Vereinte Nationen. Fakultativprotokoll gegen Folter
Details
- ID
- 20060105
- Title
- Vereinte Nationen. Fakultativprotokoll gegen Folter
- Description
- Botschaft vom 8. Dezember 2006 zum Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
- InitialSituation
- <p>Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe geht auf eine Initiative des Genfers Jean-Jacques Gautier zurück. Die Schweiz hat bei der Ausarbeitung des Fakultativprotokolls, das am 18. Dezember 2002 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde, eine sehr aktive Rolle gespielt.</p><p>Wie auch das Europäische Übereinkommen vom 26. November 1987 zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (SR 0.106) soll das Fakultativprotokoll durch ein System von Besuchen zur Verhütung von Folter beitragen. Im Unterschied zum europäischen Modell beruht das Fakultativprotokoll auf zwei Säulen, einer internationalen und einer nationalen. Die internationale ist der Unterausschuss für Prävention, der zum bestehenden Ausschuss gegen Folter gebildet wird, die nationale ein oder mehrere von den Vertragsstaaten zu schaffende "nationale Präventionsmechanismen".</p><p>Die Schweiz hat das Fakultativprotokoll nach Konsultation der Kantone am 25. Juni 2004 unterzeichnet. Mit Beschluss vom 23. September 2005 hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren über die Ratifikation des Fakultativprotokolls sowie die entsprechende Ausführungsgesetzgebung durchzuführen. Sämtliche Kantone, von einer Ausnahme abgesehen die politischen Parteien sowie die überwiegende Mehrheit der weiteren Vernehmlasser haben die Ratifikation und die rasche innerstaatliche Umsetzung des Fakultativprotokolls befürwortet.</p><p>Der Bundesrat schlägt im Einvernehmen mit den Kantonen vor, auf Bundesebene die Kommission zur Verhütung von Folter als "nationalen Präventionsmechanismus " neu zu schaffen. Dezentrale Lösungen wurden eingehend geprüft und verworfen. Die Kommission besteht aus zwölf Mitgliedern, die auf 4 Jahre gewählt sind.</p><p>Ihre Aufgaben und Befugnisse sind weitgehend durch das Fakultativprotokoll vorgegeben. Die Kommission hat namentlich ein uneingeschränktes Recht, alle Orte - samt den zugehörigen Einrichtungen und Anlagen - zu besuchen, an denen sich Personen befinden können, denen die Freiheit entzogen ist. </p><p>Nach Eingang der 20. Ratifikation ist das Fakultativprotokoll am 22. Juni 2006 in Kraft getreten. Am 24. Oktober 2006 hatten es 28 Staaten ratifiziert und 54 unterzeichnet. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 8. Dezember 2006 zum Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
- Resolutions
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Date Council Text 11.12.2007 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 18.12.2008 1 Abweichung 09.03.2009 2 Zustimmung 20.03.2009 2 Annahme in der Schlussabstimmung 20.03.2009 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Ständerat</b> war Eintreten auf die Vorlage unbestritten. In der Detailberatung stimmte der Rat der Genehmigung des Fakultativprotokolls zu. Beim Bundesgesetz über die Kommission zur Verhütung von Folter beantragte die vorberatende Kommission mit Unterstützung des Bundesrates, den Aufgabenkatalog der Kommission zur Verhütung von Folter zu reduzieren, da dieser weiter gehe, als vom Fakultativprotokoll vorgesehen sei. Der Rat folgte diesem Antrag diskussionslos und genehmigte die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 23 zu 0 Stimmen. </p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Kommissionsminderheit Pirmin Schwander (V, SZ) Nichteintreten mit der Begründung, dass es keine zusätzliche Instanz brauche, um Haftanstalten zu überprüfen. Die Sprecher der Kommissionsmehrheit wiesen darauf hin, dass mit der Ratifikation des Fakultativprotokolls und dem Ausführungsgesetz die Schweiz ihre Bemühungen gegen Folter in Gefängnissen und Anstalten stärke. Dies entspreche der in der Verfassung verankerten Menschenrechtspolitik. Mit 122 zu 45 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten. Entgegen dem Beschluss des Ständerates beschloss der Nationalrat, die Kontrolltätigkeit der neuen Kommission zu Verhütung von Folter verbindlicher festzulegen. So wird der Besuch der entsprechenden Einrichtungen nicht nur als Möglichkeit, sondern als Pflicht formuliert. Auch beschloss der Nationalrat, dass die Kommission über ein ständiges Sekretariat verfügen kann. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 123 zu 45 Stimmen angenommen.</p><p>Bei der Differenzbereinigung schloss sich der <b>Ständerat</b> den Beschlüssen des Nationalrates an.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Ständerat mit 43 zu 0 und im Nationalrat mit 183 zu 10 Stimmen angenommen.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:19