Ein Kind, eine Zulage
Details
- ID
- 20060476
- Title
- Ein Kind, eine Zulage
- Description
- InitialSituation
- <p>Die parlamentarische Initiative Hugo Fasel (G, FR) wurde gleich nach der Annahme des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz, FamZG) in der Referendumsabstimmung vom 26. November 2006 eingereicht. Ziel der vorgeschlagenen Revision ist es, den Geltungsbereich des FamZG auf die Selbstständigerwerbenden auszudehnen. </p><p>Am 24. August 2007 gab die SGK-N der parlamentarischen Initiative mit 13 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) stimmte diesem Beschluss am 8. November 2007 mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin zu. Die SGK-N beauftragte daraufhin am 15. Februar 2008 ihre Subkommission "Familienpolitik" mit der Ausarbeitung eines Erlassentwurfs. Die Subkommission zog für ihre weiteren Arbeiten in Anwendung von Artikel 112 des Parlamentsgesetzes zwei Sachverständige des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) bei. Nach einer ersten Sitzung vom 22. Oktober 2008 verabschiedete sie am 26. Januar 2009 mit 5 zu 3 Stimmen einen Entwurf zur Änderung des Familienzulagengesetzes zuhanden der SGK-N. An ihrer Sitzung vom 4. Mai 2009 trat die Kommission mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf den Entwurf der Subkommission ein. Anlässlich der Eintretensdebatte zeigte sich, dass vor allem die Finanzierung der Familienzulagen umstritten ist. Einen Rückweisungsantrag an die Subkommission, mit dem Auftrag, eine paritätische Finanzierung vorzusehen, lehnte die SGK-N jedoch mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Mit 14 zu 10 Stimmen und 1 Enthaltung verabschiedete die Kommission vorliegenden Erlassentwurf zuhanden ihres Rates und des Bundesrates für eine Stellungnahme. (Quelle: Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates) </p><p>Stellungnahme des Bundesrates</p><p>Auch der Bundesrat sieht im Bereich der Familienzulagen für Selbstständigerwerbende einen gewissen Handlungsbedarf auf Bundesebene. Ein Anspruch auf Familienzulagen für die Selbstständigerwerbenden, und zwar wie bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne Einkommensgrenze, ist familienpolitisch sinnvoll. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 24.08.2007 0 Folge geben (Erstrat) 24.08.2007 0 Folge geben (Erstrat) 08.11.2007 0 Zustimmung 08.11.2007 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz, FamZG)
- Resolutions
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Date Council Text 10.12.2009 1 Beschluss nach Entwurf der Kommission. 03.03.2010 2 Nichteintreten. 15.03.2010 1 Festhalten. 16.03.2010 2 Eintreten (Rückweisung an die Kommission). 01.03.2011 2 Abweichung 03.03.2011 1 Zustimmung 18.03.2011 1 Annahme in der Schlussabstimmung 18.03.2011 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Im <b>Nationalrat </b>beantragte Reto Wehrli (CEg, SZ) namens der Kommissionsmehrheit Eintreten auf die Vorlage. Sozialpolitisch bedeute die Verankerung des Grundsatzes "Ein Kind, eine Zulage" eine wichtige und abschliessende Erweiterung der Bundessozialversicherung. Mit dem Einbezug der Selbstständigerwerbenden würden die Familienzulagen definitiv zu einer Volksversicherung - Zulagen für alle Kinder also als Gebot des Bundesrechts. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit sei es hier und heute an der Zeit, diese Lücke zugunsten einer kohärenten Familienpolitik, zugunsten aller Familien und vor allem zugunsten aller Kinder und Jugendlichen in der Schweiz zu schliessen. Eine Kommissionsminderheit I unter der Führung von Pierre Triponez (RL, BE) stellte dagegen Antrag auf Nichteintreten. Die Vorlage sei sozialpolitisch verfehlt, koste mehr, als sie einbringe und widerspreche dem Wunsch der Selbständigerwerbenden selber. Ausserdem führe sie zu grosser Bürokratie und will eine Lücke schliessen, die besser offen gelassen werden sollte, so deren Argumentation. Eine Minderheit II um Marcel Scherer (V, ZG) beantragte bei einem allfälligen Eintreten das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, eine paritätische Finanzierung vorzusehen. Die Fraktionssprecher der FDP-Liberalen und der SVP plädierten für Nichteintreten. Die FDP-Liberale Fraktion führte zwei Gründe an, welche gegen diese Vorlage sprechen würden: erstens würden die Selbständigerwerbenden nicht des gleichen