Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten

Details

ID
20060425
Title
Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten
Description
InitialSituation
<p>Die Vielfalt der Presse ist ein Anliegen, welches die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates schon seit Ende der 1990er-Jahre beschäftigt. Die Kommission ist überzeugt, dass aus demokratie- und staatspolitischer Sicht ein vielfältiger Pressemarkt von enormer Bedeutung ist. Der vielfältige Pressemarkt ist jedoch gerade auf lokaler und regionaler Ebene gefährdet. Insbesondere die Kleinverleger kämpfen um ihr Überleben. Eine Vorlage der SPK des Nationalrates für die Schaffung eines Medienartikels in der Verfassung hat jedoch im Ständerat keine Gnade gefunden. Somit besteht auch heute noch keine verfassungsmässige Grundlage für die gezielte direkte Unterstützung von Titeln der Lokal- und Regionalpresse. Die noch bis Ende 2007 bestehende, im Postgesetz vorgesehene Verbilligung der Posttaxen ist die einzige Form indirekter staatlicher Presseförderung, welche insbesondere für Kleinverlage von grosser Bedeutung ist. Im Hinblick auf eine verfassungsmässige Grundlage für eine direkte Presseförderung, welche einen gezielteren Einsatz der finanziellen Mittel ermöglicht hätte, hat die Bundesversammlung dieses System der indirekten Förderung bis Ende 2007 befristet. Da nun aber die Verfassungsgrundlage für eine direkte Förderung nicht vorhanden ist, muss notgedrungen auf das alte System zurückgegriffen werden. Ende 2005 wurde die Öffentlichkeit jedoch darüber informiert, dass der Bundesrat eine Motion der Räte, welche die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Weiterführung der Verbilligung der Transportkosten verlangte, nicht umsetzen will. Die SPK des Nationalrates erarbeitete deshalb selber die notwendigen gesetzlichen Grundlagen, im Bewusstsein, dass ein System der indirekten Presseförderung nie sehr zielgerichtet sein kann, jedoch viele Kleinverleger darauf angewiesen sind.</p><p>Es wird konkret vorgeschlagen, das bisherige System weiterzuführen, wonach die Post für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften distanzunabhängige Vorzugspreise zu gewähren hat, wofür sie durch den Bund mit maximal 60 Millionen Franken pro Jahr entschädigt wird. Die Post wird verpflichtet, das bisherige Tarifsystem beizubehalten. Zusätzlich wird neu vorgesehen, dass der Bund der Post pro Jahr 20 Millionen Franken zur Verfügung stellt, mit welchen die Post zusätzliche Vergünstigungen für die Beförderung kleinauflagiger Titel vornehmen soll. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    23.02.2006 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    23.02.2006 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    06.03.2006 0 Zustimmung
    06.03.2006 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Postgesetz (Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften)
    Resolutions
    Date Council Text
    22.03.2007 1 Beschluss abweichend vom Entwurf der Kommission des Nationalrates.
    11.06.2007 2 Abweichung
    12.06.2007 1 Abweichung
    18.06.2007 2 Abweichung
    19.06.2007 1 Abweichung
    20.06.2007 2 Abweichung
    21.06.2007 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    21.06.2007 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    22.06.2007 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    22.06.2007 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat </b>ging die vorherrschende Meinung dahin, dass die Transportverbilligung für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften zwar nicht die bestmögliche Lösung darstelle, mit Blick auf die Wahrung der Pressevielfalt aber notwendig sei. Die Sprecher der Kommission wiesen darauf hin, dass aus demokratie- und staatspolitischer Sicht ein vielfältiger Pressemarkt von enormer Bedeutung sei. Die Vielfalt des Pressemarktes sei jedoch gerade auf lokaler und regionaler Ebene gefährdet, insbesondere die Kleinverleger würden um ihr Überleben kämpfen. Einzig die SVP-Fraktion stellte sich gegen die Subventionierung. Sie machte geltend, dass auch grosse Verlagshäuser mit Millionengewinnen davon profitierten. Der Bundesrat beantragte, auf die Vorlage nicht einzutreten. Bundesrat Moritz Leuenberger begründete den Antrag des Bundesrates damit, dass sich die Medienlandschaft wesentlich um die elektronischen Medien bereichert habe, welche ebenfalls zur medialen Vielfalt beitragen würden. Die Pressekonzentration habe nicht ein solches Ausmass erreicht, dass in der Presse eine Monopolsituation in der Meinungsbildung vorhanden wäre. Mit 144 zu 30 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten. Entgegen dem Antrag der Kommissionsmehrheit beschloss der Rat mit 117 zu 61 Stimmen die Hilfe von 20 Millionen Franken für die Vergünstigung der Beförderung von Titeln mit mittlerer und kleiner Auflage nicht zu befristen. Die Kommissionsmehrheit wollte sowohl die 60 Millionen Franken für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften wie die 20 Millionen Franken für die Titel mit mittlerer und kleiner Auflage bis Ende 2014 befristen. