Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf
Details
- ID
- 20060441
- Title
- Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf
- Description
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 15.11.2013</b></p><p><b>Die Kommission schlägt die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts für Konsumentinnen und Konsumenten im gesamten Fernabsatzgeschäft vor. Diese sollen damit besser vor übereilten Kaufentscheiden und Überrumpelung geschützt werden. </b></p><p>Mit 8 zu 2 Stimmen hat die Kommission einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Obligationenrechts (OR) angenommen. Sie setzt damit eine parlamentarische Initiative (<a href="http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20060441">06.441</a>) um. Das von der Kommission beantragte gesetzliche Widerrufsrecht soll grundsätzlich bei allen Konsumentenverträgen gelten, die geschlossen werden, ohne dass sich die Vertragsparteien physisch begegnen, also etwa bei Käufen im Internet oder via Telefon. Ausgenommen sind allerdings verschiedene Bereiche und Verträge, bei denen ein Widerrufsrecht entweder sachlich nicht gerechtfertigt oder aber praktisch nicht sinnvoll wäre. Bereits heute kennt das OR ein Widerrufsrecht für die sogenannten Haustürgeschäfte (Art. 40a ff. OR). Da die Kommission insbesondere auch bei Käufen im Internet oder via Telefon ein erhöhtes Schutzbedürfnis für Konsumentinnen und Konsumenten erkennt, schlägt sie eine entsprechende Ausdehnung dieses Rechts vor. In Anlehnung an das europäische Recht empfiehlt die Kommission zudem eine Erhöhung der Widerrufsfrist von heute 7 auf 14 Tage. Eine Minderheit der Kommission will sich bei der Ausweitung des Widerrufsrechts auf den Bereich des Telefonverkaufs beschränken. Der Erlassentwurf der Kommission und der diesen erläuternde Bericht sind auf der <a href="http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/06-441/Seiten/default.aspx">Website des Parlaments</a> abrufbar. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.03.2014</b></p><p><b>Widerrufsrecht bei Telefonverträgen und beim Online-Handel</b></p><p><b>Der Bundesrat begrüsst die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts von 14 Tagen bei Telefon- und Fernabsatzverträgen. Dies hat er am Freitag in seiner Stellungnahme zu einer Parlamentarischen Initiative festgehalten. Die Möglichkeit des Widerrufs soll die Konsumentinnen und Konsumenten bei Telefonverträgen sowie beim Versand- und Online-Handel besser schützen.</b></p><p>Aufgrund einer Parlamentarischen Initiative hat die Rechtskommission des Ständerats die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts für Konsumentinnen und Konsumenten im gesamten Fernabsatzgeschäft vorgeschlagen. Das 14-tägige Widerrufsrecht soll folglich Verträge umfassen, die geschlossen werden, ohne dass sich die Vertragsparteien physisch begegnen. Weil die Konsumentin oder der Konsument bei solchen Verträgen überrascht oder überrumpelt werden und oft den Vertragsgegenstand vor dem Vertragsschluss nicht prüfen kann, besteht ein erhöhtes Schutzbedürfnis. Im geltenden Recht besteht lediglich bei den sogenannten Haustürgeschäften ein gesetzliches Widerrufsrecht von sieben Tagen. Dass nun ein Widerrufsrecht von 14 Tagen auch für Telefon- und Fernabsatzverträge eingeführt werden soll, entspricht dem Konsumentenschutz der übrigen europäischen Länder.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 13.11.2006 0 Folge geben (Erstrat) 13.11.2006 0 Folge geben (Erstrat) 14.09.2007 0 Keine Zustimmung 14.09.2007 0 Keine Zustimmung 02.06.2008 2 Folge gegeben 10.12.2008 1 Keine Folge gegeben 10.06.2009 2 Folge gegeben 21.09.2009 1 Folge gegeben 20.09.2011 2 Fristverlängerung bis zur Herbstsession 2013. 19.09.2013 2 Fristverlängerung bis zur Frühjahrssession 2014.
