Senkung des Umwandlungssatzes einig waren, nicht aber darüber, ab wann und über welchen Zeitraum diese Anpassung vorgenommen werden soll. In einer ersten Abstimmung lehnte die kleine Kammer den eng gesteckten Zeitplan des Bundesrates mit 27 zu 5 Stimmen ab. In einer zweiten Runde sprach sich der Rat gegen den Antrag der Kommissionsmehrheit aus, der eine Senkung des Umwandlungssatzes innerhalb von drei statt wie vom Bundesrat beantragt innerhalb von fünf Jahren vorsah, und gab dem Antrag der Kommissionsminderheit mit 22 zu 17 Stimmen den Vorzug. Nach geltendem Recht wird der Mindestumwandlungssatz bis 2014 auf 6,8 Prozent gesenkt. Gemäss dem angenommenen Minderheitsantrag aus den Reihen der Christlichdemokraten und der Freisinnigen soll der Bundesrat den Mindestumwandlungssatz erst nach diesem Zeitpunkt während vier Jahren gleichmässig bis auf 6,4 Prozent senken.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 22 zu 11 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Eine Allianz aus Sozialdemokraten, die gegen jegliche Senkung des Mindestumwandlungssatzes waren, und dem Grossteil der SVP- sowie der FDP-Fraktion, der eine schnellere Senkung wünschte, hatte die Vorlage scheitern lassen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> standen sich wie so oft Bürgerliche und Linke gegenüber. Eine linksgrüne Minderheit Rudolf Rechsteiner (S, BS) beantragte Nichteintreten. Eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes sei inakzeptabel, solange die "Legal Quote" - d. h. die Überschussbeteiligung der Versicherten - für die berufliche Vorsorge nicht geregelt sei. Zudem würde die zunehmende Lebenserwartung eine Reduktion des Mindestumwandlungssatzes nicht rechtfertigen. Bundesrat Pascal Couchepin sprach sich für die Senkung des Mindestsatzes aus und stützte sich dabei auf den demografischen Wandel und die Renditeentwicklung. Mit 118 zu 62 Stimmen beschloss der Nationalrat Eintreten. </p><p>In der Detailberatung wich der Nationalrat nur in einem Punkt von der Vorlage des Bundesrates ab, und zwar beim Zeitraum, über welchen die Senkung vorgenommen werden soll. Die Grosse Kammer folgte der Mehrheit seiner Kommission und beschloss, die Senkung nicht wie vom Bundesrat vorgesehen innerhalb von drei, sondern innerhalb von fünf Jahren umzusetzen. Die Minderheitsanträge wurden allesamt abgelehnt. Der Antrag der Minderheit Bortoluzzi (V, ZH), Artikel 14 Absatz 2 aufzuheben und den Mindestumwandlungssatz aus dem Gesetz zu streichen, wurde mit 112 zu 69 Stimmen abgelehnt. Eine Minderheit Rudolf Rechsteiner (S, BS) beantragte, in Ziffer IIbis eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorzusehen und so eine Regelung der "Legal Quote" einzuführen, welche die Interessen der Versicherten durch eine klare, einheitliche Praxis schützt. Auch die Bürgerlichen betonten, dass diese Frage diskutiert werden müsse, aufgrund der komplexen Thematik wollten sie aber vorerst der Subkommission BVG mehr Zeit für Abklärungen einräumen. Trotz der Unterstützung der Sozialdemokratischen und der Grünen Fraktion wurde der Minderheitsantrag im Nationalrat mit 114 zu 63 Stimmen verworfen. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 115 zu 57 Stimmen.</p><p>Der <b>Ständerat</b>, der die Vorlage in der Gesamtabstimmung als Erstrat abgelehnt hatte, musste die Beratung neu aufnehmen. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise war Eintreten diesmal allerdings unbestritten. Die sozialdemokratische Minderheit des Ständerates wollte den Umwandlungssatz nur auf 6,5 Prozent senken und vor allem die Frage der "Legal Quote" regeln, doch zog sie ihren Antrag letztlich zurück, weil sich die SGK des Nationalrates des Problems annehmen werde. Der Ständerat folgte daraufhin dem Beschluss des Nationalrates. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Ständerat mit 35 zu 1 und im Nationalrat mit 126 zu 62 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 7. März 2010 mit 72,7 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:36