Finanzhaushaltgesetz. Kreditsperre
Details
- ID
- 20060101
- Title
- Finanzhaushaltgesetz. Kreditsperre
- Description
- Botschaft vom 8. Dezember 2006 zur Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes (Kreditsperre)
- InitialSituation
- <p>Die Kreditsperre hat sich zu einem wichtigen Instrument der Haushaltsteuerung entwickelt. Seit 1997 wurde die Kreditsperre im Rahmen der Botschaft zum Voranschlag sechs Mal vom Bundesrat beantragt und von den eidgenössischen Räten gutgeheissen. Insgesamt entlastete diese Massnahme den Haushalt um über eine Milliarde. Die Kreditsperre stellt damit ein bedeutendes und oft verwendetes Instrument der Haushaltsteuerung von Bundesrat und Parlament dar. Die flexible Ausgestaltung der Kreditsperre, die jeweils gezielt auf das notwendige Entlastungsvolumen sowie auf wirtschaftliche oder politische Erfordernisse ausgerichtet werden kann, macht sie zu einem unverzichtbaren Instrument, das einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung eines schuldenbremsekonformen Haushaltes leistet. </p><p>Das befristete Kreditsperrungsgesetz vom 13. Dezember 2002 läuft per 31. Dezember 2007 aus. Mit der vorliegenden Teilrevision soll die Kreditsperre dauerhaft im Finanzhaushaltgesetz verankert werden.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 8. Dezember 2006 zur Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes (Kreditsperre)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz, FHG)
- Resolutions
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Date Council Text 13.03.2007 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 24.09.2007 1 Zustimmung 05.10.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung 05.10.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Der <b>Ständerat </b>trat diskussionslos auf die Vorlage ein. In der Detailberatung folgte er dem Antrag seiner Kommission. Er präzisierte den die Freigabe von der Kreditsperre regelnden Artikels 37b des Finanzhaushaltgesetzes im zweiten Absatz, indem er festhielt, dass die Kreditfreigabe wegen schwerer Rezession der Genehmigung durch die Bundesversammlung bedarf und der Bundesrat über andere Freigaben der Bundesversammlung in den Botschaften über die Nachtragskreditbegehren oder mit der Staatsrechnung Bericht zu erstatten hat.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine links-grüne Kommissionsminderheit, nicht auf die Vorlage einzutreten. Hildegard Fässler (S, SG) hielt in diesem Zusammenhang fest, dass die Kreditsperre einer finanzpolitischen Bankrotterklärung des Parlaments gleichkomme. Die eidgenössischen Räte müssten Budgets erarbeiten, die Bestand hätten. Weiter führte sie aus, dass die Kreditsperre mit ihrer flächendeckenden Wirkung ein ungeeignetes Instrument darstelle und die Schuldenbremse als Ausgabenbremse genüge. Die Vertreter des bürgerlichen Lagers dagegen bezeichneten die Kreditsperre als probates Mittel, um übermässiges Ausgabenwachstum zu bremsen. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass das Instrument flexibel gehandhabt werden könne. Bundesrat Hans-Rudolf Merz betonte, dass sich die Kreditsperre gerade als Ergänzung zur Schuldenbremse bewährt habe und als Puffer diene. Diese Sichtweise vermochte sich in der Folge durchzusetzen, der Nichteintretensantrag wurde mit 94 zu 57 Stimmen abgelehnt. Auch in der Detailberatung blieben zwei Minderheitsanträge des links-grünen Lagers erfolglos, darunter das Begehren, die Kreditsperre nur anzuwenden, wenn das Einhalten der Schuldenbremse dies erfordert. Die Gesamtabstimmung passierte die Vorlage aufgrund der geschlossenen Unterstützung durch das bürgerliche Lager schliesslich deutlich. </p>
- Updated
- 09.04.2025 00:32