Erneuerung des dringlichen Bundesgesetzes vom 8. Oktober 2004 (Einfrierung der Pflegetarife)

Details

ID
20060427
Title
Erneuerung des dringlichen Bundesgesetzes vom 8. Oktober 2004 (Einfrierung der Pflegetarife)
Description
InitialSituation
<p>Mit dem am 1. Januar 1996 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) wurde die Kostenübernahme im Pflegebereich ausgeweitet. Im Gegensatz zum früheren Recht übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung insbesondere die Kosten der Pflegemassnahmen, die bei Hausbesuchen oder in einem Pflegeheim durchgeführt werden.</p><p>Angesichts der fehlenden Kostentransparenz der Pflegeheime und um die seit 1996 überdurchschnittliche Kostenentwicklung im Spitex- und Pflegeheimbereich besser in den Griff zu bekommen, wurden per 1. Januar 1998 Rahmentarife für die Pflegeleistungen eingeführt. Die Rahmentarife sollten solange gelten, bis die Leistungserbringer die Transparenzvorgaben bezüglich Kostenermittlung und Leistungserfassung erfüllen.</p><p>Angesichts der demografischen, der medizinischen und der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung ist zu erwarten, dass in Zukunft der Bedarf an Pflegeleistungen und die Kosten zu deren Erbringung ansteigen werden. Der Bundesrat erklärte sich daher gestützt auf eine Motion vom 4. Dezember 2003 der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit bereit, dem Parlament bis Ende 2004 eine Revision der Pflegefinanzierung zu unterbreiten. Bis zum Inkrafttreten dieser Regelung galt es eine Übergangsregelung zu finden, die eine dämpfende Wirkung auf die Kostenentwicklung ausübt. Mit der Botschaft vom 26. Mai 2004 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (04.031 Strategie und dringliche Punkte) (BBl 20044259) wurde deshalb in einer Übergangsbestimmung die Einfrierung der Pflegetarife bis zum Inkrafttreten der Neuordnung der Pflegefinanzierung vorgeschlagen. Die Bestimmung wurde am 8. Oktober 2004 vom Parlament verabschiedet und als dringlich erklärt (AS 20044375). Sie ist bis zum 31. Dezember 2006 befristet.</p><p>Mit der Botschaft vom 16. Februar 2005 wurde dem Parlament der Entwurf zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung unterbreitet (BBl 20052033). Das Bundesgesetz soll die Finanzierung der Pflegeleistungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung neu regeln. Da die Revision der Pflegefinanzierung nicht wie geplant am 1. Januar 2007 in Kraft treten kann, beantragt die Kommission, die Einfrierung der Pflegetarife bis zum Inkrafttreten der Neuordnung aufrechtzuerhalten und das dringliche Bundesgesetz bis zum 31. Dezember 2008 zu verlängern. Damit soll gewährleistet werden, dass sich die neue Regelung lückenlos an die geltende anschliesst. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    24.04.2006 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    24.04.2006 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    05.05.2006 0 Zustimmung
    05.05.2006 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Pflegetarife)
    Resolutions
    Date Council Text
    19.09.2006 2 Beschluss gemäss Entwurf
    14.12.2006 1 Abweichung
    19.12.2006 2 Zustimmung
    20.12.2006 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.12.2006 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Ständerat</b> folgte ohne Diskussion dem Antrag seiner Kommission und verlängerte die Einfrierung der Pflegetarife bis Ende 2008. Er stimmte der geänderten Übergangsbestimmung zum Krankenversicherungsgesetz mit 23 zu Null Stimmen bei acht Enthaltungen zu.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> war die Verlängerung an sich nicht bestritten. Eine Diskussion ergab sich in der Kommission und im Rat betreffend einer jährlichen Anpassung der Tarife. Eine Kommissionsmehrheit beantragte, dass die Tarife ab 1. Januar 2007 und danach jährlich der Teuerung angepasst werden sollen. Eine Kommissionsminderheit I, vertreten durch Christine Goll (S, ZH) wollte weitergehen und verlangte, dass die Tarife jährlich der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung angepasst werden. Die Antragsstellerin kritisierte, dass mit der sogenannten Einfrierung der Pflegetarife effektiv ein Leistungsabbau bei der Finanzierung der Pflegekosten, beziehungsweise eine Mehrbelastung für die privaten Haushalte erfolge. Eine Minderheit II, vertreten durch Felix Gutzwiller (RL, ZH) wollte im Rahmen dieser Übergangslösung gar keine Anpassung der Tarife festschreiben und sich damit dem Ständerat und dem Bundesrat anschliessen.</p><p>Der Antrag der Kommissionsmehrheit obsiegte schliesslich gegen den Antrag der Minderheit I mit 104 zu 58 Stimmen und mit 90 zu 82 Stimmen gegenüber dem Antrag der Minderheit II. In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat der Vorlage mit 166 zu Null Stimmen zu.</p><p>Im <b>Ständerat</b> beantragte die zuständige Kommission mehrheitlich, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Die Kommissionspräsidentin Erika Forster-Vannini (RL, SG) befürchtete einen vertragslosen Zustand in der Pflegefinanzierung, wenn man sich nun nicht einigen könne. Das müsse verhindert werden. Die Kommissionspräsidentin betonte jedoch, dass die Anpassung an die Teuerung im KVG keine präjudizielle Wirkung entfalten solle. Der Ständerat stimmte sodann ohne Opposition der Fassung des Nationalrates zu. </p>
Updated
09.04.2025 00:34

Back to List