Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung. Totalrevision
Details
- ID
- 20060093
- Title
- Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung. Totalrevision
- Description
- Botschaft vom 29. November 2006 zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die eidgenössische Volkszählung
- InitialSituation
- <p>Die öffentliche Statistik hat den Auftrag, repräsentative Ergebnisse über den Zustand und die Entwicklung von Bevölkerung, Wirtschaft, Gesellschaft, Bildung, Forschung, Raum und Umwelt bereitzustellen. Die verschiedenen Sach- und Politikbereiche sind ausgewogen und bedürfnisgerecht abzudecken. In einer Zeit des zunehmend raschen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels gewinnt dabei die thematische Breite und Vielfalt sowie die Aktualität der bereitzustellenden Informationen mehr Gewicht gegenüber der räumlichen Tiefe. Die Statistikproduktion hat sich am Bedarf nach statistischen Informationen zu orientieren. Wenn früher einzelne Erhebungen im Vordergrund standen, ist heute eine ergebnisorientierte Sicht erforderlich. Die benötigten Informationen sind nicht mehr in Form unabhängiger Erhebungen, sondern mittels eines umfassend optimierten und koordinierten Erhebungs-, Auswertungs- und Analysesystems bereitzustellen. Die Volkszählung liefert Informationen für einen Teil der oben genannten Themenbereiche. </p><p>Die Nachfrage nach Volkszählungsdaten beruht einerseits auf Verfassungs- oder Gesetzesaufträgen und andererseits auf verschiedensten Bedürfnissen von Verwaltungsstellen aller Staatsebenen sowie zahlreichen weiteren Akteuren, die auf Daten der Volkszählung angewiesen sind oder die aus der Verfügbarkeit dieser Daten einen erheblichen Nutzen ziehen können. Diese Akteure kommen insbesondere aus den Bereichen Politik, Wissenschaft und Forschung, Schulen und Lehre, Verbände, Wirtschaft, Medien und Öffentlichkeit.</p><p>Vor dem Hintergrund der neuen Anforderungen an die Statistik im Hinblick auf Aktualität und thematische Breite und zur Entlastung der Befragten hat sich der Bundesrat am 10. Juni 2005 für eine Aktualisierung des Erhebungsauftrags sowie eine innovative Volkszählungsmethode auf der Basis von harmonisierten Registern und ergänzenden Stichprobenerhebungen ausgesprochen. Anschliessend wurde bei den Kantonen und den interessierten Kreisen eine Anhörung zu dieser Neulösung durchgeführt.</p><p>Insbesondere die Kantone sprachen sich - neben einer Registererhebung - für die Beibehaltung einer Vollerhebung bei der Gesamtbevölkerung zu den nicht in den Registern enthaltenen Volkszählungsmerkmalen aus. Diese Vollerhebung soll weiterhin alle zehn Jahre stattfinden. Wirtschaftskreise haben - neben anderen - die Neuorientierung des Bundesrates unterstützt, weil mit der neuen Methode aktuelle Daten mit einer grösseren thematischen Breite zu günstigeren Kosten zur Verfügung gestellt werden können.</p><p>Aufgrund der widersprüchlichen Anhörungsergebnisse hat der Bundesrat am 26. April 2006 beschlossen, seine Variante mit einer zusätzlichen jährlichen Strukturerhebung zu ergänzen und damit den Anforderungen der Kantone und anderer Bundesämter entgegenzukommen. Mit der jährlichen Strukturerhebung werden die nicht in den Registern enthaltenen Volkszählungsmerkmale mittels grosser Stichproben erfasst. Damit können auch kleinräumige Ergebnisse zur Verfügung gestellt werden, die jedoch weniger weit gehen als bei einer Vollerhebung. Mit der Strukturerhebung kann auch die Kontinuität der Zeitreihen sichergestellt werden. Zudem hat der Bundesrat am 26. April 2006 beschlossen, in der Botschaft neben der Bundesratsvariante die Variante der Kantone darzustellen. Die vom Bundesrat neu konzipierte Volkszählung wird in Form von Register- und Stichprobenerhebungen in ein statistisches Gesamtsystem für Personen- und Haushaltserhebungen integriert und ergänzt dieses mit den folgenden Elementen:</p><p>a. Registererhebung: Die jährliche Registererhebung basiert auf den Einwohnerregistern von Gemeinden und Kantonen, den wichtigsten Bundespersonenregistern sowie dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister;</p><p>b. Strukturerhebung: Eine jährliche Stichprobenerhebung bei 200 000 Personen erlaubt statistische Auswertungen für kleinere Gruppen von 15 000 resp. nach fünf Jahren von 3000 Personen und die statistische Erfassung innerhalb dieser Gruppen von 140 respektive 30 Personen;</p><p>c. Thematische Stichprobenerhebungen in folgenden thematischen Bereichen: Verkehr, Familie und Generationen, Gesundheit, Bildung sowie Sprache und Religionen.