StGB. Insiderstrafnorm. Änderung

Details

ID
20060102
Title
StGB. Insiderstrafnorm. Änderung
Description
Botschaft vom 8. Dezember 2006 zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Streichung von Artikel 161 Ziffer 3 StGB)
InitialSituation
<p>Ziffer 3 der geltenden sogenannten Insiderstrafnorm, Artikel 161 des Strafgesetzbuches (StGB), soll gestrichen werden, da diese eine ungerechtfertigte und für die Bekämpfung von Insidergeschäften hinderliche Einschränkung des Tatbestands der Insidergeschäfte mit sich bringt.</p><p>Die Insiderstrafnorm stellt das Ausnützen von Wissensvorsprüngen zur Erzielung eines Vermögensvorteils unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe. Als tatbestandsmässige Handlung gilt das Ausnützen der Kenntnis einer vertraulichen Tatsache, die geeignet ist, den Kurs von in der Schweiz börslich oder vorbörslich gehandelten Effekten in vorhersehbarer Weise erheblich zu beeinflussen. Der Begriff der (vertraulichen) kursrelevanten Tatsache wird durch den Wortlaut von Artikel 161 Ziffer 3 StGB massgeblich eingeschränkt. Auch nach Auslegung des Bundesgerichts ist der Anwendungsbereich der Insiderstrafnorm auf bestimmte Insidertatsachen beschränkt. Nicht unter diese Strafnorm fallen beispielsweise Wertschriftenverkäufe, die im Vorfeld einer Gewinnwarnung getätigt werden, um einen zu erwartenden Kursverlust abzufedern. Vor diesem Hintergrund hat sich die Insiderstrafnorm als zu wenig griffig erwiesen.</p><p>Diese Einschränkung auf bestimmte kursrelevante Insidertatsachen lässt sich sachlich kaum begründen und ist unter dem Aspekt der Chancengleichheit der Anleger unbefriedigend. Deshalb schlägt der Bundesrat die ersatzlose Streichung von Ziffer 3 von Artikel 161 StGB vor. Mit dieser Streichung wird das Verbot des Ausnützens vertraulicher Tatsachen auf jegliche kursrelevanten Insidertatsachen ausgedehnt. Die vorgeschlagene Aufhebung von Ziffer 3 von Artikel 161 StGB wurde in der Vernehmlassung einhellig begrüsst. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 8. Dezember 2006 zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Streichung von Artikel 161 Ziffer 3 StGB)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Schweizerisches Strafgesetzbuch
    Resolutions
    Date Council Text
    18.06.2007 2 Beschluss gemäss Entwurf
    13.03.2008 1 Zustimmung
    20.03.2008 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.03.2008 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Beide Räte stimmten dem Entwurf einstimmig zu.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Ständerat mit 42 zu 0 und im Nationalrat mit 194 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p><p><b></b></p>
Updated
09.04.2025 00:37

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