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 145 zu 34 Stimmen angenommen.</p><p>Wie im Nationalrat beantragte der Bundesrat auch im <b>Ständerat</b>, auf die Vorlage nicht einzutreten. In der Eintretensdebatte ging die Meinung im Ständerat dahin, dass die Schweiz immer noch über eine grosse Medienvielfalt verfüge, dass diese aber aufgrund der Pressekonzentration zunehmend unter Druck gerate und eine gewisse Förderung deshalb nötig sei. Die Kommission vertrat die Auffassung, dass mittlere und kleinere Verlagshäuser auf Unterstützung angewiesen seien, solche mit auflagenstarken Titeln dagegen nicht. In der Zielsetzung beschränkte sich die Kommission auf die Unterstützung der kleinen Regional- und Lokalpresse. Mit dieser Konzentration der Mittel sollte die Giesskannensubvention beseitigt werden. Filippo Lombardi (C, TI) beantragte, das Konzept des Nationalrates zu übernehmen. Das Konzept des Ständerates sei zu kompliziert und willkürlich. Andere Votanten erinnerten daran, dass sich das Parlament vor wenigen Jahren für die Aufhebung der indirekten Presseförderung ausgesprochen hatte und lehnten die Vorlage deshalb ab. Bundesrat Moritz Leuenberger betonte, dass die Medienvielfalt und die Pressefreiheit in der Schweiz keineswegs gefährdet seien. Mit 38 zu 6 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten. Das in der Detailberatung vom Ständerat beschlossene Konzept sah vor, dass der Bund zur Verbilligung der Posttaxen für Regional- und Lokalzeitungen mit einer Auflage bis zu 40 000 Exemplaren jährlich 20 Millionen Franken zur Verfügung stellt. Mit weiteren 10 Millionen Franken jährlich wird die Mitgliederpresse nicht gewinnorientierter Organisationen unterstützt. Der Ständerat befristete sein Konzept bis Ende 2011. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 37 zu 6 Stimmen angenommen.</p><p>In der Differenzbereinigung im <b>Nationalrat</b> beantragte die Kommissionsmehrheit, an der beschlossenen Fassung festzuhalten, die Hilfe sollte jedoch wie vom Ständerat beschlossen bis Ende 2011 statt bis 2014 gewährt werden. Eine Minderheit Hermann Weyeneth (V, BE) beantragte die Zustimmung zum Beschluss des Ständerates. Nach Auffassung der Mehrheit war das Konzept des Ständerates zu willkürlich und könne zu Absurditäten führen. Für die Kommissionsminderheit, unterstützt von Bundesrat Moritz Leuenberger, war das Giesskannenprinzip die Schwäche des nationalrätlichen Konzepts. Mit 97 zu 67 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Mehrheit und hielt damit an seinem Konzept fest.</p><p>Der <b>Ständerat</b> beschloss ohne Gegenstimmen an seinem Beschluss festzuhalten. Im <b>Nationalrat</b> beantragte in der letzten Differenzrunde die Kommissionsmehrheit das Konzept des Ständerates zu übernehmen und nur die Regional- und Lokalzeitungen mit einer Auflage bis zu 40 000 Exemplaren und die Mitgliederpresse nicht gewinnorientierter Organisationen zu unterstützen. Im Unterschied zum Ständerat wollte jedoch die Kommissionsmehrheit die Abgeltung jeweils verdoppeln, nämlich von 20 Millionen auf 40 Millionen und von 10 Millionen auf 20 Millionen Franken. Zudem beantragte die Kommissionsmehrheit, für die Abgeltung der Taxen für die Lokal- und Regionalpresse keine Befristung vorzusehen. Die Kommissionsminderheit Filippo Leutenegger (RL, ZH) wollte alle Differenzen ausräumen und dem Ständerat folgen. Mit 87 zu 77 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit. Da der <b>Ständerat</b> weiterhin an seinem Konzept festhielt, wurde die Vorlage an die Einigungskonferenz überwiesen.</p><p>Beide Räte stimmten dem Antrag der <b>Einigungskonferenz</b> zu. Dieser sah vor, dass gemäss dem ursprünglichen Konzept des Ständerates nur die Regional- und Lokalpresse mit einer Auflage bis 40 000 Exemplaren jährlich mit 20 Millionen Franken und die Mitgliedschaftspresse mit 10 Millionen Franken unterstützt werden. Bei der Befristung beantragte die Einigungskonferenz dem Nationalrat zu folgen und den Betrag für die Regional- und Lokalpresse nicht, hingegen den Betrag für die Mitgliedschaftspresse bis Ende 2011 zu befristen.</p>
Updated
08.04.2025 23:50

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