Internationale humanitäre Hilfe. Weiterführung

Details

ID
20060095
Title
Internationale humanitäre Hilfe. Weiterführung
Description
Botschaft vom 29. November 2006 über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft
InitialSituation
<p>Die Botschaft ist die zwanzigste, die seit der Schaffung der Humanitären Hilfe des Bundes dem Parlament vorgelegt wird. Der Bereich Humanitäre Hilfe gehört zur Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), die dem eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) angegliedert ist. Ihr Auftrag wird im Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe definiert (SR 974.0): "Die humanitäre Hilfe soll mit Vorbeugungs- und Nothilfemassnahmen zur Erhaltung gefährdeten menschlichen Lebens sowie zur Linderung von Leiden beitragen; sie ist namentlich für die von Naturkatastrophen und bewaffneten Konflikten heimgesuchte Bevölkerung bestimmt".</p><p>Die Aktivitäten der Humanitären Hilfe des Bundes richten sich in erster Linie an Personen und Gemeinschaften, die von folgenden Ereignissen betroffen sind:</p><p>Konflikte (Kriege oder kriegsähnliche Situationen), Krisen (fragile Sicherheitslage, unbeständige Rechtsstaatlichkeit, Epidemien und Pandemien, zusammengebrochene oder fehlende staatliche und soziale Strukturen), Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Wirbelstürme, Dürren), technologische Katastrophen (nukleare, biologische oder chemische Unfälle) und terroristische Taten (Geiselnahmen und terroristische Angriffe, deren Auswirkungen vergleichbar sind mit einem Erdbeben oder einer technologischen Katastrophe).</p><p>Um ihre Mission zu erfüllen und die Wirkung ihrer Aktivitäten zu optimieren, kann die Humanitäre Hilfe des Bundes auf eine breite Unterstützung bauen. Solidaritätsbekundungen und ein Gefühl der Verantwortung des Schweizer Volkes gegenüber Menschen, die von Katastrophen oder Konflikten heimgesucht wurden, zeugen von einer grossen Akzeptanz der humanitären Hilfe bei Bevölkerung und Behörden. Ihre Nützlichkeit, gestützt auf solide ethische Grundlagen, ist allgemein anerkannt. Auch auf internationaler Ebene geniesst die Humanitäre Hilfe des Bundes hohes Ansehen, nicht zuletzt durch ihr operationelles Engagement, ihre Innovationskraft und ihre Beiträge zur Erörterung humanitärer Fragen.</p><p>Der laufende Rahmenkredit von 1500 Millionen Franken für die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe des Bundes, gestützt auf die Botschaft vom 14. November 2001 (01.072, BBl 2002 2087), wird ungefähr Mitte 2007 ausgeschöpft sein. Mit der Botschaft wird ein Rahmenkredit in gleicher Höhe mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren beantragt. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 29. November 2006 über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft
    Resolutions
    Date Council Text
    20.03.2007 2 Beschluss gemäss Entwurf
    13.06.2007 1 Zustimmung
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Ständerat </b>stimmte der Vorlage diskussionslos und einstimmig zu.</p><p>Eintreten war im <b>Nationalrat</b> nicht bestritten. In der Eintretensdebatte äusserten sich nur die Sprecher der SVP-Fraktion kritisch zur Vorlage. Weil keine Erhöhung beantragt werde und mit der Erwartung, dass die humanitäre Hilfe kritisch beurteilt werde, wollten sie jedoch der Vorlage trotzdem zustimmen. Mit einem Minderheitsantrag Christoph Mörgeli (V, ZH) sollte im Bundesbeschluss festgehalten werden, dass nichtstaatliche Organisationen und Hilfswerke, denen Bundesbeiträge gewährt werden, sich verpflichten, die ihnen zugesprochenen Gelder ausschliesslich für humanitäre Zwecke einzusetzen, die nicht politisch motiviert sein dürfen. Die Sprecher der Kommissionsmehrheit waren jedoch der Meinung, dass mit dem Bundesgesetz und der Verordnung die humanitäre Hilfe geregelt sei und die von der Minderheit beantragte zusätzliche Bestimmung nicht in einem Bundesbeschluss geregelt werden müsse. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey betonte, dass die NGO wichtige Partner des Bundes für die humanitäre Hilfe seien und die Beziehungen auf einer gegenseitigen Basis des Vertrauens und des Respekts beruhten. Mit 113 zu 36 Stimmen wurde der Minderheitsantrag abgelehnt und in der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 143 zu 14 Stimmen angenommen.</p>
Updated
09.04.2025 00:27

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