Schutzes wie Arbeitnehmende bedürfen und zweitens sei das Familienzulagengesetz erst dieses Jahr in Kraft gesetzt worden und die Mehrkosten der neuen Gesetzgebung würden eine halbe Milliarde Franken betragen, welche noch nicht finanziert sei. Die SVP-Fraktion kritisierte primär den Finanzierungsmodus. Es gehe nicht an, dass weitgehend gesellschaftliche Aufgaben durch die Betriebe finanziert würden. Weil die übrigen Fraktionen jedoch der Kommissionsmehrheit folgten, trat der Rat auf die Vorlage mit 98 zu 73 Stimmen ein und lehnte den Rückweisungsantrag Scherer (V, ZG) mit 96 zu 71 Stimmen ab. In der Detailberatung forderte die Minderheit Scherer (V, ZG) den Rat noch einmal auf, die Finanzierung der Kinderzulagen paritätisch zu regeln, indem sie eine Anpassung von Artikel 16 Absatz 1 des Familienzulagengesetzes (FamZG) beantragte. Diesen Antrag lehnten aber - mit Ausnahme der SVP-Fraktion - alle Fraktionen beinahe geschlossen ab. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf der Kommission schliesslich mit 95 zu 68 Stimmen angenommen. Erwähnt sei an dieser Stelle noch, dass zwischen 10 und 12 Mitglieder der FDP-Liberalen Fraktion an den Abstimmungen jeweils nicht teilgenommen haben. </p><p>Im <b>Ständerat </b>beantragte die Kommissionsmehrheit Nichteintreten und führte zwei Gründe an: einerseits sei das FamZG erst seit dem 1. Januar 2009 in Kraft, und die demokratischen Regeln würden es verbieten, bereits wenige Monate nach Inkrafttreten eines Gesetzes das Gesetz in einem wesentlichen Punkt zu ändern. Und andererseits hätten die Kantone bereits die Kompetenz, die Selbständigerwerbenden den kantonalen Regelungen für Familienzulagen zu unterstellen, wenn sie dies möchten. Eine Minderheit Christine Egerszegi-Obrist (RL, AG), bestehend aus Vertretern der RL-, CEg- und SP-Fraktion, beantragte Eintreten und betonte, dass auch bei den Selbstständigerwerbenden ein Bedürfnis für Kinderzulagen vorhanden sei. Nach einer Pattentscheidung mit 21 zu 21 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin Erika Forster-Vannini (RL, SG) beschloss der Rat Nichteintreten. </p><p>In der Differenzbereinigung folgte der <b>Nationalrat </b>wiederum der Kommissionsmehrheit und hielt an seinem Beschluss auf Eintreten mit 97 zu 87 Stimmen fest.</p><p>Der <b>Ständerat </b>beschloss gegen den Antrag der Kommissionsmehrheit mit 23 zu 20 Stimmen auf die Vorlage einzutreten. Infolgedessen ging das Geschäft zurück an die Kommission zur Detailberatung. Mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten beantragte die Kommission, den vorliegenden Entwurf abzulehnen. Sie beantragte zudem bei Artikel 16 einen Absatz 2bis einzufügen und Absatz 3 anzupassen. Absatz 2bis überlässt es den Kantonen, ob innerhalb einer Familienausgleichskasse auf den AHV-pflichtigen Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auf denjenigen der Selbstständigerwerbenden der gleiche Beitragssatz erhoben werden muss. Absatz 3 entzieht den Kantonen die Kompetenz, zu bestimmen, ob die Beiträge der Selbstständigerwerbenden nur auf dem Teil des Einkommens erhoben werden, der dem in der obligatorischen Unfallversicherung höchstens versicherten Lohn entspricht. Dieser Änderungsantrag der Kommission zu Artikel 16 wurde vom Rat mit 32 zu 11 Stimmen angenommen. Der Hauptstreitpunkt betraf die Frage, wie mit den Kinderzulagen für die selbstständigen Landwirte zu verfahren sei. Entgegen dem Antrag der Kommissionsmehrheit, die selbstständigen Landwirte ebenfalls zur Finanzierung der Familienzulagen zu verpflichten, hielt der Ständerat mit 27 zu 16 Stimmen am geltenden Recht fest, wonach die Familienzulagen für Bauern von Bund und Kantonen finanziert werden. Falls die selbstständigen Landwirte analog zu den Selbstständigerwerbenden dem Finanzierungsartikel 16 des FamZG unterstellt würden, wäre dies ein enormer Rückschritt im Bereich des sozialen Schutzes der Bauernfamilien, so die Argumentation der Mehrheit des Rates. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf schliesslich mit 22 zu 20 Stimmen angenommen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> stimmte, dem Antrag seiner Kommission folgend, dem Beschluss des Ständerats zu.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 98 zu 88 und im Ständerat mit 23 zu 20 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b></b></p>
- Updated
- 14.11.2025 07:02