Verbindliche Wirkung der Motion

Details

ID
20060413
Title
Verbindliche Wirkung der Motion
Description
InitialSituation
<p>Die Staatspolitische Kommission (SPK-N) stellte in ihrem Bericht fest, dass der Bundesrat den Auftrag einer Motion häufig nicht erfüllt, wenn ihm dieser nicht genehm ist. Dieses Verhalten des Bundesrates steht im Widerspruch zur verfassungsmässigen Zuständigkeitsordnung (vgl. Art. 171 und 182 Abs. 2 BV). Das Parlament hat zwar die Möglichkeit, auf dem Wege der parlamentarischen Initiative das gesetzte Ziel ohne Unterstützung des Bundesrates dennoch zu erreichen. Mit den präsentierten Vorschlägen soll aber versucht werden, auch dem Motionsrecht wieder mehr Nachachtung zu verschaffen, indem der Dialog zwischen Parlament und Regierung bei der Erfüllung parlamentarischer Aufträge verbessert wird. Das bedeutet konkret, dass die Berichterstattungs- und Begründungspflichten des Bundesrates verschärft werden, falls er angenommene Motionen ausnahmsweise nicht erfüllen will. In diesem Fall muss der Bundesrat künftig seinen Abschreibungsantrag mit einem besonderen Bericht begründen. Lehnen beide Räte den Abschreibungsantrag ab, so bleibt der Auftrag bestehen. Eine präzise Regelung des weiteren Verfahrens soll dafür sorgen, dass der Auftrag ohne weiteren Verzug erfüllt wird.</p><p>Für den Bundesrat ist es eine Selbstverständlichkeit, die vom Parlament überwiesenen Motionen des Parlaments - wenn immer möglich - umzusetzen. Der Bundesrat hielt fest, dass er - entgegen der Darstellung im Bericht der Kommission - seinen Berichterstattungspflichten gegenüber dem Parlament stets nachgekommen ist.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates hat sich das bisherige Instrumentarium hinsichtlich der Berichterstattungspflicht und der Abschreibungsanträge bewährt. Der Bundesrat lehnt deshalb die angestrebte Verschärfung der Berichterstattungs- und Begründungspflicht im Motionsrecht ab und beantragt, auf die vorgeschlagene Änderung des Parlamentsgesetzes nicht einzutreten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    15.09.2006 0 Folge geben (Erstrat)
    15.09.2006 0 Folge geben (Erstrat)
    30.10.2006 0 Zustimmung
    30.10.2006 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG) (Verbindliche Wirkung der Motion)
    Resolutions
    Date Council Text
    04.06.2007 1 Beschluss nach Entwurf der Kommission
    17.09.2007 2 Zustimmung
    05.10.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    05.10.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> lehnte den Antrag des Bundesrates auf Nichteintreten mit 105 zu 53 Stimmen ab, der <b>Ständerat</b> stimmte der Vorlage mit 37 zu 0 Stimmen zu.</p>
Updated
09.04.2025 00:24

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