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- Number
- 1
- Text
- Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts)
- Resolutions
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Date Council Text 18.06.2014 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 17.09.2014 1 Abweichung 02.12.2014 2 Rückweisung an die Kommission 05.03.2015 2 Abweichung 01.06.2015 1 Abweichung 10.06.2015 2 Abweichung 17.06.2015 1 Abweichung 18.06.2015 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 18.06.2015 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 19.06.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung 19.06.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Ständerat, 05.03.2015</b></p><p><b>Ständerat will zumindest Widerrufsrecht bei Telefonverkäufen </b></p><p><b>(sda) Im vergangenen Jahr versenkte das Parlament ein allgemeines Widerrufsrecht im Onlinehandel. Nun sollen zumindest jene Konsumenten geschützt werden, die Waren am Telefon bestellen. Dies hat der Ständerat am Donnerstag beschlossen.</b></p><p>Heute sieht das Schweizer Recht nur bei Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht vor. Der Ständerat schlug ursprünglich vor, dass auch jene Verträge widerrufen werden können, die über das Internet abgeschlossen wurden.</p><p>Gegen diese Ausdehnung des Widerrufsrechts sperrte sich eine bürgerliche Mehrheit des Nationalrats. Schliesslich schwenkte auch der Ständerat auf diese Linie ein und kippte im Dezember das Widerrufsrecht für Internetkäufe. Dies, obwohl Justizministerin Simonetta Sommaruga gewarnt hatte, dass sich Internet und Telefonie heute nicht mehr trennen liessen, die "künstliche Unterscheidung" deshalb gar nicht umgesetzt werden könne.</p><p>Um nicht die ganze Vorlage scheitern zu lassen, schickte der Ständerat das Geschäft zur erneuten Beratung an seine Rechtskommission zurück. Diese schlug dann vor, den Konsumentenschutz wenigstens beim Telefonverkauf zu stärken - dies mit einer Teilrevision des Obligationenrechts.</p><p>Der Ständerat stimmte der stark entschlackten Vorlage am Donnerstag stillschweigend zu. Auch von Justizministerin Sommaruga kam keine Kritik an der Vorlage - diese sei "zurückgestutzt, aber kohärent". Nun befasst sich der Nationalrat mit dem Geschäft.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 1.6.2015</b></p><p><b>Nationalrat für 14-tägiges Widerrufsrecht beim Telefonverkauf </b></p><p><b>(sda) Für ein Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen gibt es keine Mehrheit im Parlament. Wenigstens bei einem Kauf per Telefon soll es sich der Kunde aber während 14 Tagen anders überlegen können.</b></p><p>Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat dieser Gesetzesänderung zugestimmt. Die heute für Haustürgeschäfte und ähnliche Verträge geltende Widerrufsfrist wird damit von 7 auf 14 Tage verlängert.</p><p>Anders als die kleine Kammer will der Nationalrat zudem ausdrücklich festhalten, dass im Falle eines Abzahlungskaufs oder Leasingvertrages der Konsument eine angemessene Entschädigung leisten muss, wenn er den gekauften Gegenstand genutzt hat.</p><p>Zwar warnte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL), ein freier Widerruf sei dadurch nicht möglich, der Konsumentenschutz werde geschwächt. Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach von einem "Bumerang für die Konsumentinnen und Konsumenten".</p><p>Giovanni Merlini (FDP/TI) hingegen wies darauf hin, dass die verlängerte Frist beispielsweise für Fahrzeughändler gravierende Folgen habe. Ein Auto könne während zwei Wochen intensiv genutzt werden, was zu einem beträchtlichen Wertverlust führe. Die Mehrheit teilte diese Bedenken und hiess den Antrag der Kommission mit 118 zu 73 Stimmen gut.</p><p>Die Rechtskommission des Ständerats hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass auch jene Verträge widerrufen werden können, die über das Internet abgeschlossen wurden. Dagegen sperrte sich aber die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat.</p><p>Schliesslich schwenkte auch die kleine Kammer auf diese Linie ein und kippte im Dezember das Widerrufsrecht für Internetkäufe. Nun sollen immerhin noch jene Konsumenten besser geschützt werden, die Waren am Telefon bestellen. </p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 10.06.2015</b></p><p><b>Konsumentenschutz - Minimalkonsens beim Widerrufsrecht in Gefahr </b></p><p><b>(sda) Nach einem Entscheid des Nationalrats von letzter Woche droht die Vorlage zur Stärkung der Konsumentenrechte ins Gegenteil zu kippen. Doch der Ständerat leistet Widerstand. Er hat es am Mittwoch abgelehnt, beim Widerrufsrecht den Konsumentenschutz abzubauen.