Verlängerung des Bundesgesetzes über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen

Details

ID
20060474
Title
Verlängerung des Bundesgesetzes über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen
Description
InitialSituation
<p>Mit dem Bundesgesetz vom 21. Juni 2002 über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (SR 832.14) haben die eidgenössischen Räte eine Übergangsregelung beschlossen, die den Kantonen eine schrittweise Umsetzung der Entscheide des EVG zur Beitragspflicht beim Aufenthalt in der Halbprivat- oder Privatabteilung von innerkantonalen öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern erlaubt. Die Gültigkeit des Gesetzes war befristet bis zum 31. Dezember 2004.</p><p>Nach dem Scheitern der Revisionsvorlage in den eidgenössischen Räten im Dezember 2003 hat der Bundesrat am 15. September 2004 seinen Vorschlag zur Neuregelung des KVG im Bereich der Spitalfinanzierung (04.061, BBl 20045551) unterbreitet und gleichzeitig die Verlängerung des Bundesgesetzes über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen bis zum 31. Dezember 2006 beantragt, dies im Hinblick auf das Inkrafttreten der KVG-Revision am 1. Januar 2007. Die eidgenössischen Räte haben dem Antrag zugestimmt. </p><p>Da die Zeit für die Bereinigung der Vorlage über die Neuordnung der Spitalfinanzierung in beiden Räten und die Inkraftsetzung durch den Bundesrat nicht ausreicht, beantragt die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit eine nochmalige Verlängerung des Bundesgesetzes um ein Jahr, bis längstens zum 31. Dezember 2007. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung
    Resolutions
    Date Council Text
    05.12.2006 2 Beschluss gemäss Entwurf
    14.12.2006 1 Zustimmung
    20.12.2006 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.12.2006 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Ständerat</b> folgte seiner Kommission und verlängerte die Übergangsregelung für die kantonalen Beiträge an die innerkantonalen Spitalbehandlungen mit 37 zu Null Stimmen. Für Urs Schwaller (C, FR) und Christoffel Brändli (V, GR) war es wichtig, dass die Regelung nur um ein Jahr verlängert wird, damit der nötige Druck für eine rasche Verabschiedung der Spitalfinanzierungsvorlage vorhanden ist. Bundesrat Pascal Couchepin wünschte, dass man, auch wenn die Spitalfinanzierung bis Ende 2007 noch nicht stehe, diese Übung nicht nochmals wiederhole.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> schloss sich ohne Diskussion dem Ständerat an und beschloss die einjährige Verlängerung der Finanzierungsregelung mit 144 zu Null Stimmen. </p>
Updated
08.04.2025 23:48

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