Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungsverfahren. Bundesgesetz

Details

ID
20060103
Title
Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungsverfahren. Bundesgesetz
Description
Botschaft vom 8. Dezember 2006 zum Bundesgesetz über die Aufhebung von Bewilligungsverfahren (Vereinfachung des unternehmerischen Alltags)
InitialSituation
<p>Eine moderne, auf Arbeitsteilung gründende Gesellschaft kann nicht ohne Regulierungen auskommen; für die Unternehmen stellen diese jedoch einen Kostenfaktor dar. Angesichts der Konkurrenz der anderen Wirtschaftsstandorte liegt es somit im Interesse des Staates, das Ausmass an Regulierungen möglichst gering zu halten. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 18. Januar 2006 den Bericht "Vereinfachung des unternehmerischen Alltags" verabschiedet, der rund hundert Massnahmen zur administrativen Entlastung und Erleichterung der Regulierung vorsieht. </p><p>Die vorliegende Botschaft ist die Folge dieses Berichts. Eine Botschaft ist nötig, da einige der im Bericht "Vereinfachung des unternehmerischen Alltags" präsentierten Massnahmen eine Gesetzesänderung erfordern. Das Verfassen dieser Botschaft bietet ausserdem die Gelegenheit, die Fortschritte des Dossiers der administrativen Entlastung aufzuzeigen.</p><p>Die Botschaft erwähnt zunächst die wichtigsten Massnahmen zur administrativen Entlastung für die Unternehmen, die zur Zeit verabschiedet werden. Diese Massnahmen, und namentlich die E-Government-Anwendungen, ermöglichen der Schweizer Wirtschaft, Millionen von Arbeitsstunden zu sparen (zum Beispiel: elektronische Übermittlung der Lohndaten).</p><p>Anschliessend gibt die Botschaft einen Überblick über die Arbeiten zu den Bewilligungen. Von den rund 500 Bewilligungsverfahren des Bundesrechts können 75 während der Jahre 2006-2008 aufgehoben oder vereinfacht werden. Konkret werden die Unternehmen von mindestens 100 000 Aufhebungen oder Vereinfachungen von Verwaltungsakten pro Jahr profitieren können.</p><p>Die meisten dieser Massnahmen benötigen keine Gesetzesänderungen, sie können durch Anpassungen von Verordnungen oder der administrativen Praxis umgesetzt werden. Andere Vereinfachungen sind Gegenstand von Revisionen in einem anderen Zusammenhang als diese Botschaft (z.B. Lex Koller oder bilaterale Abkommen). </p><p>Die sechs verbleibenden Aufhebungen und Vereinfachungen von Bewilligungen, die in fünf Gesetzen verankert sind, wurden in dieser Sammelbotschaft zusammengefasst.</p><p>Dabei handelt es sich um:</p><p>- die Aufhebung der Bewilligung für Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus;</p><p>- die Aufhebung der Meldepflicht von Transporteuren von Sonderabfällen sowie von Unternehmungen, die für Dritte die Entsorgung von Sonderabfällen organisieren;</p><p>- die Aufhebung der kantonalen Bewilligung für die Entsorgung nicht verschmutzter Abwässer;</p><p>- die Vereinfachung des Verfahrens für die Erteilung von Plangenehmigungen und Betriebsbewilligungen für industrielle Betriebe;</p><p>- die Vereinfachung des Unterstellungsverfahrens für industrielle Betriebe;</p><p>- die Aufhebung der Handelsbewilligung Edelmetalle.</p><p>Auf Grund der Ergebnisse der Vernehmlassung wurde auf die Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih verzichtet. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 8. Dezember 2006 zum Bundesgesetz über die Aufhebung von Bewilligungsverfahren (Vereinfachung des unternehmerischen Alltags)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Aufhebung und die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren
    Resolutions
    Date Council Text
    26.09.2007 1 Beschluss gemäss Entwurf
    05.12.2007 2 Zustimmung
    21.12.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.12.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> nahm die Änderungen am Bundesgesetz über die gebrannten Wasser, am Gewässerschutzgesetz und am Edelmetallkontrollgesetz ohne weitere Diskussion an. Zu den Ziffern 2 (Umweltschutzgesetz) und 4 (Arbeitsgesetz) machte eine von Susanne Leutenegger Oberholzer (S, BL) angeführte Minderheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben geltend, dass die vorgeschlagenen Vereinfachungen einer Schutzverminderung gleichkämen und dass deshalb das geltende Recht beizubehalten sei. Der Nationalrat folgte allerdings mit 91 zu 45 (Umweltschutzgesetz) bzw. 93 zu 50 (Arbeitsgesetz) Stimmen der Kommissionsmehrheit und nahm die Vorlage des Bundesrates an. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 135 zu 0 Stimmen.</p><p>Der<b> Ständerat</b> stimmte dem Beschluss des Nationalrates diskussionslos zu.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 198 zu 0 und im Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:37

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