</b></p><p>Es ist einer der letzten Akte in der wechselvollen Geschichte einer Gesetzesänderung, die vor 9 Jahren mit einer Parlamentarischen Initiative des ehemaligen Neuenburger SP-Ständerats Pierre Bonhôte begann: Um Missbräuchen beim Telefonverkauf ein Ende zu setzen, sollten die Kunden ein Widerrufsrecht eingeräumt werden.</p><p>Aufgrund der Initiative arbeitete die Ständeratskommission eine Gesetzesänderung aus. Diese sah ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Haustür- und Fernabsatzgeschäfte vor, was auch den Onlinehandel einschloss. Im Nationalrat fand sich dafür keine Mehrheit. Inzwischen haben sich die Räte darauf geeinigt, dass das Widerrufsrecht nur für den Haustür- und Telefonverkauf gelten soll.</p><p>Wegen einer Ergänzung durch den Nationalrat ist nun aber sogar dieser Minimalkonsens gefährdet. Bei der letzten Beratung hat die grosse Kammer beschlossen, dass der Konsument im Falle eines Abzahlungskaufs oder Leasingvertrages eine angemessene Entschädigung leisten muss, wenn er den gekauften Gegenstand genutzt hat.</p><p>Diese soll sich am Wertverlust der Sache bemessen. Der Ständerat hielt jedoch daran fest, dass für den Gebrauch lediglich eine Miete geschuldet ist. Dem Nationalrat zu folgen, hiesse, dass Widerrufsrecht faktisch abzuschaffen, sagte Kommissionssprecher Stefan Engler (CVP/GR). Kein Konsument könnte es sich nämlich leisten, den Wertverzehr, der am ersten Tag einsetze, zu ersetzen.</p><p>Für den Verkäufer hingegen gehöre es zum Risiko und zum Wesen des Widerrufsrecht, dass der Käufer auf das Geschäft zurückkommen könne. Er könne sich dagegen schützen, indem er die Sache erst nach Ablauf der Widerrufsfrist aushändige. </p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 18.06.2015</b></p><p><b>Konsumentenschutz - Widerrufsrecht beim Telefonverkauf unter Dach und Fach </b></p><p><b>(sda) Wer Waren per Telefon bestellt, soll ein Widerrufsrecht von 14 Tagen haben. Nach jahrelangem Hickhack haben sich National- und Ständerat am Donnerstag auf diesen Minimalkonsens beim Konsumentenschutz geeinigt. Im Vergleich zur EU hinkt die Schweiz aber weiter hinterher.</b></p><p>Mit dem Entscheid geht der letzte Akt in der wechselvollen Geschichte einer Gesetzesänderung zu Ende, die vor neun Jahren mit einer Parlamentarischen Initiative des ehemaligen Neuenburger SP-Ständerats Pierre Bonhôte begann: Um Missbräuchen beim Telefonverkauf ein Ende zu setzen, sollte den Kunden ein Widerrufsrecht eingeräumt werden.</p><p>Anders als in den Nachbarländern sieht das Schweizer Recht heute nur bei Haustürgeschäften ein siebentägiges Widerrufsrecht vor. In der EU dagegen erstreckt sich dieses auf 14 Tage und gilt auch bei Internetkäufen.</p><p></p><p>Keine Mehrheit bei Internetverkäufen</p><p>Der Ständerat schlug deshalb ursprünglich vor, dass auch jene Verträge widerrufen werden können, die über das Internet abgeschlossen wurden. Damit sollte die Diskriminierung von Schweizer Kunden verhindert werden. Im Nationalrat fand sich dafür keine Mehrheit. Darauf einigten sich die Räte auf ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Telefonverkäufen.</p><p>Das Widerrufsrecht gilt aber nicht für alle Geschäfte. So sind Lebensmittel und andere Produkte von geringer Haltbarkeit wie etwa Schnittblumen ausgenommen. Auch nicht betroffen sind Pauschalreisen, Autovermietungen oder Finanzdienstleistungen. Dasselbe gilt für Geschäfte unter 100 Franken.</p><p></p><p>Entschädigung umstritten</p><p>Bis zuletzt umstritten war die Frage, ob Konsumenten eine angemessene Entschädigung bezahlen müssen, wenn sie den erworbenen Gegenstand vor Rückgabe genutzt haben. Der Nationalrat verlangte dies im Falle eines Abzahlungskaufes oder Leasingvertrages. Als Bemessungsgrundlage sollte der Wertverlust der Sache dienen.</p><p>Der Ständerat dagegen wollte lediglich, dass für den Gebrauch eine Miete geschuldet ist. Andernfalls würde das Widerrufsrecht faktisch abgeschafft. Kein Konsument könnte es sich nämlich leisten, den Wertverzehr, der am ersten Tag einsetze, zu ersetzen, lautete der Tenor im Ständerat.</p><p></p><p>Kompromiss der Einigungskonferenz</p><p>In letzter Minute haben die Räte am Donnerstag einem Kompromiss der Einigungskonferenz zugestimmt, der die umstrittene Ergänzung entschärft. So sollen Konsumenten nur eine Entschädigung bezahlen, wenn sie einen Gegenstand missbräuchlich verwenden. Diese soll sich am Wertverlust der Sache bemessen, wie es der Nationalrat vorgeschlagen hatte.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga zeigte sich erleichtert über den Kompromiss. Damit werde der Konsumentenschutz gestärkt. Hätte sich der Nationalrat durchgesetzt, wäre das Widerrufsrecht faktisch abgeschafft worden.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:37