Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS. Weiterführung

Details

ID
20060099
Title
Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS. Weiterführung
Description
Botschaft vom 15. Dezember 2006 über die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS
InitialSituation
<p>Am 24. März 2006 hat das Parlament die Rechtsgrundlage für die Weiterführung der Zusammenarbeit mit Osteuropa und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) erneuert. Das neue Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas wird den allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss aus dem Jahre 1995 ersetzen (gültig bis 2008) und verlängert die rechtliche Basis für die Ostzusammenarbeit um weitere zehn Jahre. Auf der Grundlage von Artikel 10 des Bundesgesetzes bewilligen die eidgenössischen Räte die für die Ostzusammenarbeit notwendigen Mittel in Form von Rahmenkrediten für jeweils mehrere Jahre. Mit der Botschaft beantragt der Bundesrat dem Parlament einen IV. Rahmenkredit von 650 Millionen Franken für die Weiterführung der Transitionsunterstützung im Rahmen der Ostzusammenarbeit für die Zeitspanne 2007-2010. </p><p>Der Bundesrat hat am 12. Mai 2004 beschlossen, dass sich die Schweiz an den Erweiterungskosten der EU mit einem Beitrag von einer Milliarde Franken beteiligen soll. Dieser Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU wird in einer separaten Botschaft des Bundesrats beantragt, um die mit der Botschaft beantragte traditionelle Transitionsunterstützung im Rahmen der Ostzusammenarbeit vom neuen "Erweiterungsbeitrag " klar abzugrenzen. Zwei getrennte Rahmenkredite rechtfertigen sich aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten sowie der Durchführungsmandate und Zielsetzungen: Während in der Botschaft die Unterstützung des Übergangs zu Demokratie und sozialer Marktwirtschaft im Zentrum steht, soll der mit der zweiten Botschaft beantragte Erweiterungsbeitrag zur Überwindung von regionalen Disparitäten innerhalb der erweiterten EU dienen.</p><p>Der Entscheid des Bundesrats, den Erweiterungsbeitrag budgetneutral zu finanzieren, das heisst teilweise bei der Ostzusammenarbeit zu kompensieren, führte zu einer politischen Debatte und zu mehreren parlamentarischen Vorstössen. Der beantragte Verpflichtungskredit von 650 Millionen Franken für die kommenden vier Jahre der Ostzusammenarbeit trägt diesen Kompensationen Rechnung. Die Finanzierung des Erweiterungsbeitrags soll auch nicht zulasten der Entwicklungszusammenarbeit im Süden gehen. Abstriche in der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit sind dennoch nicht zu umgehen, da die klassische Ostzusammenarbeit zu über 90 Prozent der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit angerechnet werden kann, während der Beitrag an die erweiterte EU offiziell nicht dazu gezählt werden kann. </p><p>Im Rahmen der in der Botschaft umschriebenen "unvollendeten Transitionsagenda" stehen in der nächsten Kreditperiode die folgenden vier Themenschwerpunkte im Vordergrund: Stabilität und Gouvernanz; strukturelle wirtschaftliche Reformen und Einkommensentwicklung; Infrastrukturen und natürliche Ressourcen sowie Sozialreformen und die neue Armut. Die Prioritäten werden thematisch und geografisch im Rahmen von regionalen Konzepten und nationalen Kooperationsstrategien in den Schwerpunktländern ausdifferenziert.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 15. Dezember 2006 über die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über den Rahmenkredit zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS (IV. Rahmenkredit)
    Resolutions
    Date Council Text
    20.03.2007 2 Beschluss gemäss Entwurf
    14.06.2007 1 Abweichung