</p><p>Es findet jährlich eine Strukturerhebung und eine thematische Stichprobenerhebung statt. Die Strukturerhebung und die thematischen Stichprobenerhebungen können von Bundesämtern und von Kantonen auf eigene Kosten aufgestockt werden. Bestehende Informationslücken können mit der Weiterentwicklung des Gesamtsystems - z. B. durch die Erschliessung und Einbindung neuer Datenquellen, die Erfassung zusätzlicher Merkmale aus Registern oder Erhebungen, die Kombination von Informationen oder den Einsatz neuer Methoden - sukzessive geschlossen werden.</p><p>Die Bundesratsvariante entspricht zahlreichen parlamentarischen Vorstössen zur Entlastung der Befragten sowie der Gemeinden, sie berücksichtigt die von der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) gemeinsam mit dem europäischen statistischen Amt (EUROSTAT) erarbeiteten Empfehlungen und ist europakompatibel.</p><p>Die Gesamtkosten der Bundesratsvariante liegen deutlich tiefer als beim Vorschlag der Kantone. Bei der Bundesratsvariante fallen in der Zeitspanne von 2008 bis 2015 im Rahmen des beantragten Kredits beim Bund Kosten von 69,2 Millionen Franken an. Bei den Kantonen fallen in derselben Zeitspanne nur Kosten an, wenn sie eine Aufstockung der Stichprobe bestellen. Bei der Variante der Kantone fallen in derselben Zeitspanne insgesamt Kosten von 137,1 Millionen Franken an, beim Bund 99,6 Millionen Franken und bei den Kantonen 37,5 Millionen Franken. Zusammen mit dem neuen Volkszählungsgesetz beantragt der Bundesrat in der vorliegenden Botschaft die Verabschiedung eines Bundesbeschlusses über die Finanzierung der Volkszählung in den Jahren 2008-2015. Beantragt wird ein Zahlungsrahmen von 69,2 Millionen Franken und ein Verpflichtungskredit von 21,5 Millionen Franken für die Beauftragung verwaltungsexterner Expertinnen und Experten im Zusammenhang mit der Volkszählung.</p><p>Die Volkszählung nach neuem Recht wird ab 2010 durchgeführt. </p>
- Objectives
-
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 29. November 2006 zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die eidgenössische Volkszählung
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung (Volkszählungsgesetz)
- Resolutions
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Date Council Text 22.03.2007 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 20.06.2007 1 Abweichung 21.06.2007 2 Zustimmung 22.06.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung 22.06.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über die Finanzierung der Volkszählung in den Jahren 2008-2015
- Resolutions
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Date Council Text 22.03.2007 2 Beschluss gemäss Entwurf 20.06.2007 1 Zustimmung 10.07.2007 1
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Ständerat </b>zog Theo Maissen (C, GR) seinen Antrag auf Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, bei einer allfälligen Überprüfung die Anliegen der Kantone stärker zu berücksichtigen, mangels Unterstützung zurück. Das Bundesgesetz wurde mit 29 Stimmen einstimmig gutgeheissen. In der Detailberatung folgte der Rat mit 14 zu 11 Stimmen einer Kommissionsminderheit, die in Artikel 3 Absatz 3 einer verstärkten Zusammenarbeit mit den Kantonen Gewicht verleihen wollte. Die Differenz hinsichtlich Artikel 12 Absatz 4 war rein sprachlicher Natur. In Artikel 8 wurde aufgrund der Streichung einiger Detailbestimmungen ein neuer Absatz 1bis geschaffen, der die Regelung der Zuständigkeit, Gebietsabgrenzungen, Umfang, Fristen und Kosten bei Bestellungen sowie Rechte und Pflichten der Besteller dem Bundesrat überantwortet. </p><p>Mit 32 Stimmen wurde einstimmig für die Annahme des Bundesbeschlusses votiert.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>entschied sich mit 107 zu 27 Stimmen gegen den Rückweisungsantrag der Minderheit Serge Beck (RL, VD), der den Bundesrat beauftragen wollte, einen Gesetzesentwurf gemäss der Variante der Kantone vorzulegen. Die grosse Kammer folgte in den Artikeln 1 bis 19 den Beschlüssen des Ständerates, hiess aber einen Antrag der Kommission betreffend der Schaffung eines neuen Artikels 18a gut, in dem der Bundesrat angehalten wird, dem Parlament einen Evaluationsbericht über die Volkszählung vorzulegen. </p><p>Mit 120 gegen 3 Stimmen wurde der Bundesbeschluss angenommen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte dem neuen Artikel 18a zu. </p>
- Updated
- 08.04.2025 23:37