    18.06.2007 2 Zustimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Ständerat</b> wurde das Geschäft gemeinsam mit dem Geschäft 06.100 "Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU" beraten. Das Eintreten auf die beiden Vorlagen war nicht bestritten. Der Kommissionssprecher Peter Briner (RL, SH) betonte, dass beide Vorlagen inhaltlich in der Kommission nicht bestritten waren. Die Diskussion beschränkte sich auf die Finanzierung. Die Kommission beantragte, dass die Finanzierung nicht auf Kosten der öffentlichen Entwicklungshilfe erfolgen dürfe, sondern sie sollte im Bundeshaushalt kompensiert werden. Nach Ansicht des Sprechers der Kommission sollte es möglich sein, im Lauf von zehn Jahren in den sieben Departementen insgesamt 245 Millionen Franken einzusparen. Andere Votanten wiesen darauf hin, dass eine Umlagerung von Hilfsgeldern von Entwicklungsländern zu EU-Mitgliedern schwer verständlich wäre. Ohne Abstimmung wurde der Antrag der Kommission angenommen. Mit 36 zu 2 Stimmen wurde der "Bundesbeschluss über den Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Union" angenommen. Beim "Bundesbeschluss über den Rahmenkredit zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS" beantragte eine Kommissionsminderheit Simonetta Sommaruga (S, BE), den Betrag von 650 Millionen auf 730 Millionen Franken zu erhöhen, bzw. den vom Bundesrat vorgeschlagenen Abbau gegenüber dem bisherigen Niveau rückgängig zu machen. Die Minderheit begründete Ihren Antrag damit, dass der Erweiterungsbeitrag nicht mit Kürzungen bei den ärmsten Ländern Osteuropas finanziert werden dürfe. Mit 23 zu 14 folgte der Rat jedoch der Mehrheit und dem Antrag des Bundesrates. In der Gesamtabstimmung wurde der Rahmenkredit für die Osthilfe mit 35 zu 0 Stimmen angenommen.</p><p>Auch im <b>Nationalrat</b> wurde das Geschäft gemeinsam mit dem Geschäft 06.100 "Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU" beraten. Eintreten war unbestritten, drei Mitglieder der SVP-Fraktion stellten Rückweisungsanträge. Walter Wobmann (V, SO) wollte den Erweiterungsbetrag sistieren, bis die EU das Schweizer Steuersystem offiziell anerkennt. Walter Schmied (V, BE) wollte, dass beim Erweiterungsbeitrag bereits Bulgarien und Rumänien einbezogen werden. Und Pirmin Schwander (V, SZ) verlangte, die budgetneutrale Finanzierung transparent und vollumfänglich aufzuzeigen. Die Mehrheit des Rates war jedoch nicht bereit den Beschluss zu den beiden Geschäften weiter hinauszuzögern. Von verschiedenen Rednern wurde darauf hingewiesen, dass die Schweiz nicht nur Zahlerin sei, sondern von Stabilität, Sicherheit und wirtschaftlichen Aufschwung des Ostens profitiere. Die Rückweisungsanträge fanden bei den anderen Fraktionen keine Unterstützung und wurden mit grosser Mehrheit abgelehnt. Kernpunkt der Debatte war die Frage, ob der Entwicklungshilfekredit für den Osten von bisher 730 Millionen auf, wie vom Ständerat beschlossen, 650 Millionen Franken gekürzt werden soll. Dabei wurde auf die vom Rat überwiesene Motion Leuthard verwiesen, welche verlangte, dass der Erweiterungsbeitrag nicht auf Kosten der Entwicklungshilfe finanziert werde. Die Mehrheit der Kommission beantragte den Entwicklungshilfekredit für den Osten wieder auf 730 Millionen Franken zu erhöhen, eine Minderheit Walter Müller (RL, SG) wollte dem Ständerat folgen und den Betrag gemäss Antrag des Bundesrates auf 650 Millionen Franken festlegen. Mit 109 zu 63 Stimmen folgte der Rat der Mehrheit und schuf damit eine Differenz zum Ständerat. In der Gesamtabstimmung wurden beide Vorlagen mit 116 zu 42 respektiv 127 zu 46 Stimmen angenommen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> folgte bei der einzigen Differenz dem Beschluss des Nationalrates und beschloss den Entwicklungshilfekredit für Osteuropa von 650 Millionen auf 730 Millionen Franken zu erhöhen.</p>
Updated
14.11.2025 08:49

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